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Dienstgrade der Feuerwehr in Thüringen
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Die Dienstgrade der Feuerwehren in Thüringen richten sich nach der Thüringer Feuerwehr-Organisationsverordnung.[1][2] Tarifbeschäftigte im kommunalen feuerwehrtechnischen Dienst tragen Dienstgrad- und Ärmelabzeichen der vergleichbaren Besoldungsgruppe der Beamten.
Aufgrund des § 54 Abs. 1 Nr. 1 in Verbindung mit Abs. 2 Satz 2 des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes in der Fassung vom 5. Februar 2008 (GVBI. S. 22), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. November 2020 (GVBI. S. 559), verordnete das Ministerium für Inneres und Kommunales im Einvernehmen mit dem Finanzministerium nach Anhörung des Innen- und Kommunalausschusses federführend und des Haushalts- und Finanzausschusses des Landtags eine Änderung der Thüringer Feuerwehr-Organisationsverordnung (ThürFwOrgVO)[3] an. Geändert wurde folglich die Verordnung zur geltenden Fassung zu den zu führenden Dienstgrad- und Funktionsabzeichen sowie Ärmelabzeichen der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen und der hauptamtlichen Angehörigen des feuerwehrtechnischen Dienstes.[4]
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Überblick der Dienstgrade und Dienstgradabzeichen der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen der Freiwilligen Feuerwehr
Zusammenfassung
Kontext
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Überblick der Dienstgrade und Dienstgradabzeichen der hauptamtlichen Angehörigen des feuerwehrtechnischen Dienstes
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Überblick der Funktionsabzeichen für Kreisbrandinspektoren, Kreisbrandmeister und Kreis- und Stadtjugendfeuerwehrwarte
Funktionsabzeichen für Gemeinde- oder Stadtbrandmeister und Wehrführer, deren jeweiligen Stellvertreter sowie Leiter der Jugendfeuerwehr
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