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historische Hilfswissenschaft der Familiengeschichtsforschung Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Genealogie (von altgriechisch genealogéo „die Abkunft ermitteln“)[1] ist ein Fachausdruck für die vor allem privat betriebene Ahnenforschung und (geschichtliche) Familienforschung, zugleich aber auch für eine der Historischen Hilfswissenschaften. Genealogen oder Familienforscher befassen sich mit menschlichen Verwandtschaftsbeziehungen und ihrer Darstellung. Dabei richtet sich das Interesse teilweise vorrangig auf die biologische Herkunft (Ahnenforschung), teilweise auf das gesamte familiäre Umfeld sozialer Beziehungen einschließlich der affinen, Patenschafts- und anderer personenbezogener Beziehungen (Familienforschung), ähnlich wie der Begriff „Verwandtschaft“ in der geschichtswissenschaftlichen und ethnologischen Verwandtschaftsforschung verstanden wird.[2]
Als Textsorte stellt eine Genealogie die Auflistung namentlich bekannter Vorfahren einer Person dar;[3] Beispiele finden sich bereits im Alten Testament oder bei Hesiod.
Von der Familienforschung zu unterscheiden ist die Bedeutung der Genealogie als eines philosophischen Verfahrens: Sie zielt im Anschluss an Friedrich Nietzsche und Michel Foucault darauf, die Geschichtlichkeit gegenwärtiger Moralvorstellungen oder Diskurse herauszuarbeiten.
Bei der Ermittlung von Erben ist die Genealogie von Bedeutung, da nach deutschem Erbrecht auch Nachkommen von weit entfernten Vorfahren erbberechtigt sein können.
In der Biologie, insbesondere in der Tierzucht wird der Begriff Genealogie ebenfalls verwendet; hier für den rein genetischen Zusammenhang einer Gruppe von Lebewesen, die biologische Abstammung eines Lebewesens von anderen Lebewesen.
Mit der Herkunftsgeschichte von Wörtern und Begriffen befasst sich die Etymologie.
Typischerweise setzt die Genealogie bei der Rekonstruktion von (biologisch-genetischen oder rechtlichen) Abstammungsverhältnissen an. Von einer bestimmten Person als Ego „Ich“ oder Proband „Testperson“ ausgehend, erforscht die Genealogie in aufsteigender Linie die Vorfahren (Ahnen, daher „Ahnenforschung“), und in absteigender Linie deren Nachkommen. Sobald die Beschreibung der Zusammenhänge über die reine Darstellung der Abstammung hinausgeht, spricht man von „Familiengeschichtsforschung“ – zum Beispiel mit dem Ziel, die Lebensumstände entfernter Vorfahren herauszufinden.
Die Gegenstände der Ahnen- und Familiengeschichtsforschung bestehen in den Informationen, die von (Hobby-)Genealogen zur Rekonstruktion von Lebenslauf, Familie und Verwandtschaft typischerweise zusammengestellt werden:
Da die Genealogie ein Teilgebiet der geschichtlichen Forschung darstellt, werden häufig auch weitere verwandte oder naheliegende Bereiche wie Namen- und Wappenkunde, Heimat- und Militärgeschichte, Kriegsgräber, aber auch Verwandtschaftsgrade behandelt.
Ein selbstständiger Bereich der Genealogie ist die Namenforschung zur Herkunft, Verbreitung und Bedeutung von Familiennamen.
Das Interesse an der Genealogie erwacht meist an der eigenen Familie. Man beginnt mit Fragen an Eltern, Großeltern und Verwandte nach familiären Zusammenhängen und der Herkunft der Vorfahren. Familienbücher, Familienfotos und ein möglicherweise noch vorhandener Ahnenpass liefern weitere Informationen. In einigen Regionen gibt es auch schon seit Jahrzehnten die Tradition der Sterbebildchen oder Totenzettel, die sich hervorragend für die Ahnenforschung eignen, da sie oft neben einem Foto des Verstorbenen auch Geburts- und Sterbedaten sowie weitere Informationen (Namen von Verwandten, Geburtsname, Hinweise auf die Art des Todes) enthalten. Außerdem wird man, insbesondere in den letzten Generationen, auch auf dem Friedhof fündig. Auf den Grabsteinen stehen häufig ebenfalls weitere Daten. Fotos, urkundliche Belege und Dokumente sowie die Biografien und Lebensbilder der Großeltern, Urgroßeltern und weiterer Verwandter sind der Grundstock für eine Familienchronik.
