Zitation
Begriff aus der frühen Neuzeit für die Vorladung vor Gericht / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
Dieser Artikel behandelt die moderne Bedeutung; der veraltete Rechtsbegriff der Ladung findet sich unter Zitation (Ladung).
Unter Zitation versteht man das Zitieren, also die Verwendung eines Zitats.[1] Der Begriff ist unter anderem in der Rechtswissenschaft und im Rechtswesen oder im Rahmen von Literaturnachweisen bei wissenschaftlichen Texten gebräuchlich. Der englische Begriff citation beschreibt den Verweis in Büchern, Zeitschriften oder Onlineangeboten zur veröffentlichten Quelle. Der deutsche Terminus hierzu wären der Beleg, die Fußnote oder die Anmerkung.