Verfügung (Begriffsklärung)
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Verfügung steht für:
- Verfügung, eine rechtliche Anordnung
- Verfügung von Todes wegen, Erbregelung
- Einstweilige Verfügung, siehe Vorläufiger Rechtsschutz #Einstweilige Verfügung
Dies ist eine Begriffsklärungsseite zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.