Die weitere Forschung erfordert die Beschäftigung mit den Quellen; hierzu ist Fachwissen nötig, das sich jeder Genealoge im Laufe seiner Forschungstätigkeit aneignet. In diesem Zusammenhang wurde auch auf die Tücken personengeschichtlicher Forschungen zum Mittelalter hingewiesen und „an den zum Teil etwas kühnen Hypothesen über Verwandtschaftsbeziehungen […] deutliche Kritik geäußert.“[4]
Die Forschung an älteren Quellen wie den Kirchenbüchern oder Gerichtsbüchern erfordert die Fähigkeit des Lesens alter Schriften (siehe Paläografie) und in katholischen Gebieten zumeist Lateinkenntnisse. Veränderlichkeit der Familiennamen und ein ausgedehnter Heiratskreis der zu erforschenden Personen sind zu berücksichtigen. Die Forschung gelangt bisweilen an den sogenannten Toten Punkt, den es zu überwinden gilt. Mit der Verdopplung der Zahl der Vorfahren in jeder Generation weitet sich das Bild von der persönlichen Ahnenschaft aus zu Themen wie Heimatgeschichte, Sozialgeschichte, Wirtschaftsgeschichte und Bevölkerungsgeschichte ganzer Orte (siehe Ortsfamilienbuch) oder Regionen.
Anstatt der eigenen können auch die Vorfahren und Nachkommen historischer Persönlichkeiten oder herausragender Vertreter bestimmter Berufsgruppen erforscht werden. In einem reiferen Stadium kommt der Forscher zu einer immer größeren Genauigkeit und Detailliertheit bei der Erfassung der Daten. Beispielsweise kann man die Geschwister der Vorfahren einbeziehen, ihre Ehepartner, ihre Kinder und die soziale Stellung ihrer jeweiligen Schwiegereltern, wodurch wissenschaftliche Sekundäranalysen der Daten sinnvoll und besonders aussagekräftig werden.
Ein wichtiges Qualitätsziel einer weitgehend von Laienforschern betriebenen Datenerhebung und -darstellung in der Genealogie besteht darin, die Forscher so weit mit wissenschaftlichen Standards zu versehen und zu motivieren, dass die erhobenen Daten den Kriterien der Qualität und Wissenschaftlichkeit gerecht werden, in den wissenschaftlichen Diskurs eingegliedert (Publikation, Darstellung, evtl. Internet) und in einen historischen Kontext gestellt werden können.
Eine in den letzten Jahren angewandte Praxis zur Ermittlung von Parentalgenerationen und Herkunftsgebieten sind kommerzielle DNA-Tests, deren Einsatz aber umstritten ist. Unter DNA-Genealogie versteht man die Verbindung der traditionellen Genealogie und Familiengeschichtsforschung auf der Grundlage schriftlicher Quellen mit der Analyse und Auswertung des menschlichen Erbguts, der DNA (englisch Deoxyribonucleic acid; auch DNS = Desoxyribonukleinsäure). Zur DNA-Analyse wird eine Speichelprobe oder mit einem Wattestäbchen eine Probe von Zellen aus der Mundschleimhaut entnommen, aus der dann in spezialisierten Laboren das Erbgut isoliert wird. Dabei wird in der Regel weniger als ein Prozent der DNA entschlüsselt und auf individuell unterschiedliche Merkmale hin untersucht. Die dabei festgestellten Unterschiede oder Gemeinsamkeiten zwischen zwei oder mehr Personen lassen Rückschlüsse auf eine nähere oder fernere Verwandtschaft zu.[5]
Mit dem Boom des Internets hat parallel auch die Genealogie einen starken Aufschwung erfahren. Durch das Medium Internet können weltweite Kontakte zwischen Forschern schnell und kostengünstig hergestellt werden. In genealogischen Datenbanken im Internet sind heute viele Millionen erforschter Ahnentafeln und Stammbäume zu finden. Mit GEDCOM hat sich zudem ein Standard für die Abbildung und Strukturierung von genealogischen Daten gebildet, der von einer Vielzahl genealogischer Programme unterstützt wird.
Bei einem Teil der Genealogen wird die Haltung beobachtet, diese Arbeitsweise sei die Genealogie an sich. So wird dabei teils vernachlässigt, dass nur durch gründliche Arbeit an den Quellen das Material für derartige Datenbanken entsteht.
