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Amtsgericht Fürstenau

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Das Amtsgericht Fürstenau war ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Fürstenau. Das Gerichtsgebäude war das Schloss Fürstenau.

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Schloss Fürstenau, Gerichtsgebäude

Nach der Revolution von 1848 wurde im Königreich Hannover die Rechtsprechung von der Verwaltung getrennt und die Patrimonialgerichtsbarkeit abgeschafft.[1] Das Amtsgericht wurde daraufhin mit der Verordnung vom 7. August 1852 die Bildung der Amtsgerichte und unteren Verwaltungsbehörden betreffend als königlich hannoversches Amtsgericht gegründet. Es umfasste das Amt Fürstenau.[2] Das Amtsgericht war dem Obergericht Osnabrück untergeordnet.[3] Mit der Annexion Hannovers durch Preußen wurde es zu einem preußischen Amtsgericht in der Provinz Hannover. Im Jahre 1972 wurde es aufgelöst.

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Einzelnachweise

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