Volksgericht (Österreich)
außerordentliche Gerichtshöfe in Österreich der Nachkriegszeit / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Die Volksgerichte (nicht zu verwechseln mit dem Volksgerichtshof) waren außerordentliche Gerichtshöfe, die im Nachkriegsösterreich nach Ende des Zweiten Weltkrieges 1945 bis 1955 zur Ahndung von NS-Verbrechen eingerichtet wurden.