Einige amerikanische und auch deutsche Firmen nutzen das Thema Ahnenforschung dazu, kostengünstig personenbezogene Daten zu ermitteln. Nutzer von Web-Portalen geben etwa Adressen und Geburtsdaten über ihre Verwandten ein – die jedoch im Zuge des viralen Marketings oder von Affiliate-Netzwerken missbraucht werden können. Personenbezogene Daten werden so in ungewöhnlich großer Menge über lebende und verstorbene Personen vermarktbar. Das Datenschutzrecht greift hier häufig nicht, wenn etwa der Nutzer in den Geschäftsbedingungen der grenzüberschreitenden Verarbeitung zugestimmt hat und somit das deutsche Recht nicht anwendbar ist.
2019 erhielt die Firma Ancestry.com in Deutschland den Negativpreis „BigBrotherAward“ in der neu geschaffenen Kategorie Biotechnik, „weil sie Menschen mit Interesse an Familienforschung dazu verleitet, ihre Speichelproben einzusenden. Ancestry verkauft die Gendaten an die kommerzielle Pharmaforschung, ermöglicht verdeckte Vaterschaftstests und schafft die Datengrundlage für polizeiliche genetische Rasterungen“ (siehe Genetische Genealogie: Kritik).[6]
Da wissenschaftliche Forschungen bei vielen Fragen der Repräsentativität bedarf, galten genealogische Quellen lange Zeit als ungeeignet. Beispielsweise in den Arbeiten von Jacques Dupaquier zur Sozialgeschichte Frankreichs wurden jedoch repräsentative Stichproben erhoben, wobei sich Dupaquier auf Stammlisten stützte.
Wissenschaftlichkeit der Arbeitsmethoden bedeutet auch für die Genealogen die Objektivität der Forschung, unabhängig von der Person, die sie betreibt. Abstammungen gelten nur dann als belegt, wenn andere Forscher, die von den vorhandenen Quellen ausgehen, zu denselben Ergebnissen gelangen müssen. Bestehen Zweifel und Unsicherheiten, so sind diese in den Ahnenlisten als solche zu kennzeichnen. Errechnete Werte oder bloße Vermutungen müssen als solche erkennbar sein.
Auch etablierte akademische Disziplinen besitzen in der Regel keine ständigen Kontrollgremien, sondern setzen das Streben nach Wahrhaftigkeit aller Forscher voraus. Das Kriterium, das den Forscher vom Phantasten (etwa beim unbekannten Vater für ein uneheliches Kind) oder gar Betrüger trennt, ist die Wiederholbarkeit des Abstammungsnachweises durch andere Forscher. Sorgfältigeres Arbeiten, etwa durch die Einbeziehung neuer, bisher unbekannter Quellen und Methoden (siehe auch Vaterschaftsgutachten) kann dabei in Einzelfällen durchaus zu Revisionen bisher als ausreichend belegt geltender Abstammung führen.
Zwischen der Begriffsgeschichte und der Genealogie besteht eine gegenseitige Beziehung, die bisher wenig beachtet wurde. Denn Sprache und Begriffe sind in Raum und Zeit veränderlich, über die sich genealogische Forschungen erstrecken. Familiennamen, Ortsnamen, Flurnamen, Berufsbezeichnungen, Verwandtschaftsbezeichnungen, Rechtsbegriffe und volkskundlich wichtige Begriffe – einschließlich der Formeln, mit denen die Pfarrer vorehelichen Geschlechtsverkehr und uneheliche Geburt brandmarkten – sind in guten Ahnenlisten zu Tausenden enthalten. Kartiert man zum Beispiel aus hunderten solcher Listen die Bezeichnungen der Berufe, Jahrzehnt für Jahrzehnt getrennt, dann lässt sich die regionale Verbreitung, etwa für die Bezeichnung von Bauern und der Begriffswandel belegen, was wiederum die Voraussetzung für richtige Zuordnungen der Sozialgeschichte ist.
Der Genealoge kann dazu beitragen, die Aussagekraft seiner Arbeiten zu erhöhen, indem er Angaben zu verschiedenen Schreibweisen von Familiennamen und zu Berufen in seinen Arbeiten quellengetreu wiedergibt und nicht modernisiert oder zu stark generalisiert. Dazu gehört etwas heimatgeschichtliche Erfahrung und Fingerspitzengefühl: „Bäcker“ oder „Becker“ zu unterscheiden, ist fast bedeutungslos, „Fleischer“ von „Fleischhauer“ aber sprach- und begriffsgeschichtlich bedeutsam und die Grenze zwischen „Wagner“ und „Stellmacher“ trennt sogar Mundarten-Räume.
