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Agentur (Europäische Union)

Körperschaft der Europäischen Union Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

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Die Agenturen der Europäischen Union sind Einrichtungen der Europäischen Union mit meist eigener Rechtsfähigkeit. Sie sollen die Mitgliedstaaten und deren Bürgerschaft unterstützen. Ihre Standorte sind über die EU verteilt und erfüllen so den Wunsch nach Standortdiversifizierung. Im Gegensatz zu den Organen der Europäischen Union werden sie nicht durch die Gründungsverträge (Primärrecht), sondern durch Rechtsakte der Organe (Sekundärrecht) gegründet.

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Agentur (Europäische Union) (Europa)
Cedefop, EAR
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ERA
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Lage der aktuellen Agenturen der Europäischen Union

Eine Sonderstellung nehmen die Exekutivagenturen ein: Sie werden von der Europäischen Kommission gegründet und mit der Verwaltung von Unionsprogrammen beauftragt. Sie sind nicht auf Dauer, sondern für einen begrenzten Zeitraum eingerichtet und im Rang einer Generaldirektion der Europäischen Kommission gleichgestellt. Im Unterschied zu den anderen Agenturen müssen sie am Sitz der Europäischen Kommission, also in Brüssel oder Luxemburg, angesiedelt sein.

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Dezentrale Agenturen

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Exekutivagenturen

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Agenturen der Europäischen Atomgemeinschaft

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Weitere Einrichtungen

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Ehemalige Agenturen

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Gesamtschau, Dachverband

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Die 45 (Stand Februar 2017, EIT nicht mitgezählt) Agenturen wurden unabhängig voneinander, manche bei Bedarf aufgrund besonderer Situationen (z. B. Bankenkrise) ohne Gesamtkonzept eingerichtet. Es existiert ein Dachverband dieser Agenturen, ein Agenturnetzwerk mit jährlich wechselndem Vorsitz, der im März 2017 von EFSA übernommen wird. Die in Summe 9.500 Mitarbeiter der Agenturen stellen 1/6 des gesamten Personalstands der europäischen Verwaltung und erhalten mit 1,2 Milliarden Euro im Jahr 2015 nicht ganz 0,8 Prozent des EU-Budgets.

Die Bedeutung der Europäischen Agenturen nimmt kontinuierlich zu. Viele für Wirtschaft und Verbraucher der EU relevante Fragen des EU-Binnenmarktes haben das Europäische Parlament und der Ministerrat in die Hände Europäischer Agenturen gelegt.

Die Rechtsstellung sowie die Aufgaben und die Befugnisse der einzelnen Agenturen ergeben sich aus den jeweiligen EU-Rechtsakten.[6] Der Aufbau ihrer Organe sowie die Verfahren ihrer Entscheidungsbildung sind ebenfalls in den jeweiligen EU-Rechtsakten geregelt. Ein allgemeines Verwaltungsverfahrensrecht auf EU-Ebene fehlt bislang. In Streitfällen greift der Europäische Gerichtshof daher auf die den gemeinschaftlichen Besitzstand (acquis communautaire) sowie auf die Gemeinsamkeiten in den Vorschriften zum Verwaltungsverfahren in den einzelnen Mitgliedstaaten zurück.

In Österreich arbeiten derzeit Agenturen mit in Summe 100 Mitarbeitern.[7]

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Literatur

  • Michael Kaeding: Europäische Agenturen. In: Werner Weidenfeld, Wolfgang Wessels (Hrsg.): Jahrbuch der Europäischen Integration. 1. Auflage. Nomos, Baden-Baden 2021, ISBN 978-3-8487-7252-0, S. 143–148.

Einzelnachweise

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