Unterschrift
handschriftliche Markierung als Beleg der Identität / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Dieser Artikel behandelt die rechtsbezogene Namenszeichnung. Siehe auch: Bildunterschrift.
Eine Unterschrift (auch Signatur, von lateinisch signare ‚bezeichnen‘, zu lateinisch signum ‚Zeichen‘) ist die handschriftliche, eigenhändige Namenszeichnung auf Schriftstücken durch eine natürliche Person mit mindestens dem Familiennamen. Die Unterschriftsleistung ist zur Gültigkeit von Rechtsgeschäften, die mindestens der Schriftform bedürfen, erforderlich.
Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland, Österreich und der Schweiz dar. Bitte hilf uns dabei, die Situation in anderen Staaten zu schildern.