Adjudikation (Baurecht)
ein Begriff aus dem Völkerrecht sowie dem Baurecht Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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Unter Adjudikation versteht man auch das deutsche Modell eines Adjudication-Verfahrens, welches innerhalb des Baurechts zur Vermeidung langwieriger Bauprozesse diskutiert wurde. Im internationalen Kontext hat sich dieses Verfahren als Dispute Adjudication Boards etabliert.[1] 2010 formulierte der Arbeitskreis VII des Deutschen Baugerichtstages e. V. Empfehlungen für ein gesetzliches Adjudikations-Verfahren, das auf Antrag einer Partei jederzeit zu einer schnellen, aber durch ein Gericht überprüfbaren außergerichtlichen Entscheidung führen sollte.[2] Das Vorhaben, Adjudikation gesetzlich zu regeln, wurde Ende 2011 u. a. wegen verfassungsrechtlicher Bedenken hinsichtlich einer denkbaren Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter nach Art. 101 GG[3] zunächst aufgegeben.[4]
2013 erstellte der ehemalige Bundesverfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier ein 61-seitiges Rechtsgutachten, wonach Adjudikation in verfassungsrechtlich unbedenklicher Weise eingeführt werden kann. Mit der Adjudikations-Ordnung für Baustreitigkeiten (AO-Bau / Alpha) steht seit längerem ein vertragliches Musterformular zur Verfügung, das vermehrt angewendet wird.[5] Seit vielen Jahren bemüht sich Claus Jürgen Diederichs um die Stärkung der außergerichtlichen Streitbeilegung in Deutschland, u. a. die Adjudikation. Am 19. Dezember 2013 wurde auf seine Initiative die DGA-Bau Deutsche Gesellschaft für Außergerichtliche Streitbeilegung im Bauwesen gegründet.[6]
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