Loading AI tools
Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Eisenbahnrecht bezeichnet die öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Rechtsnormen, die den Bau, den Betrieb, die Wirtschaftsleistungen, die Unternehmensverfassung und die Stellung der öffentlichen Eisenbahnen in der Wirtschaftsordnung regeln.[1][2]
Das Wort Eisenbahnrecht ist zunächst unbestritten ein Sammelbegriff der Praxis, mit dem Normen mit Bezug zur Eisenbahn beschrieben werden können. Daraus kann jedoch nicht zwingend geschlossen werden, dass diese Normen tatsächlich ein eigenständiges Rechtsgebiet bilden. Diese Normen entstammen vielmehr verschiedensten Rechtsgebieten und bilden – anders als etwa das Bergrecht auf den ersten Blick kein zusammengehöriges Ganzes; eine Kodifikation besteht nicht. Die Frage, ob und welche Normen mit Bezug zur Eisenbahn dennoch in einem eigenständigen Rechtsgebiet systematisiert werden können, ist insoweit von Bedeutung für die Rechtswissenschaft, als für die Auslegung von Normen die Geltung überwölbender allgemeiner Rechtsprinzipien und Auslegungsgrundsätze eines Rechtsgebiets von großer Bedeutung ist; ferner ergeben sich aus dieser Einordnung Konsequenzen für die Systematisierung des Rechtsgebietes.[3]
In der wissenschaftlichen Diskussion um die Anerkennung als Rechtsgebiet stand zu Beginn der Entwicklung des Eisenbahnwesens die Vorstellung, dass dieses dem Staats- und Verwaltungsrecht zuzurechnen sei, im Übrigen unter die allgemeines handelsrechtlichen Normen des Frachtrechts falle: Ein Eisenbahnrecht im eigentlichen Sinne gibt es demnach nicht.[4] Diese Position findet auch in der neueren Literatur ihre Anhänger: Eisenbahnrecht bleibe demnach eine bloße Sammelbezeichnung der Praxis ohne eigenen rechtstheoretischen Gehalt.[5] Zunächst konträr hierzu erscheint die Auffassung, dass das Eisenbahnrecht eine eigenständige Rechtsmaterie bilde, die als die „Gesamtheit der für das Eisenbahnwesen geltenden Vorschriften“[6] oder „Summe jener Satzungen, nach welchen in Eisenbahnsachen verfahren werden muss“[7] definiert sei. Ein derart unspezifische und uferlose Definition konnte jedoch nur zu der Erkenntnis führen, dass dann auch eine eigenständige Systematisierung dieses Rechtsgebiets entfällt: Die Normen des Eisenbahnrechts unterfallen letztlich wieder den Grundsätzen der verschiedenen Gebiete des jeweiligen Rechtsgebietes.[8]
Diese Ansichten riefen schon früh Kritik hervor. Friedrich Meili klagte 1889, dass „die Materie des Eisenbahnrechts […] nicht als legitimer Bestandteil der Rechtswissenschaft anerkannt“ werde, obwohl es „kaum etwas Unrichtigeres als diese Zerbröselung und Loslösung der einheitlichen und durchaus selbständigen Materie“[9] gäbe. Die Zunahme an Rechtsnormen mit eisenbahnrechtlichem Bezug hat in neuerer Zeit dem Eisenbahnrecht als Rechtsgebiet zu mehr Aufmerksamkeit verholfen. Das Eisenbahnrecht umfasst hierbei nicht alle Normen, die auf das Eisenbahnwesen Anwendung finden. An die Stelle dieser Definition tritt ein differenzierterer Ansatz; so unterscheidet Kunz zwischen drei Gruppen von Normen mit eisenbahnrechtlichem Bezug:[3]
Die wichtigsten deutschen Gesetze und Verordnungen sind:
Textsammlungen
Sekundärliteratur
Seamless Wikipedia browsing. On steroids.
Every time you click a link to Wikipedia, Wiktionary or Wikiquote in your browser's search results, it will show the modern Wikiwand interface.
Wikiwand extension is a five stars, simple, with minimum permission required to keep your browsing private, safe and transparent.