ist der geschuldete Erfolg. In Deutschland sind Werkverträge nach § 631 ff. BGB geregelt. Abzugrenzen ist der Werkvertrag vom Dienstvertrag und Kaufvertrag
Verjährungsfristen beim Kauf- und Werkvertrag (§ 309 Nr. 8b lit. ff. BGB). Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B (VOB/B) kann jedoch weiterhin
Entgegennahme der Leistung durch den Gläubiger eines Kauf- oder Werkvertrages besteht. Beim Werkvertrag umfasst sie darüber hinaus die Billigung des Werkes als
Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) ist ein vom Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen erarbeitetes und fortgeschriebenes
Auftragnehmers. Typischerweise findet die Vertragserfüllungsbürgschaft bei Werkverträgen in der Baubranche beziehungsweise Maschinen-, Anlagen-, Garten- und