Versandhandelsregelung
Grundsatz, Versendungen an Privatpersonen innerhalb der EU im Land des Empfängers zu besteuern / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Als Versandhandelsregelung oder Versandhausregelung wird umgangssprachlich die Regelung des § 3c UStG bezeichnet. Die Regelung ist Teil der umsatzsteuerlichen Ortsbestimmung und bewirkt im Grundsatz, dass Versendungen an Privatpersonen innerhalb der EU im Land des Empfängers zu besteuern sind. Der Begriff „Versandhandelsregelung“ ist missverständlich, weil die Regelung für Unternehmer aller Branchen anwendbar ist.
Folgende Teile scheinen seit 1. Juli 2021 nicht mehr aktuell zu sein:
umfassende Änderung von § 3c UStG; siehe z.B. One-Stop-Shop (EU)
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