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Entreprise unipersonnelle à responsabilité limitée
Französische Rechtsform für eine Einpersonengesellschaft Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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Entreprise unipersonnelle à responsabilité limitée (EURL oder E. U. R. L.) (deutsch: Einpersonenbetrieb mit beschränkter Haftung) ist eine Rechtsform für Einpersonengesellschaften in Frankreich. Sie basiert auf der Société à responsabilité limitée (SARL) und wurde 1985 geschaffen. Das deutsche Gegenstück ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) mit nur einem Gesellschafter.
Für die EURL gelten weitgehend die Regeln der SARL, es gibt lediglich einige wenige Besonderheiten, so bei der Rechnungslegung.[1]
Einpersonengesellschaften sind nicht deckungsgleich mit Kleinunternehmen bzw. Einpersonenunternehmen.[2][3]
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Siehe auch
Literatur
- Peter Behrens (Hrsg.): Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung im internationalen und europäischen Recht. 2. völlig neu bearb. Aufl., Reprint 2012. Walter de Gruyter, Berlin 2012, ISBN 978-3-11-090156-6, S. 254 ff.
- Jung, Stefanie/Krebs, Peter/Stiegler, Sascha: Gesellschaftsrecht in Europa. Handbuch. § 13 Frankreich, Nomos, Baden-Baden 2019, ISBN 978-3-8329-7539-5.
Einzelnachweise
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