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Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee

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Das DRSC – Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee e. V. (DRSC) ist der nationale Standardsetzer für die Konzernrechnungslegung in Deutschland. Es wurde am 17. März 1998 als unabhängiger und eingetragener Verein von der deutschen Wirtschaft gegründet. Es hat den Sitz in Berlin und tritt international als ASCG – Accounting Standards Committee of Germany (ASCG) auf. Das DRSC e. V. wurde durch das Bundesministerium der Justiz (BMJ; heute: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, BMJV) mit Vertrag – dem sogenannten Standardisierungsvertrag – vom 3. September 1998 und – nach einer vorübergehenden Aussetzung im Jahr 2010 – erneut am 2. Dezember 2011 als privates Rechnungslegungsgremium im Sinne von § 342q HGB (zuvor § 342 HGB) anerkannt.

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Ziele und Aufgaben

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Die Gründung des Vereins erfolgte mit dem Ziel,

  • die Fortentwicklung der Rechnungslegung im gesamtwirtschaftlichen Interesse unter Beteiligung der fachlich interessierten Öffentlichkeit, insbesondere der an der Rechnungslegung Beteiligten, zu fördern;
  • als deutscher Standardisierer von der Bundesregierung anerkannt, in seinen Zielen unterstützt und als sachverständiger Ratgeber gehört zu werden, ohne dass hierdurch die Souveränität des Gesetzgebers und der Gerichte beeinträchtigt wird;
  • die Interessen der deutschen Wirtschaft im Bereich der Rechnungslegung international zu vertreten;
  • die Entwicklung zu einem inhaltlich in zunehmend Maße breiter angelegten Verständnis von Rechnungslegung fachlich zu begleiten und diese in die Arbeit seiner Gremien zu integrieren. Es gilt wichtige Impulse aufzunehmen, insbesondere aus dem Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Durch den European Green Deal entstehen für die Breite der deutschen Unternehmen neue Berichtserfordernisse. Dies gilt in gleichem Maße auch für Entwicklungen auf internationaler Ebene, wo bei der International Financial Reporting Standards Foundation die Grundlagen für die international einheitliche Standardisierung in diesem Bereich gelegt werden.

Aus dieser Zielsetzung ergeben sich die folgenden sechs Aufgabengebiete des DRSC, die in § 2 Abs. 1 der Satzung niedergelegt sind. Danach soll das DRSC im gesamtwirtschaftlichen Interesse[1]

  1. Empfehlungen zur Anwendung der Grundsätze über die Konzernrechnungslegung entwickeln;
  2. bei Gesetzgebungsvorhaben auf nationaler und EU-Ebene zu Rechnungslegungsvorschriften beraten;
  3. die Bundesrepublik Deutschland in internationalen Gremien der Rechnungslegung vertreten;
  4. Interpretationen der internationalen Rechnungslegungsstandards im Sinne von § 315e Abs. 1 HGB erarbeiten;
  5. die Qualität der Rechnungslegung erhöhen; sowie
  6. die Forschung und Ausbildung in den vorgenannten Bereichen fördern.

Die ersten vier Aufgabengebiete ergeben sich unmittelbar aus dem gesetzlichen Auftrag nach § 342q HGB sowie aus dem Standardisierungsvertrag. In letzterem wird ferner die Erhöhung der Qualität der Rechnungslegung als weiteres Aufgabenfeld genannt.[2]

Der DRSC vertritt die Interessen seiner Mitglieder und der deutschen Wirtschaft bei internationalen Rechnungslegungsgremien. Dies geschieht unter anderem beim International Accounting Standards Board (IASB) und der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG). Wobei insbesondere die Rolle bei in der Nachhaltigkeitsberichterstattungssäule von EFRAG umstritten ist, da dem DRSC laut eines Gutachtens das Mandat im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung fehlt[3].

Das DRSC sieht sich zudem verpflichtet, neuere Entwicklungen der Unternehmensberichterstattung zu erkennen und aufzugreifen, um dem im Standardisierungsvertrag verankerten Auftrag und den daraus abgeleiteten Aufgabengebieten gerecht zu werden.

Seit Ende der 2010er Jahre wird die Unternehmensberichterstattung breiter und umfasst zunehmend auch nicht-finanzielle Berichtspflichten. Eine weitere wichtige Entwicklung stellt die sich abzeichnende Digitalisierung der Unternehmensberichterstattung dar, insbesondere die Regulierung eines European Single Electronic Format (ESEF) für die IFRS-Finanzberichterstattung sowie die Schaffung eines European Single Access Point (ESAP) für Unternehmens- und Produktdaten.

