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Familiengericht

Abteilung des Amtsgerichts Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

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Familiengerichte sind Gerichte oder Abteilungen von Gerichten, die sich mit familienrechtlichen Verfahren beschäftigen.

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Situation in einzelnen Ländern

Europäische Union

Deutschland

Siehe auch Familiengericht (Deutschland)

Österreich

In Österreich gibt es keine Familiengerichte. Die familiengerichtlichen Verfahren werden von den Bezirksgerichten geführt.

Schweiz

  • in einheitliches rechtliches Konstrukt für Familiengerichte konnte sich in der föderalen Struktur der Schweiz nicht durchsetzen. Es gibt jedoch vereinzelt Behörden, die sich Familiengericht nennen. Hierbei handelt es sich meistens um Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden.

Restliches Europa

England und Wales

Schottland

  • Das Outer House des Court of Session. Es gibt allerdings keine Abteilung für Familiensachen (family division), sondern nur zwei Familienrichter.
  • 39 sheriff courts ohne Abteilungen für Familiensachen und ohne besondere Familienrichter. Ausnahme bilden hier die drei größten Sheriff courts (Glasgow, Edinburgh, Aberdeen), bei denen es Richter (Sheriffs) gibt, die sich insbesondere um Familiensachen kümmern.
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Commons: Familiengericht – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
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