Zweikammersystem
Parlament mit zwei Kammern / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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In einem Zweikammersystem (auch Bikameralismus) hat das Parlament zwei Kammern (Zweikammerparlament). In der Regel haben die Kammern eines Parlaments unterschiedliche Aufgaben, und sie werden auch auf unterschiedliche Weise gewählt oder zusammengesetzt. Historisch gesehen werden die Kammern als Oberhaus („Erste Kammer“) und Unterhaus („Zweite Kammer“) bezeichnet.