Vinkulation
Gesellschafts- Recht / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Die Vinkulation (auch Vinkulierung, lat. vinculum: Band, Fessel) ist ein Begriff aus dem Gesellschaftsrecht, mit dem das satzungsmäßige Zustimmungserfordernis einer Kapitalgesellschaft für die rechtsgeschäftliche Übertragung eines Anteils, z. B. in Form einer Aktie, umschrieben wird. Der Begriff umfasst daneben jedoch auch die Verpfändung von Waren oder – überwiegend in Österreich – die Verpfändung/Abtretung von Versicherungsansprüchen.
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