Volkstribun
Amtsträger in der Römischen Republik / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Ein Volkstribun (lateinisch tribunus plebis) war ein Magistrat, das heißt ein gewählter politischer Amtsträger in der Römischen Republik. Welche Stellung das Amt im cursus honorum hatte und ab wann es überhaupt dazu gezählt werden kann, ist umstritten.[1] Der Amtsantritt der Volkstribunen erfolgte stets am 10. Dezember des Jahres.[2]