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Bundesministerium der Verteidigung

Ministerium der Bundesrepublik Deutschland Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

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Das Bundesministerium der Verteidigung (bis 1961 Bundesministerium für Verteidigung; BMVg,[3] bis 1972 BMVtg[4][5]) ist eine oberste Bundesbehörde der Bundesrepublik Deutschland. Das Bundesministerium ist innerhalb der Bundesregierung das Fachressort für die militärische Verteidigung und alle Angelegenheiten der Bundeswehr, höchste militärische Kommandobehörde für die Streitkräfte und oberste Dienstbehörde für die Bundeswehrverwaltung, ohne selbst Teil von beiden zu sein.[6] Seit dem 19. Januar 2023 wird das Verteidigungsministerium von Boris Pistorius (SPD) geleitet.

Schnelle Fakten Bundesministerium der Verteidigung — BMVg —, Staatliche Ebene ...
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Boris Pistorius (SPD)
Bundesminister der Verteidigung
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Organisation

Zusammenfassung
Kontext
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Blankeneser Erlass vom 21. März 1970
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Kfz-Stander des Bundesministers der Verteidigung
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Verbandsabzeichen für Heeresuniformträger im BMVg

An der Spitze des Ministeriums stehen der Bundesminister, zwei Parlamentarische Staatssekretäre, drei (beamtete) Staatssekretäre, der Generalinspekteur der Bundeswehr sowie der Leitungsbereich. Der Bundesminister hat neben der politischen Verantwortung im Frieden die Befehls- und Kommandogewalt über die Streitkräfte, ist höchster Vorgesetzte aller Soldaten seines Geschäftsbereichs und deren oberster Disziplinarvorgesetzter.[7]

Die Parlamentarischen Staatssekretäre Nils Schmid und Sebastian Hartmann (beide SPD, seit 2025) vertreten den Minister im politisch-parlamentarischen Bereich. Die drei (beamteten) Staatssekretäre, Nils Hilmer (seit 2023), Jan Stöß und Jens Plötner (beide seit 2025), unterstützen ihn in der fachlichen Leitung des Ministeriums und in der Ausübung der Befehls- und Kommandogewalt.[8] Der Generalinspekteur, Carsten Breuer, berät den Minister militärisch. Er ist der ranghöchste Soldat und für die Gesamtkonzeption der Streitkräfte verantwortlich. Die aktuelle Struktur wurde zum 1. Oktober 2025 eingenommen.

Das BMVg gliedert sich in zwei Hauptabteilungen und sechs Abteilungen:[9]

Im Hinblick auf die im Grundgesetz selbst enthaltenen Organisationsgrundsätze, vor allem das parlamentarische Budgetrecht (Art. 87a Abs. 1 Satz 2 GG), wurde die Spitzengliederung der Bundeswehr, insbesondere das Verhältnisses zwischen der militärischen und der zivilen Führung der Streitkräfte, durch Erlasse in den Jahren 1970 (Blankeneser Erlass), 2005 (Berliner Erlass), 2012 (Dresdner Erlass) und 2024 geregelt.[10][11][12][13] Aktuell gültig ist der Osnabrücker Erlass vom 30. April 2024, der seit dem 1. Mai 2024 in Kraft ist.[6]

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Nachgeordneter Bereich

Dem Ministerium nachgeordnet sind die Streitkräfte, die Wehrverwaltung (Bundeswehrverwaltung), die Militärseelsorge und die Rechtspflege.[6]

Die Streitkräfte bestehen aus den militärischen Organisationsbereichen[6]

Dem Ministerium unmittelbar unterstellt sind:[14]

Die zivilen Organisationsbereiche sind:[6]

Streitkräfte und zivile Organisationsbereiche bilden zusammen die Bundeswehr. Das Bundesministerium ist als oberste Bundesbehörde weder Teil der Streitkräfte noch der Bundeswehrverwaltung.[6]

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Dienstsitze

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Erster Dienstsitz des BMVg auf der Hardthöhe in Bonn, im Vordergrund die „Pyramide“ (ehemalige Kantine)
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Zweiter Dienstsitz im Bendlerblock Berlin

Der erste Dienstsitz des Ministeriums befindet sich auf der Hardthöhe in Bonn, ein zweiter Dienstsitz seit 1993 im Bendlerblock in Berlin.[15] Am Dienstsitz Berlin sind rund 1.600 Mitarbeitende und am Dienstsitz Bonn rund 1.400 Mitarbeitende beschäftigt.[7] Bei seiner Gründung war das Ministerium in der Bonner Ermekeilkaserne untergebracht. Der Umzug auf die Hardthöhe erfolgte ab 1960.

Haushalt

Der Haushalt des Bundesministeriums der Verteidigung sowie der Bundeswehr als nachgeordnetem Bereich ergeben sich aus dem Einzelplan 14 des jeweiligen Bundeshaushaltsgesetzes. Gemäß Art. 87a Abs. 1 Grundgesetz müssen sich auch die „zahlenmäßige Stärke [der Streitkräfte] und die Grundzüge ihrer Organisation […] aus dem Haushaltsplan ergeben“.