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Arbeitsweise

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Die Facharbeit des DRSC erfolgt weitgehend in zwei Fachausschüssen. Sie wird vom Präsidium nach außen vertreten. Seit 2021 verteilt sich die Facharbeit auf den Fachausschuss Finanzberichterstattung und den Fachausschusses Nachhaltigkeitsberichterstattung, die in besonderen Fällen auch als Gemeinsamer Fachausschuss tagen.

Der Fachausschuss Finanzberichterstattung ist insbesondere zuständig für

  • die Erarbeitung und Verlautbarung von deutschen Rechnungslegungsstandards im Sinne von § 342q HGB im Bereich der Finanzberichterstattung;
  • die Erarbeitung und Verlautbarung von Interpretationen der Internationalen Rechnungslegungsstandards im Sinne von § 315e Abs. 1 HGB;
  • die Erarbeitung von Stellungnahmen zu Entwürfen des IASB und anderer Gremien der IFRS Stiftung zur Finanzberichterstattung;
  • die Zusammenarbeit mit und die Erarbeitung von Stellungnahmen zu Entwürfen der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG), den Europäischen Finanzaufsichten und der Europäischen Kommission im Bereich der Finanzberichterstattung;
  • die Beratung bei Gesetzgebungsvorhaben und zur Umsetzung von EU-Richtlinien; und
  • Stellungnahmen zu EU-Richtlinien.

Der Fachausschuss Nachhaltigkeitsberichterstattung ist insbesondere zuständig für

  • die Erarbeitung und Verlautbarung von deutschen Rechnungslegungsstandards im Sinne von § 342q HGB im Bereich der nichtfinanziellen Berichterstattung;
  • die Erarbeitung von Stellungnahmen zu Entwürfen von internationalen Standardisierungsinitiativen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung;
  • die Zusammenarbeit mit und die Erarbeitung von Stellungnahmen zu Entwürfen der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG), den Europäischen Finanzaufsichten und der Europäischen Kommission im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung;
  • die Beratung bei Gesetzgebungsvorhaben und zur Umsetzung von EU-Richtlinien; und
  • Stellungnahmen zu EU-Richtlinien.

Der Gemeinsame Fachausschuss wird tätig, wenn Berichtsthemen übergreifend und gleichermaßen für beide Ausschüsse von Bedeutung sind.

Beide Ausschüsse werden von Arbeitsgruppen unterstützt, die es den Ausschüssen ermöglichen, auf Experten mit Fach- und/oder Branchenkenntnissen zurückzugreifen.

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Struktur

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Die Organe und Gremien des DRSC sind in diesem Schaubild dargestellt[4]:

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DRSC Organe und Gremien

Aktuelle Struktur

Die Organe und Gremien des DRSC sind[5]:

Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist zuständig für die Wahl, Abberufung und Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrates und des Nominierungsausschusses, die Festsetzung der Höhe des Jahresbeitrages, den Wirtschaftsplan, die Feststellung des Jahresabschlusses und die Wahl des Abschlussprüfers sowie alle wesentlichen Geschäftsführungsmaßnahmen sowie für Änderungen und Ergänzungen dieser Satzung sowie die Auflösung des Vereins und die Verwendung seines Vermögens.

Mitglieder des DRSC sind Unternehmen, Verbände und juristische Personen, die von der Rechnungslegung betroffen sind. Die Mitglieder sind nach § 4 der Satzung des DRSC folgenden sog. Segmenten zugeordnet:[6]

  • Kapitalmarktorientierte Industrieunternehmen und deren Verbände
  • Nichtkapitalmarktorientierte Industrieunternehmen und deren Verbände
  • Banken und deren Verbände
  • Versicherungen und deren Verbände
  • Wirtschaftsprüfung und deren Verbände

Nach § 342q HGB dürfen die Mitgliedschaftsrechte der Mitglieder nur von Personen ausgeübt werden, die Rechnungsleger sind.

Verwaltungsrat

Der Verwaltungsrat

  • legt die Grundsätze und Leitlinien für die Arbeit des Vereins fest,
  • wählt die Mitglieder der Fachausschüsse,
  • bestellt, berät und überwacht das Präsidium.

