Abteilung des Amtsgerichts Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Familiengerichte sind Gerichte oder Abteilungen von Gerichten, die sich mit familienrechtlichen Verfahren beschäftigen.
Siehe auch Familiengericht (Deutschland)
In Österreich gibt es keine Familiengerichte. Die familiengerichtlichen Verfahren werden von den Bezirksgerichten geführt.
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