Volksgut
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Dieser Artikel beschreibt das immaterielle Volksgut. Zu mitunter ebenso genannten Landwirtschaftsbetetrieben in der DDR siehe Volkseigenes Gut.
Mit dem Begriff Volksgut bezeichnet man alle immateriellen Güter, die in breite Schichten der Bevölkerung eingedrungen sind, von ihnen bewusst oder unbewusst in Besitz genommen wurden und deren Verfasser oder Urheber unbekannt sind oder nicht mehr ermittelt werden können.