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Liste der Mitgliedstaaten der Europäischen Union

Unionsmitgliedstaaten Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

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Als Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder Mitgliedsländer der EU, kurz EU-Mitgliedstaaten, EU-Mitgliedsstaaten[1] oder EU-Mitgliedsländer,[2] werden die 27 europäischen Staaten bezeichnet, die Mitglied der Europäischen Union (EU) sind. Man bezeichnet sie auch als Unionsmitglieder und seltener als Unionsmitgliedstaaten.

Mitgliedstaaten der EU

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Übersicht

Tabellenzeilen redaktionell gereiht nach Ländernamen:

Weitere Informationen Land, Name in Landessprache ...
Weitere Informationen Aktuelle Beitrittsverhandlungen ...
Weitere Informationen Pausierte Beitrittsverhandlungen ...
Weitere Informationen Kandidatenländer ...
Weitere Informationen ehemaliges Mitglied ...

Liste der Mitgliedstaaten

Als Bezeichnung für statistische Bemessungen sind amtlich:[3]

  • EU-12: 1. November 1993 bis einschließlich 1994 (Österreich, Finnland und Schweden traten zum 1. Januar 1995 der EU bei)
  • EU-15: bis einschließlich April 2004 (EU-Erweiterung 2004)
  • EU-25: bis einschließlich 2006 (dann wurden Rumänien und Bulgarien aufgenommen)
  • EU-27_2007 (ursprünglich EU-27):[Fn 1][4] bis einschließlich Juni 2013 (dann wurde Kroatien aufgenommen)
  • EU-28: bis einschließlich Januar 2020
  • EU-27 seit 1. Februar 2020 (siehe EU-Austritt des Vereinigten Königreichs ('Brexit'))

Siehe auch EA/Euro-11 bis 20 für die Eurozone

Durch Sortieren der Liste nach Beitrittsjahr lassen sich die einzelnen Länder dieser statistischen Gruppen ablesen; ausführlicher siehe EU-Erweiterung. Kurzübersicht: Chronik der europäischen Integration

Tabellenzeilen gereiht nach Beitrittsdatum und weiter nach Landesnamen. Das Beitrittsgebiet kam erst mit der Wiedervereinigung Deutschlands 1990 zur EU.

Weitere Informationen Staat, ISO 3166Alpha-2 ...

* veraltete Daten inklusive des Vereinigten Königreichs

Anmerkungen zur Liste
  1. Ursprünglich bezeichnete das Kürzel EU-27 die 27 Mitgliedstaaten vor dem Beitritt Kroatiens. Da aufgrund des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der EU (Brexit) diese Bezeichnung nicht eindeutig ist, hat das Statistische Amt der Europäischen Union (Eurostat) beschlossen, die Bezeichnung EU-27_2007 zu verwenden. In den Datenbanken von Eurostat wurde diese Änderung am 3. März 2020 wirksam.
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Kandidatenländer (Beitrittskandidaten)

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Weitere Informationen Co­de, Staat ...

Ein potenzieller Beitrittskandidat ist darüber hinaus Kosovo Kosovo (Beitrittsantrag vom 15. Dezember 2022).

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Spezielle Gebiete

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Einige Gebiete, die zu EU-Staaten gehören oder von diesen verwaltet werden, haben einen speziellen Rechtsstatus gegenüber der Europäischen Union. In vielen Fällen handelt es sich dabei um Übersee- und ehemalige Kolonialgebiete.

Überseegebiete, die vollständig in die Strukturen der EU integriert sind

Ein EU-Mitgliedstaat besitzt Überseegebiete, die vollständig in dessen Staatsgefüge eingebunden sind und auch innerhalb der EU keine Sonderrolle einnehmen. Sie haben den gleichen Status wie Regionen auf dem europäischen Festland. Dabei handelt es sich um:

Gebiete, die Teil der EU, jedoch nicht in das Zollgebiet und/oder die Mehrwertsteuerunion eingebunden sind

Einige Gebiete gehören EU-Mitgliedstaaten an und sind auch Teil der EU, deren Binnenmarkt und der Eurozone, jedoch nicht des Zollgebietes und/oder der Mehrwertsteuerunion.[16]

Gebiete, die weder Teil des Zollgebietes der Union noch der Mehrwertsteuerunion sind:

Gebiete, die Teil des Zollgebietes, jedoch nicht der Mehrwertsteuerunion sind:

Assoziierte Gebiete

Einige Überseegebiete von EU-Mitgliedstaaten sind als Überseeische Länder und Hoheitsgebiete im Sinne des 4. Teils des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union mit dieser assoziiert, ihr aber nicht angehörig. In diesen Ländern und Hoheitsgebieten gelten nur einzelne Aspekte des Europarechts, z. B. vereinzelt Zugehörigkeit zur Eurozone (Kennzeichnung mit *)

Gebiete, die nicht zur EU gehören

Einige andere Gebiete werden außenpolitisch von EU-Mitgliedstaaten vertreten, gehören aber nicht zum Territorium der EU und sind mit dieser auch nicht assoziiert:

  • Färöer als dänisches Autonomiegebiet (war nie Teil der EWG, EG, EU)[17]
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Siehe auch

Literatur

  • Andreas von Gehlen: Parteiendemokratien. Zur Legitimation der EU-Mitgliedstaaten durch politische Parteien. De Gruyter Oldenbourg, Berlin / Boston 2017, ISBN 978-3-11-056412-9.
  • Armin von Bogdandy, Pedro Cruz Villalón, Peter M. Huber (Hrsg.): Handbuch Ius Publicum Europaeum:
    • Band 1. Diana Zacharias, Leonard Besselink: Grundlagen und Grundzüge staatlichen Verfassungsrechts. C.F. Müller, Heidelberg 2007, ISBN 978-3-8114-3541-4.
    • Band 2. Diana Zacharias, Stanisław Biernat: Offene Staatlichkeit; Wissenschaft vom Verfassungsrecht. C.F. Müller, Heidelberg 2007, ISBN 978-3-8114-6301-1.
    • Band 3. Diana Zacharias, Jean-Bernard Auby: Verwaltungsrecht in Europa: Grundlagen. C.F. Müller, Heidelberg 2010, ISBN 978-3-8114-9808-2.
  • Verfassungen der EU-Mitgliedstaaten. Textausgabe, Einführung und Sachverzeichnis von Adolf Kimmel und Christiane Kimmel (dtv 5554: Beck-Texte im dtv). 6., aktualisierte Auflage, dtv / Beck, München 2005, ISBN 3-423-05554-5 (dtv) / ISBN 3-406-53461-9 (Beck).
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Einzelnachweise

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