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Funkstelle
Sender bzw. Empfänger, die zur Wahrnehmung eines Funkdienstes erforderlich sind Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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Eine Funkstelle,[1] kurz FuSt, bezeichnet einen oder mehrere Sender bzw. Empfänger oder auch eine Gruppe von Sendern und Empfängern (einschließlich der Zusatzeinrichtungen), die zur Wahrnehmung eines Funkdienstes an einem gegebenen Ort erforderlich sind. Jede Funkstelle wird dem Funkdienst zugeordnet, an dem sie ständig oder zeitweilig teilnimmt.[2] Eine Funkanlage ist ein elektrisches oder elektronisches Erzeugnis, das bestimmungsgemäß Funkwellen zum Zweck der Funkkommunikation oder der Funkortung ausstrahlt oder empfängt (§ 3 Abs. 1 des Funkanlagengesetzes). Hierzu zählt auch Zubehör wie zum Beispiel eine Antenne.



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Kategorisierung
Eine allgemeine Kategorisierung von Funkstellen kann gemäß charakteristischer Einsatzmerkmale erfolgen; Beispiele hierfür sind Hauptfunkstelle, Unterfunkstelle, Sendefunkstelle, Empfangsfunkstelle etc. Eine international verbindliche Kategorisierung der verschiedenen Funkstellen findet durch die ITU statt, die durch den nationalen Hoheitsträger für die Regulierung von Funknutzungen (in Deutschland die Bundesnetzagentur/Frequenzverwaltung) weitgehend übernommen wurde.
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Begriffsbestimmung
Zusammenfassung
Kontext
In der deutschen Verordnung[3] gelten die folgenden Begriffsbestimmungen:
- Eigenbegriffe der Binnenschifffahrt
- Landfunkstelle – ortsfeste Funkstelle des Binnenschifffahrtsfunks an Land
- Schiffsfunkstelle – mobile Funkstelle des Binnenschifffahrtsfunks an Bord einen Binnenschiffes
Zum Betreiben einer Funkstelle benötigt man eine Erlaubnis. Diese wird in Deutschland in der Regel durch eine Frequenzzuteilung nach dem Telekommunikationsgesetz von der Bundesnetzagentur gegeben.
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Siehe auch
Einzelnachweise
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