Vorort (Vorsitz)
Vorsitz eines Kantons bzw. der Kantonshauptstadt innerhalb der Schweizerischen Eidgenossenschaft bis 1848 / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig. Weitere Bedeutungen sind unter Vorort (Begriffsklärung) aufgeführt.
Vorort bezeichnete historisch einen Ort mit Vorrangstellung gegenüber anderen Orten. Unter anderem gab es Vororte in der Hanse. In der Schweizerischen Eidgenossenschaft bis 1848 wurde ein zeitweiliger Vorsitz eines Kantons bzw. der Kantonshauptstadt als Vorort bezeichnet.
Daran angelehnt wird in verschiedenen Korporationsverbänden das jährlich wechselnde Leitungsgremium Vorort genannt.