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Aufsicht

Wikimedia-Begriffsklärungsseite Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

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Aufsicht steht für:

Aufsicht steht im Zusammenhang mit der öffentlichen Verwaltung für:

  • die Kontrolle von Behörden über ihre nachgeordneten Dienststellen, siehe Fachaufsicht
  • speziell die Kontrolle von Behörden über das rechtskonforme Walten ihrer Dienststellen, siehe Rechtsaufsicht
  • die berufliche Kontrolle der staatlich Bediensteten (Beamten), siehe Dienstaufsicht
  • im deutschen Recht die Aufsicht der Länder über die Kommunen, siehe Kommunalaufsicht
  • die Kontrolle der staatlichen Bildungsbehörden über die Schulen, siehe Schulaufsicht
  • die Dienstpflicht von Lehrern zur Aufsicht über Schüler, siehe Aufsicht (Schulrecht)

Siehe auch:

Wiktionary: Aufsicht – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

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