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Lohngruppe

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Als Lohngruppe wird in der Arbeitswissenschaft und Arbeitsbewertung die meist in Tarifverträgen vorgesehene Entgeltdifferenzierung des Arbeitslohns von Arbeitern in unterschiedlich hohe Lohnniveaus bezeichnet. Pendant ist die Gehaltsgruppe/Tarifgruppe bei Angestellten und im öffentlichen Dienst.

Kriterien bei der Einteilung des Arbeitslohns sind aus der Arbeitsbewertung stammende Lohngruppenmerkmale wie Arbeitsschwere, Ausbildung, Fachkenntnisse, Geschicklichkeit oder Qualifikation, die als maßgeblich für die Eingruppierung aller vorkommenden Tätigkeiten in Lohngruppen angesehen werden.[1] Dies gilt auch für Angestellte bei Gehalts- oder Tarifgruppen.

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Inhalt

Zusammenfassung
Kontext

Ursprünglich gab es bis Februar 1940 drei traditionelle Lohngruppen I (für gelernte), II (für angelernte) und III (für ungelernte Arbeiter).[2] Seitdem gibt es wesentlich mehr Lohngruppen, bei denen der Ausbildungsstand weiterhin berücksichtigt wird, aber eine stärkere Entgeltdifferenzierung vorhanden ist.

Eine allgemeine Einteilung sieht wie folgt aus:[3]

Weitere Informationen Merkmale ...

Die Differenzierung der Lohngruppen berücksichtigt die Vorbildung der Arbeiter (ungelernt, angelernt oder gelernt) und die Arbeitsschwere.[4] Die Lohngruppe I setzt keine Ausbildung voraus und betrifft einfachste Arbeiten, die nach kurzer Unterweisung ausgeführt werden können. Die höchste Lohngruppe X erhalten gelernte Facharbeiter, die zu selbständiger Arbeit fähig sind und Verantwortung für andere Arbeiter übernehmen können.

Eine der mittleren Lohngruppen dient als Ecklohn bei Tarifverhandlungen.

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Gehaltsgruppe/Tarifgruppe

Als Gehaltsgruppe/Gehaltsklasse/Tarifgruppe wird in der Arbeitswissenschaft die meist in Tarifverträgen vorgesehene Entgeltdifferenzierung des Gehalts von Angestellten oder Beamten in unterschiedlich hohe Gehaltsniveaus bezeichnet.[5] Dies trifft auch auf Tarifgruppen zu, die überwiegend im Dienstleistungssektor durch einen Manteltarifvertrag für einen bestimmten Wirtschaftszweig geschlossen werden. Eine Gehaltsgruppe/Gehaltsklasse/Tarifgruppe unterscheidet sich von den anderen durch unterschiedliche Tätigkeitsmerkmale[6] und Qualifikationsanforderungen.

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Literatur

Einzelnachweise

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