Beschaffungsaufträge des Bundesministeriums mit einem Wert über 25 Mio. Euro müssen, zusätzlich zur Veranschlagung und Bewilligung im Haushalt und zur Beratung im Verteidigungsausschuss des Bundestages, vor dem Vertragsabschluss gesondert durch den Haushaltsausschuss freigegeben werden. Diese sogenannte „25-Millionen-Euro-Vorlage“, ehemals „50-Millionen-DM-Vorlage“, führte der Haushaltsausschuss 1981 per Grundsatzbeschluss ein.[16]

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Geschichte

Bereits 1950 übertrug der damalige Bundeskanzler, Konrad Adenauer, die Leitung der Planungen für einen Verteidigungsbeitrag der Bundesrepublik Deutschland an Theodor Blank. Im Dezember 1950 begannen etwa 20 Mitarbeiter mit intensiven Vorarbeiten in Blanks Dienststelle mit der Bezeichnung „Der Beauftragte des Bundeskanzlers für die mit der Vermehrung der alliierten Truppen zusammenhängenden Fragen“. Bis Juni 1955 wuchs dieses sogenannte Amt Blank auf über 1300 Beschäftigte an. Es wurde am 7. Juni 1955 in Bundesministerium für Verteidigung umbenannt und die Bezeichnung auch so im kurz darauf geänderten Grundgesetz übernommen. Am 30. Dezember 1961 wurde die Bezeichnung (jedoch nicht im Grundgesetz) – als eines der klassischen Ressorts wie Auswärtiges, Finanzen, Inneres und Justiz – in Bundesministerium der Verteidigung geändert.

Von 1970 bis 2000 gab es die beiden dem Ministerium unterstellten militärischen Organisationsbereiche Zentrale Militärische Dienststellen und Zentrale Sanitätsdienststellen.

Bis 2012 gliederte sich die Bundeswehrverwaltung sich in Territoriale Wehrverwaltung (TerrWV) und Rüstungsbereich.

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Bundesminister

Zusammenfassung
Kontext

Nach Art. 65a Abs. 1 GG hat der Bundesminister der Verteidigung die Befehls- und Kommandogewalt über die Streitkräfte der Bundesrepublik Deutschland. Er steht an der Spitze des Ministeriums und führt gemäß Ressortprinzip (Art. 65, Satz 2 GG) seinen Geschäftsbereich selbstständig und in eigener Verantwortung und besitzt damit Weisungsbefugnis gegenüber allen Angehörigen der Bundeswehr einschließlich der zivilen Mitarbeiter.

Wird das Bundesgebiet mit Waffengewalt angegriffen oder steht ein solches Ereignis unmittelbar bevor, können Bundestag und Bundesrat den Verteidigungsfall gem. Art. 115a GG feststellen, wodurch die Befehls- und Kommandogewalt gem. Art. 115b GG auf den Bundeskanzler übergeht.

Mit Christine Lambrecht leitete von Dezember 2021 bis Januar 2023 nach Ursula von der Leyen und Annegret Kramp-Karrenbauer zum dritten Mal in Folge eine Frau das Ministerium. Ihre Nachfolge trat am 19. Januar 2023 Boris Pistorius (SPD) an. Er gehörte zunächst dem Kabinett Scholz und seit Mai 2025 dem Kabinett Merz an.

Boris PistoriusChristine LambrechtAnnegret Kramp-KarrenbauerUrsula von der LeyenThomas de MaizièreKarl-Theodor zu GuttenbergFranz Josef JungPeter StruckRudolf ScharpingVolker RüheGerhard StoltenbergRupert ScholzManfred WörnerHans ApelGeorg LeberHelmut SchmidtGerhard Schröder (Politiker, 1910)Kai-Uwe von HasselFranz Josef StraußTheodor Blank
Weitere Informationen Name, Bild ...
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Parlamentarische Staatssekretäre

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Beamtete Staatssekretäre

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Siehe auch

Ehemalige Ministerien

Literatur

  • Zweiter Beratungsgegenstand: Führung und Organisation der Streitkräfte im demokratisch-parlamentarischen Staat. In: Die Kirchen unter dem Grundgesetz. Führung und Organisation der Streitkräfte im demokratisch-parlamentarischen Staat. Aussprache zu den Berichten in den Verhandlungen der Tagung der Deutschen Staatsrechtslehrer zu Frankfurt am Main vom 4. bis 7. Oktober 1967. Mit Beiträgen von Martin Heckel, Alexander Hollerbach, Georg-Christoph von Unruh und Helmut Quaritsch. Veröffentlichungen der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer, 1968. De Gruyter, Reprint 2013, doi:10.1515/9783110876376.157, PDF zum Download.
  • Siegfried Mann: Das Bundesministerium der Verteidigung. Boldt, Bonn 1971, ISBN 3-87086-009-X.
  • Heinz Hoffmann (Bearbeiter): Die Bundesministerien 1949–1999. Bezeichnungen, amtliche Abkürzungen, Zuständigkeiten, Aufbauorganisation, Leitungspersonen (= Materialien aus dem Bundesarchiv. Heft 8). Wirtschaftsverlag NW GmbH, Bremerhaven 2003, ISBN 3-86509-075-3, S. 312–335 (596 S., einschließlich CD-ROM mit dem Buchinhalt).
  • Christoph Reifferscheid, Ulf Bednarz: The Federal Ministry of Defence. In: Ina Wiesner (Hrsg.) German Defence Politics (= Schriften der Akademie der Bundeswehr für Information und Kommunikation. Bd. 30). Nomos, Baden-Baden 2013, ISBN 978-3-8487-0824-6, S. 103–126.
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Einzelnachweise

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