Familienbeziehungen können mit Hilfe von Genogrammen veranschaulicht werden.
Der Beginn des 20. Jahrhunderts war von der naiven Vorstellung geprägt, dass mit genealogischen Daten ein direkter Beitrag zu leisten wäre, die Vererbung zahlreicher Merkmale zu klären („Genetische Genealogie“). Man nahm einfach vorgegebene sprachliche Ganzheiten für psychische Variablen, etwa „Ehrgeiz“ und „Gutgläubigkeit“, so wie man „blondes Haar“ und „blaue Augen“ nahm, und untersuchte den Erbgang von „Ehrgeiz“ und „Gutgläubigkeit“.
Durch diese Methoden konnten keine seriösen Ergebnisse erzielt werden, da die Auswirkungen der Erziehung und anderer Umwelteinflüsse auf die Entwicklung psychischer Eigenschaften außer Acht gelassen wird. Nur wenige, zumeist monogene Merkmale (wie etwa die Bluterkrankheit) folgen einem auch genealogisch nachvollziehbaren Erbgang. Bei vielen komplexeren (polygenen) Sachverhalten hat es sich als schwierig oder bisher unmöglich erwiesen, einzelne Genwirkungen zu erkennen.
Meist ist der Genealoge nicht nur Kenner der Heimatgeschichte bestimmter Gebiete, sondern erfasst bei seiner Tätigkeit ein lebendiges Geschichtsbild und erkundet das historische Erbe. Fast in jeder Ahnenliste häufen sich die Ahnen im 16. bis 18. Jahrhundert in bestimmten Gemeinden, ja stellen in manchen Dörfern einen beträchtlichen Prozentsatz der Einwohnerschaft. Für die Einordnung und Bewertung der Berufe, der Kaufpreise der Güter und Häuser oder der landschaftsgebundenen Bezeichnungen wird damit ein heimatgeschichtliches Grundwissen unentbehrlich. In vielen Fällen ist die bereits vorhandene heimatgeschichtliche Literatur (Chroniken; Beilagen der Tageszeitungen; Reihe Werte unserer deutschen Heimat) eine wertvolle genealogische Quelle, in anderen Fällen bearbeitet gerade der Genealoge das Ortsfamilienbuch, die Ortschronik oder erarbeitet heimatgeschichtliche Beiträge und Lebensbilder. Heimatgeschichte verbunden mit Genealogie und mit persönlichem Bezug zur Gegenwart ist keine abstrakte Geschichte. Durch die Verbindung von Personen, Ereignissen, Daten, Häusern und den Lebensumständen der Vergangenheit mit ihren sozialen Konflikten und Kämpfen, oft auch unter Einbeziehung von Herkunftssagen, entsteht ein umfassendes Bild.
Mitteleuropa gehört zu denjenigen Teilen der Welt, in denen seit dem 16. Jahrhundert in Form der Kirchenbücher und der Gerichtshandelsbücher, seit Ende des 18. Jahrhunderts auch in Form der Personenstandsbücher, geeignete Quellen für die Familiengeschichtsforschung vorhanden sind, in denen die Hauptlebensdaten für jede Person nachgewiesen werden können, sofern die entsprechenden Quellen nicht vernichtet worden sind.
Weitere wichtige Quellengruppen der Genealogie sind zum Beispiel Bürgerbücher, Leichenpredigten und Personalschriften, Universitätsmatrikel, Pfarrerverzeichnisse, Testamente und andere Akten, aus denen die verwandtschaftliche Stellung der Personen zueinander oder wenigstens – damit sich der Tote Punkt der Nachforschungen überwinden lässt – ihr Heimatort erkennbar ist, wie beispielsweise die Passagierlisten der Auswandererschiffe aus dem 19. und 20. Jahrhundert und die Musterungslisten. Eine weitere Quellengruppe sind Listen und Akten, die die Existenz von Personen an einem bestimmten Ort und zu einer bestimmten Zeit nachweisen und ihre soziale Stellung, wie zum Beispiel Steuerlisten und Adressbücher. Oftmals sind diese und andere Quellen nur für bestimmte Bevölkerungsgruppen vorhanden, wie der sozialen Oberschicht.
Auf der Grundlage der bereits genannten und weiterer Quellen sind dann Hilfsmittel erarbeitet worden: Karteien, Dateien und Bücher. Dazu gehören die Ortsfamilienbücher, Häuserbücher, Güterchroniken und Dienerbücher, aber auch die Ahnenstammkartei des deutschen Volkes.