Der Verwaltungsrat hat 20 Mitglieder. Vorsitzender des Verwaltungsrats ist seit 2023 der Finanzvorstand der Henkel AG & Co. KGaA, Marco Swoboda. Sein Vorgänger war Finanzvorstand der Siemens AG, Ralf P. Thomas.

Nach § 12 der Satzung des DRSC hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz das Recht, an den Sitzungen des Verwaltungsrates ohne Stimmrecht teilzunehmen.

Präsidium

Das Präsidium führt die Geschäfte des Vereins und leitet die Fachausschüsse. Präsident ist seit März 2021 Georg Lanfermann[7].

Vizepräsident ist seit April 2021 Sven Morich.[8]

Frühere Präsidenten des DRSC waren Liesel Knorr (2011–2015) und Andreas Barckow (2015–2021).

Fachausschüsse

Die Fachausschüsse sind zuständig sind für die Facharbeit, also die Erstellung von Interpretationen der internationalen Rechnungslegungsstandards im Sinne von § 315q HGB, Rechnungslegungsstandards im Sinne von § 342 HGB, Stellungnahmen gegenüber nationalen und internationalen Adressaten zu Fragen der Rechnungslegung, Diskussionspapieren, sonstigen Stellungnahmen und Veröffentlichungen. Die Fachausschüsse tagen in öffentlicher Sitzung.

Das DRSC hat zwei Fachausschüsse:

  • Fachausschuss Finanzberichterstattung
  • Fachausschuss Nachhaltigkeitsberichterstattung

Mitglieder der Fachausschüsse dürfen nach § 342 HGB nur Personen sein, die Rechnungsleger sind. Die Mitglieder der Fachausschüsse sind ehrenamtlich tätig.

Nominierungsausschuss

Der Nominierungsausschuss unterbreitet dem Verwaltungsrat Vorschläge für die Wahl der Mitglieder des Präsidiums und der Fachausschüsse. Nach § 14 der Satzung des DRSC sind die Vorschläge des Nominierungsausschusses für den Verwaltungsrat in dem Sinne verbindlich, dass nur vom Nominierungsausschuss vorgeschlagene Personen gewählt werden können.

Struktur bis 2010

Bis zur Reform 2010 hatte das DRSC als Organe die Mitgliederversammlung und den Vorstand und als Gremien den Deutschen Standardisierungsrat (DSR) und das Rechnungslegungs Interpretations Committee (RIC).[9]

Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung, die einmal jährlich stattfand, beschloss unter anderem über die Wahl und die Entlastung des Vorstands, den Jahresetat und das Drei-Jahres-Budget sowie über Satzungsänderungen.

Vorstand

Der Vorstand wählte die Mitglieder der beiden Gremien, genehmigte deren Geschäftsordnungen, überprüfte die Strategie des DRSC und war verantwortlich für die Sicherstellung der Finanzierung des Vereins.

Deutscher Standardisierungsrat (DSR)

Bis zur Einführung der Fachausschüsse 2011 erfolgte die Facharbeit in den Gremien Deutscher Standardisierungsrat (DSR) und Rechnungslegungs Interpretations Committee (RIC). Mitglieder von DSR und RIC durften nach § 342 HGB nur Personen sein, die Rechnungsleger sind.

Der DSR

  • entwickelte die Empfehlungen zur Anwendung der Grundsätze über die Konzernrechnungslegung im Sinne von § 342 HGB, die Deutsche Rechnungslegungsstandards (DRS),
  • erarbeitete Stellungnahmen

Präsidenten des DSR waren Hans Havermann (1998–2002), Klaus Pohle (2003–2005), Harald Wiedmann (2006–2007) und Liesel Knorr (2007–2011).

Rechnungslegungs Interpretations Committee (RIC)

Das RIC

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Rechnungslegungsstandards

Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) des DRSC hat bisher mehrere Standards (DRS) zu verschiedenen Themen der Konzernrechnungslegung verabschiedet. Die Standards interpretieren die Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und füllen Regelungslücken, wobei sie sich an internationalen Rechnungslegungsvorschriften orientieren. Die DRS wurden im Wesentlichen vom BMJ bekannt gemacht. Damit gilt die gesetzliche Vermutung des § 342 HGB, dass bei der Beachtung dieser Standards Konzernabschlüsse nach deutschem Bilanzrecht den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung entsprechen. Der rechtliche Charakter der DRS sowie deren Verpflichtungsgrad sind jedoch umstritten.[10] Bis auf Regelungen zum Lagebericht betreffen sie ausschließlich nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen, die nicht für eine Konzernrechnungslegung nach internationalen Vorschriften optiert haben.

