Verfassungsorgan

Staatsorgan im deutschen Verfassungsrecht / aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

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Verfassungsorgan (auch Oberstes Verfassungsorgan und bei Bundesstaaten auf Bundesebene Oberstes Bundesorgan[1][2]) wird u. a. im deutschen Verfassungsrecht ein Staatsorgan bezeichnet, dessen Rechte und Pflichten in der Staatsverfassung festgeschrieben sind und das überdies an der Gesamtwillensbildung des Staates mitwirkt.[3] Vom Verfassungsorgan zu unterscheiden ist die Person, die in ihm tätig wird (Organwalter).