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Dikasterium für die Institute geweihten Lebens und für die Gesellschaften apostolischen Lebens

Zentralbehörde der römischen Kurie Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

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Das Dikasterium für die Institute geweihten Lebens und für die Gesellschaften apostolischen Lebens (lateinisch Dicasterium pro Institutis vitae consecratae et Societatibus vitae Apostolicae, italienisch Dicastero per gli Istituti di Vita Consacrata e le Società di Vita Apostolica; Abkürzung DICLSAL; vereinfachend auch Dikasterium für die Ordensleute oder Ordensdikasterium genannt) ist eine Zentralbehörde der Römischen Kurie. Die Aufgaben des Dikasteriums umfassen die Anerkennung, rechtliche Regulierung und disziplinarische Beaufsichtigung aller Institute des geweihten Lebens und Gesellschaften apostolischen Lebens.[2]

Schnelle Fakten Basisdaten, Name: ...
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Geschichte

Das Dikasterium wurde durch Papst Sixtus V. als Congregatio pro consultationibus episcoporum et regularium am 21. Mai 1586 begründet und in der Konstitution Immensa Aeterni Dei am 21. Januar 1588 bestätigt.[3] Mit der vom 28. Juni 1908 stammenden Konstitution Sapienti consilio teilte Papst Pius X. die Kongregation in die Kongregation für die Bischöfe und die Religiosenkongregation. Nachdem Papst Paul VI. ihr mit der Apostolischen Konstitution Regimini ecclesiae universae am 15. August 1967 den Namen Kongregation für die Ordensleute und Säkularinstitute gab, erhielt sie am 28. Juni 1988 von Papst Johannes Paul II. mit der Konstitution Pastor Bonus die Bezeichnung Kongregation für die Institute geweihten Lebens und für die Gesellschaften apostolischen Lebens.[4]

Mit Inkrafttreten der Apostolischen Konstitution Praedicate Evangelium am 5. Juni 2022 erhielt sie die heutige Bezeichnung.

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Zuständigkeiten, Aufgaben

Zusammenfassung
Kontext

Zum Zuständigkeitsbereich des Dikasteriums gehören alle approbierten Institute des apostolischen und gottgeweihten Lebens. Deren Mitglieder werden zusammenfassend auch Religiosen genannt – daher auch die frühere Bezeichnung Religiosenkongregation. Zu den Religiosen zählen neben Mitgliedern von Ordens- und Säkularinstituten sowie apostolischen Gesellschaften auch gottgeweihte Jungfrauen und Eremiten. Allerdings ist für die Beaufsichtigung von Einzelpersonen, die nicht zu einem Verband zusammengeschlossen sind, in der Regel nicht unmittelbar die römische Kongregation, sondern der jeweilige Bischof zuständig.[4]

Das Dikasterium fungiert stellvertretend für den Papst als höchste Rechtsinstanz für Fragen der Leitung, Disziplin und Ausbildung, des Vermögens und der Rechte und Privilegien der ihr unterstehenden Institute und Gesellschaften päpstlichen Rechts. Kirchliche Institute oder Ordensgemeinschaften bischöflichen Rechts werden dagegen unmittelbar von dem Bischof (beziehungsweise dessen auf Bistumsebene bestellten Rektor oder Vertreter) kontrolliert, in dessen Diözese sie tätig sind oder gegründet wurden; sie unterstehen der Kongregation nur indirekt, insoweit diese allgemeine Regeln über das Ordensleben oder andere gottgeweihte Lebensformen erlassen kann, an die auch der Bischof gebunden ist (vgl. auch 573–606 CIC).[4]

Die Institute und Gesellschaften päpstlichen Rechts sind zur Abgabe jährlicher Berichte an das römische Dikasterium verpflichtet. Bedeutende wirtschaftliche Transaktionen sowie die Gründung, Fusionierung oder Auflösung dieser Verbände können nur mit Genehmigung des Dikasteriums erfolgen. Auch ist es für die Erteilung von Austrittindulten für ewige Professen und andere Entscheidungen zuständig, die nach dem allgemeinen Kirchenrecht oder dem Eigenrecht der Verbände dem Papst vorbehalten sind. Die Generalsuperioren oder Leiter der ihr unterstellten Gemeinschaften sind gegenüber dem Dikasterium unmittelbar für ihre Amtsführung verantwortlich.[4]

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Mitglieder

Zusammenfassung
Kontext

Dem Dikasterium steht ein Präfekt vor. Zusätzlich zum Präfekten gehören dem Dikasterium Kardinäle, Erzbischöfe und Bischöfe sowie Ordensobere an, die vom Papst für jeweils fünf Jahre berufen werden. Mitglieder des Dikasteriums sind seit Juni 2025:[5][6]

Kardinäle

Erzbischöfe / Bischöfe

Ordensobere

Präfekten

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Sekretäre

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Untersekretäre

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Siehe auch

Einzelnachweise

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