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Düngemittelverordnung
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Die deutsche Düngemittelverordnung regelt die Zulassung und Kennzeichnung von Düngemitteln. Die Typenliste als wesentlicher Bestandteil der Düngemittelverordnung gliedert sich in folgende Abschnitte:
- Mineralische Einnährstoffdünger:
- Stickstoffdünger,
- Phosphatdünger,
- Kalidünger,
- Kalkdünger und Magnesiumdünger,
- Calcium-, Magnesium- und Schwefeldünger.
- Mineralische Mehrnährstoffdünger:
- NPK-Dünger,
- NP-Dünger,
- NK-Dünger,
- PK-Dünger.
- Organische und organisch-mineralische Düngemittel:
- Ohne Verwendung von Sekundärrohstoffen,
- unter Verwendung von Sekundärrohstoffen.
- Düngemittel mit Spurennährstoffen
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Siehe auch
Weblinks
- Text der Düngemittelverordnung
- Heinrich Beltz: Neue Düngemittelverordnung: das Aus für Depotdünger? In: taspo.de. 12. Juli 2019, abgerufen am 13. Juli 2019: „Die Umhüllungen aller Produkte, die eine mittlere oder lange Wirkungsdauer besitzen, bestehen aus Polymeren, also „Plastik“. Um sicherzustellen, dass sich keine Polymere im Boden anreichern, fordert die neue Düngemittelverordnung (EU-DüMV), dass sich die Hüllen der Dünger innerhalb von 48 Monaten zu 90 Prozent abbauen – Art. 42“
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