Mit Hilfe der Internet-Technologie werden viele dieser Quellen nach und nach in Online-Genealogie-Datenbanken veröffentlicht.
Kirchenbücher befinden sich in den Pfarrarchiven der jeweiligen Kirchgemeinde und Glaubensgemeinschaft. In einigen Territorien sind die Originale der Kirchenbücher oder ihre Kopien und Verfilmungen in zentralen Archiven konzentriert und dort für die Nutzung zugänglich. Diese zentralen Archive können kirchliche oder staatliche Archive sein, im zuständigen Bistum, wie beispielsweise in Münster, im zuständigen Landeskirchenarchiv, wie zum Beispiel in Kassel, oder auf Grund einer Vereinbarung mit der Kirche im Landesarchiv, wie beispielsweise in Innsbruck für Tirol, in den Archiven der Schweizer Kantone und im Elsass. Die jeweilige Zuständigkeit und den Lagerungsort gilt es in jedem Falle zu ermitteln.
Gerichtshandelsbücher und andere wichtige Quellen sind in den zuständigen Staatsarchiven zu finden, weitere Quellengruppen in den Stadtarchiven. Seit 1875 werden in Deutschland Personenstandsbücher in den Standesämtern geführt.
Das mit Abstand größte genealogische Archiv wird von der 1894 gegründeten genealogischen Gesellschaft von Utah unterhalten. Die Erforschung der Familiengeschichte hat innerhalb der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage (→ Mormonen) nicht nur eine wichtige religiöse Bedeutung (siehe Totentaufe). Deshalb archiviert die Genealogische Gesellschaft von Utah Kirchenbücher und andere genealogisch wichtige Dokumente einerseits auf Mikrofilm und andererseits mittlerweile auch auf digitalen Medien. Die Kirchenbuch-Filme können in vielen familien-genealogischen Zentren auf der ganzen Welt öffentlich eingesehen werden; auch über das Internet sind Personendaten (von bereits verstorbenen Personen) und Verwandtschaftsverhältnisse einsehbar.[7]
Zahlreiche Kirchenbuchverfilmungen, vor allem aus den früheren deutschen Ostgebieten, sind auch in der Zentralstelle für deutsche Personen- und Familiengeschichte Leipzig zu finden.
Unter anderem die evangelischen landeskirchlichen Archive stellen Kirchenbücher inzwischen zentral über die Internetplattform Archion zur Verfügung.
Die Forschungsergebnisse werden in genealogischen Tafeln dargestellt, die sowohl mit aufsteigenden (Aszendenz, Vorfahren) als auch absteigenden (Deszendenz, Nachfahren) Inhalten auftreten. Bei beiden Richtungen ist sowohl die Form einer Tabelle als auch die einer Liste möglich. Bei der aufsteigenden Linie wird von Ahnentafel oder Ahnenliste, bei der absteigenden von Nachkommentafel oder Nachkommenliste gesprochen. Eine Kombination beider Tafeln, bei denen alle Vor- und Nachfahren einer ausgewählten Person aufgezeigt werden, werden auf Grund ihrer Form im Allgemeinen auch „Sanduhr“-Tafeln genannt.
Werden nur die Nachkommen einer Person erfasst, die den gleichen Familiennamen tragen oder einmal trugen oder mit diesen Personen verheiratet waren (wobei ein stringentes Durchhalten dieser Regel, zum Beispiel aufgrund von Namensänderungen, Adoption, ausländischem Namensrecht und anderem, nicht immer möglich ist), so ist es eine Stammtafel oder Stammliste. In Nachschlagewerken ist der Familienname Sortierkriterium und somit die Stammtafel oder Stammliste die natürliche Darstellungsform, ebenso in „Familiengeschichten“. In Monographien, die eine bestimmte Person und deren Nachkommen behandeln, herrschen Nachkommentafeln und -listen vor.
Ob bei der Darstellung genealogischer Ergebnisse die Tabellen- oder Listenform gewählt wird, hängt unter anderem davon ab, wie umfangreich das Datenmaterial ist und wie übersichtlich es dargestellt werden soll. Grundsätzlich gilt, je mehr Generationen darzustellen sind, umso eher bietet sich die Listenform an.
Über die Darstellung alleine der Vorfahren oder Nachkommen hinaus sind bekannt:
Die verwandtschaftlichen Zusammenhänge der Einwohner eines Ortes werden in einem Ortsfamilienbuch dargestellt; nur auf die Hausbesitzer beschränkt in einem Häuserbuch.
