UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte
Kontrollorgan zur Einhaltung des UN-Sozialpaktes / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
Liebe Wikiwand-AI, fassen wir uns kurz, indem wir einfach diese Schlüsselfragen beantworten:
Können Sie die wichtigsten Fakten und Statistiken dazu auflisten UN-Ausschuss über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte?
Fass diesen Artikel für einen 10-Jährigen zusammen
Der Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, CESCR[2] (englisch Committee on Economic, Social and Cultural Rights) ist ein von der UNO eingesetztes Kontrollorgan[3], welches die Einhaltung des Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte[4] (Sozialpakt, IPwskR) durch die Vertragsstaaten überwacht[5]. Er hat eine beratende Funktion und kann den Vertragsstaaten Empfehlungen erteilen, wie sie die Umsetzung des Vertrags verbessern können.[6]
Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte Committee on Economic, Social and Cultural Rights | |
---|---|
Organisationsart | Ausschuss |
Kürzel | CESCR[1] |
Leitung | Maria-Virginia Bras Gomes |
Gegründet | 28. Mai 85 |
Hauptsitz | Genf |
Oberorganisation | Wirtschafts- und Sozialrat (ECOSOC) |
Für diese Aufgabe war im Sozialpakt der Wirtschafts- und Sozialrat (ECOSOC) vorgesehen, welcher dafür eine Arbeitsgruppe einsetzte. Nach Kritik an der Kompetenz und Unabhängigkeit dieser Arbeitsgruppe wurde im Jahr 1985 der CESCR-Ausschuss eingerichtet.[7][8] Die Vertragsstaaten können seither dem ECOSOC Sachverständige vorschlagen, aus welchen der ECOSOC die Mitglieder des Ausschusses ernennt.[9] Zur Gewährleistung der und Unabhängigkeit der Vertragsorgane wurde die Addis Adeba Richtlinie geschaffen.[10]
Der geschaffene CESCR-Ausschuss besteht aus 18 Sachverständigen[11] und tagt zweimal jährlich in Genf, im Frühjahr im Palais des Nations und im Herbst im Palais Wilson.