Neben dem DRSC veröffentlicht das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) Interpretationen der deutschen und internationalen Rechnungslegungsvorschriften in der Form von Standards.

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Finanzierung

Das DRSC e. V. finanziert seine Tätigkeit vollständig über Mitgliedsbeiträge aus der Privatwirtschaft sowie durch Lizenzvergabe, Veröffentlichungen und sonstige Einnahmen.[11]

Etwaige Erlöse aus der Verwertung seiner Arbeit darf das DRSC nur für die satzungsmäßigen Zwecke einsetzen, insofern verfolgt der Verein nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Ziele, sondern erfüllt seinen Zweck als Berufsverband für seine Mitglieder. Ungeachtet der Tätigkeit im gesamtwirtschaftlichen Interesse erhält das DRSC für die Wahrnehmung seiner Aufgaben keine Mittel der öffentlichen Hand.

Die Höhe der Mitgliedsbeiträge ist in einer Beitragsordnung geregelt. Insbesondere sind die Beiträge nach Unternehmensgröße und gegebenenfalls Börsensegment gestaffelt. Dies trägt dem Grad der Relevanz und Betroffenheit der Regulierung der Unternehmensberichterstattung Rechnung und soll Unternehmen und Organisationen unterschiedlicher Größe und Kapitalisierung eine Mitgliedschaft ermöglichen.

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Kritik

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Insbesondere die Finanzierung aus Mitgliedsbeiträgen sorgt bei weniger finanzstarken Akteuren, wie kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), für Kritik. Diese können sich die Gebühren nicht leisten. Ein Abgleich der Größe der Mitgliedsunternehmen und der Mitgliedsgebühren ergibt, dass der Großteil der Finanzierung über Mitgliedsbeiträge von Großkonzernen gestemmt wird.

Das DRSC gibt zudem auf seiner Webseite an „selbstlos tätig zu sein“[12]. Einen fehlenden Eintrag aus dem Zuwendungsempfängerregister kann man entnehmen, dass das DRSC nicht gemeinnützig agiert. Das DRSC agiert stattdessen laut einem der Ziele in der Satzung „die Interessen der deutschen Wirtschaft im Bereich der Rechnungslegung international zu vertreten“.[13]

Das DRSC e. V. steht aufgrund seiner finanziellen Abhängigkeiten von Mitgliedsbeiträgen aus der Privatwirtschaft in der Kritik. Geäußert wurde diese, unter anderem in einem ausführlichen LinkedIn-Beitrag[14] von EFRAG's Mitglied der Sustainability Reporting Technical Expert Group, Philippe Diaz. Dies hatte mehrere kritische Berichte des Tagesspiegel Background Sustainable Finance zur Folge.[15] Selbst Monate nach der Kritik ist keine Besserung in Sicht und der Fachausschuss Nachhaltigkeitsberichterstattung hat nach wie vor keine Person, die als legitimer Repräsentat der Umweltperspektive gelten würde. Eine absolute Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder sind von Unternehmen,[16] was demzufolge die öffentlichen Stellungnahmen des DRSC beeinflusst.

Die Kritik ist allerdings nicht neu, denn schon 2022 äußerten sich Wissenschaftler in einem zweiteiligen Aufsatz kritisch gegenüber der Governance- und Finanzierungsstruktur des DRSC.[17]

Am 20. März 2024 schickten 16 Organisationen einen offenen Brief an das Bundesjustizminister Marco Buschmann und forderten ihn auf, dem DRSC wegen seiner Interessenskonflikte das Mandat zu entziehen.[18]

Ein vom NABU und Germanwatch in Auftrag gegebenes Gutachten kam gar zu dem Schluss, dass der §342 des Handelsgesetzbuches dem DRSC gar kein Mandat gibt, die Bundesgierung international in der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu vertreten[19]. Der Verwaltungsrat des DRSC sah das mutmaßlich 2021 ähnlich, indem es das Bundesministerium der Justiz darum bat das Mandat für die Finanzberichterstattung auch auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung auszuweiten.[20]

Das DRSC hat inzwischen neben der Value Balancing Alliance (VBA) und dem International Sustainability Standards Board (ISSB) einen Eintrag auf Lobbypedia, indem die Kritik weiter ausgeführt wird.

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Siehe auch

Belege

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