Die Sicherung verlangt die dauerhafte, der öffentlichen Benutzung zugängliche Aufbewahrung von Forschungsergebnissen. Von allen im 20. Jahrhundert von Genealogen erarbeiteten Materialien (Ahnenlisten, Kirchenbuchverkartungen) dürfte die Hälfte inzwischen wieder vernichtet und verloren sein. Beim gegenwärtigen Stand des rechnergestützten Druckes und der jedermann zugänglichen Kopiertechnik sollte das heute kein Problem mehr sein.
Wenn keine Drucklegung der Arbeit in einer Zeitschrift oder Buchreihe sinnvoll oder möglich ist, sollten von jeder genealogischen Arbeit mindestens ein halbes Dutzend Ausdrucke und Kopien des Originals angefertigt werden. Zwei davon soll und muss die Deutsche Bibliothek (die für derartige Einsendungen auch Geldmittel zur teilweisen Kostenerstattung zur Verfügung hat) erhalten, ein Exemplar gehört in die zuständige Landesbibliothek des jeweiligen Bundeslandes, eines in die Zentralstelle für deutsche Personen- und Familiengeschichte Leipzig, weitere Exemplare in das regional zuständige Staatsarchiv, das zuständige Pfarramt (bei einem Ortsfamilienbuch) und in mindestens eine wichtige regionale Wissenschaftliche Bibliothek und ein Stadtarchiv. Auf dem Titelblatt sollte rechts oben dieser Verteilungsschlüssel der Standorte angegeben werden. Werden derartige, nicht im Buchhandel erhältliche Arbeiten zitiert, dann sollte stets der Standort angegeben werden.
Im Nachlass sollten geeignete (d. h. geordnete und mit Quellenverzeichnis versehene) Materialien durch klare, zu Lebzeiten getroffene, schriftliche Festlegungen an Archive, Museen oder Bibliotheken übergeben werden. Nach allen Erfahrungen gehen im privaten Besitz (bei den leiblichen Erben) verbliebene Materialien der öffentlichen Benutzung und damit der weiteren Forschung häufig völlig verloren. Auch Karteien, selbst wenn sie in Archive gelangen, sind als Unikate nicht gegen Unordnung und Diebstahl einzelner Karten gesichert. Ihre Benutzung ist an einen einzigen Standort gebunden und damit erschwert. Auch hierfür ist ein zusammenhängendes Manuskript mit mehreren Ausdrucken die sicherste Lösung. Nur auf diese Weise wird die immense Arbeit für die weitere Forschung nutzbar. Karteien, die als ungeordneter Nachlass in irgendein Archiv gelangen, bleiben erfahrungsgemäß oft für Jahrzehnte unauffindbar und praktisch verloren.
Sicherstellung heißt nicht nur Aufbewahrung, sondern vor allem auch Gewährleistung der weiteren öffentlichen Benutzung, die ja für den Genealogen auch die Voraussetzung seiner eigenen Arbeit war.
Bei der Sicherung wichtiger Dokumente und Familienstammbäume bietet die genealogische Gesellschaft in Utah der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage (→ Mormonen) Hilfestellung. Über die entsprechenden örtlichen Forschungsstellen oder das Internet[7] lassen sich diese Daten kostenlos digital archivieren. Diese Daten sind nach einer bestimmten Zeit der Bearbeitung weltweit einsehbar. Auch hier gilt, dass nur Daten von verstorbenen Personen einsehbar gemacht werden können.
Zum Thema Sicherstellung der genealogischen Ergebnisse europäischer Adelsfamilien wurde eine spezielle genealogische Datenbank, die sogenannte WW-Person, angelegt.[8]
Der deutsche Geograph und Universalgelehrte Johann Gottfried Gregorii betrachtete ganz im Zeitgeist des beginnenden 18. Jahrhunderts die Genealogie als Hilfswissenschaft von Geschichte und Geographie und veröffentlichte zwischen 1715 und 1733 seine fünfbändige genealogische Beschreibung des europäischen Adels unter dem Titel: Das jetzt lebende EUROPA.[9] Die mit den Homannschen Erben verbundene Kosmographische Gesellschaft schrieb dazu 1750: „Ein Weltbeschreiber muß die Genealogie und Wappenkunst inne haben“, und: „Die Genealogie enthält den Grund der meisten Veränderungen der Herrschaften und der daher rührenden Landabtheilungen.“[10]
„Genealogie gab es eher unter den Menschen als Historie“, sagte bereits der Historiker Johann Christoph Gatterer (1727–1799), der 1788 einen Abriss der Genealogie veröffentlichte. In den alten Hochkulturen war die Genealogie der Helden und Könige die Form der Geschichtschronologie schlechthin (man denke an die ersten Kapitel der Bibel). Die frühe mittelalterliche Genealogie war vor allem eine Geschichte der Stammreihen des Hochadels. Der Adel insgesamt brauchte den Nachweis der Abstammung, um Besitzansprüche geltend zu machen oder die Qualifikation für bestimmte Ämter nachzuweisen.
