Top-Fragen
Zeitleiste
Chat
Kontext

Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979

österreichisches Gesetz über Bundesbeamte Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Remove ads

Das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 ist ein österreichisches Gesetz, welches die Dienstverhältnisse aller Bediensteten regelt, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Republik Österreich (Bundesebene) stehen, also Bundesbeamte. Sie werden im Gesetz als Beamte bezeichnet (§ 1 Abs. 1 BDG 1979).

Schnelle Fakten Basisdaten ...

Auf die ebenfalls beamteten Richteramtsanwärter und Richter ist dieses Bundesgesetz nicht anzuwenden, sondern das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz 1 Abs. 2 BDG 1979). Auf Staatsanwälte, für die ebenfalls das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz gilt, ist das Beamten-Dienstrechtsgesetz nur teilweise anzuwenden (§ 1 Abs. 3 BDG 1979).

Das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis zwischen Gebietskörperschaften und ihren Dienstnehmern (öffentliche Bedienstete) wurde ab 1914 durch die Dienstpragmatik (RGBl. Nr. 15/1914) geregelt,[1] ab 1977 durch das Beamten-Dienstrechtsgesetz (BGBl. Nr. 329/1977) und seit 1980 gilt das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979.

Remove ads

Einzelnachweise

Loading related searches...

Wikiwand - on

Seamless Wikipedia browsing. On steroids.

Remove ads