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Amt (Dänemark)
ehemalige Verwaltungseinheit in Dänemark Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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Amt (dän., Pl. amter) bildete von 1662 bis 2007 die mittlere Stufe der Verwaltungsgliederung Dänemarks zwischen Zentralverwaltung („Staat“) und Kommunen. Ihre geografische Einteilung wurde mehrfach verändert.
Nach der Einführung des Absolutismus ließ König Friedrich III. das dänische Reich 1662 in Ämter gliedern.
Diese Einteilung in Ämter wurde auch im damals zu Dänemark gehörenden Norwegen durchgeführt. Die in Norwegen geschaffenen Ämter (deren Zuschnitt sich zwischenzeitlich änderte) wurden 1919 in Fylker umbenannt und bilden bis heute die Grundlage der norwegischen Provinzverwaltung.
1793 erfolgten zahlreiche Änderungen im Zuschnitt. 1970 wurden die dänischen Ämter als kommunale Gebietskörperschaften (Amtskommunen) neu definiert: Sie erhielten eine Reihe zusätzlicher Aufgaben, insbesondere auf dem Gebiet sozialstaatlicher Dienstleistungen. 2007 löste das Parlament die Amtskommunen auf. An ihre Stelle traten fünf Regionen, die nach Funktion und Kompetenzen jedoch nicht vergleichbar sind.
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Absolutismus
Die im Teil des heutigen Dänemark (ohne Schleswig) 1662 eingeführten Ämter waren folgende:

Tryggevælde Amt und Vordingborg Amt wurden 1750 zum Præstø Amt zusammengelegt, dem 1803 noch das Møn Amt zugeschlagen wurde.
Zum seit 1720 in Personalunion verbundenen Herzogtum Schleswig siehe den Artikel Ämter und Harden in Schleswig.
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Dänischer Gesamtstaat, ab 1793
Nach Bildung des dänischen Gesamtstaates wurden die Ämter 1793 vergrößert und neu zugeschnitten. Diese Gliederung wurde im Königreich bis 1970 im Wesentlichen beibehalten. Nach dem Ersten Weltkrieg und der Volksabstimmung in Schleswig kam Nordschleswig mit den Ämtern Haderslev Amt, Nordborg Amt, Tønder Amt, Sønderborg Amt und Aabenraa Amt zu Dänemark zurück. Der zeitweilig deutsche Teil von Nordborg Amt wurde Sønderborg Amt zugeschlagen, während Ærø bei Svendborg verblieb.
Das Herzogtum Schleswig wurde 1867 von Preußen annektiert. Zu seiner Amtsbezirksstruktur siehe den Artikel Ämter und Harden in Schleswig.
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Amtsbezirke 1920

- 1 Die Einrichtung dieser Ämter 1920 folgte auf die Abtretung Nordschleswigs an Dänemark.
- 2 Sønderborg Amt und Aabenraa Amt wurden 1932 teilweise zum Aabenraa-Sønderborg Amt zusammengelegt.
Städte mit Marktrecht (dän. Købstæder) waren in der Verwaltungshierarchie nicht den Amtsbezirken unterstellt, sondern direkt der staatlichen Zentralverwaltung verantwortlich.
Amtskommunen ab 1970
Zusammenfassung
Kontext

Am 1. April 1970 wurden die 23 Ämter auf 14 reduziert und als Amtskommunen neu definiert. Die Kommunen Kopenhagen und Frederiksberg übten wegen ihrer besonderen Voraussetzungen (großstädtischer Ballungsraum) die entsprechenden Kompetenzen selbst aus.
Gleichzeitig wurde mit dieser Reform die Zahl der Kommunen reduziert. Die Anzahl der Kommunen hatte 1965 ihren Höchststand mit 1.345 (1.257 Landgemeinden und 88 Städte) erreicht.[1] Mit der Kommunalreform 1970 wurden Landgemeinden wie Städte (Købstad) als Kommunalform abgeschafft. Die Anzahl der nun einheitlich organisierten Kommunen reduzierte sich von 1.098 auf 277. 1974 wurden Sengeløse Kommune und Høje-Taastrup Kommune sowie Store Magleby Kommune und Dragør zur Dragør Kommune zusammengelegt. Die Anzahl der Kommunen betrug somit 275.
- 3 Ringkjøbing Amt wurde offiziell anders geschrieben als sein Verwaltungssitz Ringkøbing.
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Einzelnachweise
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