Erst an der Wende zur Neuzeit begannen auch wohlhabende bürgerliche Geschlechter damit, ihre Ahnen aufzuschreiben. Die Zünfte verlangten von jedem Auswärtigen, der ein Handwerk in der Stadt erlernen oder ausüben wollte, einen Geburtsbrief. Mit den Vereinen Der Herold (Berlin 1869) und Der Adler (Wien 1870) entstanden die ersten genealogischen Vereine für Heraldik und Genealogie. 1902 wurde Der Roland in Dresden gegründet, der erste heraldisch-genealogische Verein, der spezifisch bürgerlich (nicht adelig) war.
Parallel dazu entwickelte sich die Abstammungsbewertung in der Tierzucht. Seit dem 18. Jahrhundert werden Stammbücher zum Beispiel auch für Rennpferde geführt, später gefolgt von den Herdbüchern zahlreicher Nutztier-Rassen.
Um die Wende zum 20. Jahrhundert begann die eigentliche Entwicklung der Genealogie in Breite und Tiefe. Die Gothaischen Genealogischen Taschenbücher (Almanach de Gotha, kurz: Der Gotha), die ursprünglich schon seit 1763 als Genealogischer Hofkalender in Gotha erschienen und von 1785 bis 1944 vom Verlag Justus Perthes in Gotha herausgegeben wurden, öffneten sich nunmehr auch für bürgerliche Familien und gaben deren Herkunft an, zum Teil aus bäuerlicher und anderer Wurzel. 1904 wurde in Leipzig die Zentralstelle für Deutsche Personen- und Familiengeschichte gegründet. 1913 erschien das Handbuch der praktischen Genealogie. In dieser Pionierzeit war die junge Genealogie von zukunftsweisenden und interdisziplinär denkenden Persönlichkeiten geprägt, die die Genealogie in den Dienst der Sozialwissenschaften stellen wollten. In der weitgehend auf Amateurforschung beruhenden Genealogie blieb jedoch die Resonanz auf diese Anregungen gering.
In den zwanziger Jahren begann der Anthropologe Walter Scheidt mit seinen Mitarbeitern, Kirchenbücher populationsgenetisch auszuwerten, wozu er die Mitarbeit von Genealogen suchte. Von mehreren Pfarrern angeregt, begann parallel dazu unter dem Stichwort „Volksgenealogie“ eine Arbeitsrichtung zu entstehen, die nicht mehr nur die Genealogie der begüterten Schichten im Auge hatte, sondern der gesamten Bevölkerung.
Karl Förster (1873–1931) hatte die Notwendigkeit erkannt, die genealogische Laienforschung besser zu organisieren und Daten für Forschungszwecke zentral zu sammeln. Bereits 1921 hatte er den Ahnenlistenumlauf gegründet, dessen Daten in die Ahnenstammkartei des deutschen Volkes eingearbeitet wurden. Vor 1933 gab es im deutschen Sprachraum bereits eine große Zahl regionaler genealogischer Vereine und Zeitschriften. In ihren Vorträgen und Publikationen waren Schlagworte wie Vererbung, Rasse und Heimat verbreitet.
Ab 1933 versuchte die nationalsozialistische Politik zielstrebig, die genealogischen Vereine gleichzuschalten, und die Genealogie wurde in den Dienst der Blut-und-Boden-Ideologie und des Antisemitismus gestellt.[11] Das Berufsbeamtengesetz verlangte den Nachweis der so genannten arischen Abstammung (zum Beispiel durch den Ahnenpass), und die Genealogie wurde zur Sippenforschung. Die Kirchen erhielten den Auftrag, zu ermitteln, welche Juden im 19. und 20. Jahrhundert zum Christentum konvertiert waren und sich hatten taufen lassen. Mit Hilfe entsprechender Informationen konnten die Nachkommen der Täuflinge „als Juden entlarvt“ werden. Allein in der evangelischen Kirche Schleswig-Holsteins waren in 17 Kirchenämtern rund 150 Angestellte tätig, die täglich recherchierten, Abstammungsnachweise ausstellten und Register erstellten. Auf dem Gebiet der damaligen Nordelbischen Kirche wurden mithilfe der kircheneigenen Ahnenforschung 7731 Christen jüdischer Herkunft identifiziert, ausgesondert und getötet.[12] 1939 lief in 3000 Gemeinden Deutschlands die Arbeit an Dorfsippenbüchern.
