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Wissenschaftliche Fachzeitschrift Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Die Deutsche Juristen-Zeitung war eine juristische Fachzeitschrift, die am 1. Januar 1896 erstmals im Verlag Otto Liebmann Berlin erschien und 1936 eingestellt wurde. Herausgeber waren neben dem Verleger Liebmann, der auch als Schriftleiter amtierte, der Staatsrechtslehrer Paul Laband, Reichsgerichtsrat Melchior Stenglein und Rechtsanwalt Hermann Staub. Die Zeitschrift war eine wissenschaftlich besonders hoch angesehene Veröffentlichung.[1]
Die DJZ sollte eine allgemeine, alle Rechtsgebiete und juristischen Berufe übergreifende Zeitschrift sein. Hauptthemen waren nach Laband die allgemeine Richtung, welche die deutsche Wissenschaft des Rechts einschlägt, grundlegende Gerichtsentscheidungen, die allgemeines Interesse verdienen, wichtige Gesetzvorhaben und gemeinsame Standesinteressen.[1]
Ende 1933 arisierte der Verlag C. H. Beck den Verlag des als Juden verfolgten Otto Liebmann.[2] Der nationalsozialistische Funktionär Hans Frank hatte sich des Blattes bemächtigt und setzte im Mai 1934 Carl Schmitt als Herausgeber ein. Bis 1936 erschien die DJZ im Verlag C.H. Beck und wurde dann nach der Entmachtung Carl Schmitts zu Gunsten der Zeitschrift der Akademie für Deutsches Recht eingestellt. Der Beck-Verlag verlor dadurch nichts. Er stellte die eine Zeitschrift ein und vergrößerte die andere (die Zeitschrift der Akademie).[3] Die Zeitschrift der Akademie für Deutsches Recht musste 1945 eingestellt werden. Die Deutsche Juristen-Zeitung ist von der Juristenzeitung (JZ) zu unterscheiden, die seit 1951 im Mohr Siebeck Verlag erscheint.
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