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Bundes-Seuchengesetz
Gesetz zur Verhütung Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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Das Bundes-Seuchengesetz ist das Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten beim Menschen vom 18. Juli 1961[1] und war ein Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten beim Menschen. Vorgängerregelung war das Reichsseuchengesetz aus dem Jahr 1900. Das BSeuchG wurde am 1. Januar 2001 durch das Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz) abgelöst, nachdem das gesamte, im Wesentlichen aus den 1950er und 1960er Jahren stammende Seuchenrecht umfassend novelliert werden sollte.[2]
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Siehe auch
Literatur
- Klaus Obrikat: Bundesseuchengesetz (BSeuchG) – Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten beim Menschen. 15. Auflage. Verlag Reckinger & Co., Siegburg 1985.
- Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten beim Menschen (Bundes-Seuchengesetz) vom 18. Juli 1961 in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Dezember 1979 (Auszug). In: Johannes Gründel (Hrsg.): AIDS. Herausforderung an Gesellschaft und Moral (= Schriften der Katholischen Akademie in Bayern. Band 125). Mit Beiträgen von Otfried Seewald und anderen und einem Anhang Gesetzestexte, staatliche Maßnahmen, kirchliche Orientierungen. Patmos, Düsseldorf 1987, ISBN 3-491-77686-4, S. 129–134.
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Weblinks
- Entwurf eines Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten beim Menschen (Bundes-Seuchengesetz) BT-Drs. III/1888 vom 27. Mai 1960
Einzelnachweise
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