Zwangsurlaub
vom Arbeitgeber, ohne vorherigen Antrag des Arbeitnehmers, verordneter Erholungsurlaub / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
Als Zwangsurlaub bezeichnet man einen vom Arbeitgeber, ohne vorherigen Antrag des Arbeitnehmers, verordneten Erholungsurlaub. Im deutschen Recht ist Zwangsurlaub jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.
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