1934 wurde in München das Kaiser-Wilhelm-Institut für Genealogie und Demografie gegründet, in dem eine Reihe Arbeiten über die Erbgänge psychischer Erkrankungen, aber auch die Genealogie von Hochbegabungen fertiggestellt wurden. Das hatte die Folge, dass 1945 fast die gesamte organisatorische Basis der Genealogie aufgelöst wurde.
Bis 1945 hatte die Entwicklung der sachlichen Bezüge der Genealogie zur Bevölkerungsgeschichte, Wirtschaftsgeschichte und Sozialgeschichte im deutschen Sprachraum einen zeitlichen Vorsprung. Um 1950 hatten die Genealogen in Deutschland und Österreich begonnen, alte Vereine, Verlage und Zeitschriften aus der Zeit vor 1933 zu reaktivieren oder neue zu gründen. 1969 wurde in der DDR in Magdeburg eine erste Arbeitsgemeinschaft Genealogie im Verbund des Kulturbundes gegründet. Obwohl seit 1929 „Internationale Kongresse für Genealogie“ stattfinden, hat es der betont regionale und nationalsprachliche Charakter der Quellen bisher verhindert, dass es zur Entwicklung einer international und theoretisch umfassenden Genealogie gekommen ist. Zweifellos bewirkt aber die Entwicklung von genealogischen Computerprogrammen eine zunehmende Internationalität.
Nach 1945 gingen neue Anstöße aus von Frankreich, den Niederlanden, Schweden, Großbritannien und den USA, wo sich die Familiengeschichtsforschung in den letzten Jahrzehnten zu einer weit verbreiteten Freizeitbeschäftigung entwickelt hat.
In den USA war insbesondere John Farmer (1789–1838) führend.[13] Zuvor dienten den amerikanischen Kolonisten Ahnentafeln dazu, ihre soziale Positionierung innerhalb des Britischen Empires nachzuweisen. Farmer vertrat ein stärker egalitäres, republikanisches Ethos. Die amerikanische Genealogie diente nun zunehmend dazu, Bezüge zu den Gründervätern der Vereinigten Staaten und Helden des Amerikanischen Unabhängigkeitskriegs hervorzuheben.[13] Eine wichtige weibliche Bezugsperson war die Indianerin Pocahontas, deren zahlreiche Nachfahren größtenteils Mitglieder der weißen Oberschicht wurden, auf die bis zum heutigen Tag viele Vertreter der „ersten Familien Virginias“ (FFV) ihre Abstammung zurückführen. Bereits ihr Taufname Rebekka spielte auf die ihr zugewiesene Rolle als Erzmutter des nordamerikanischen Neuenglands an.[14] Um 1900 wurden diese Bezüge mit etlichen Ausstellungen bedacht, so der Jamestown Exposition von 1907, sowie in historischen Gesellschaften wie der Preservation Virginia erforscht. Farmers Anstrengungen führten zur Gründung der New England Historic Genealogical Society (NEHGS), die sich in Neuengland um die Erhaltung von historischen Aufzeichnungen und Familienbüchern engagiert und das New England Historical and Genealogical Register herausgibt.[15]
Aus religiösen Gründen hat die Genealogische Gesellschaft von Utah bei der Anwendung des Computers in der Genealogie international eine organisatorische Führungs- und Spitzenrolle eingenommen. Sie wurde 1894 mit dem Ziel gegründet, den Mitgliedern der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage (Mormonen) beim Zusammentragen familiengeschichtlicher Angaben zu helfen. Bei den Mormonen sind die stellvertretende Taufe und andere Zeremonien für verstorbene nicht-mormonische Vorfahren Teil der religiösen Praxis. Als gemeinnützige Organisation stellt die Genealogische Gesellschaft aber ihre Einrichtungen und Materialien Familienforschern allgemein zur Verfügung und baut ihre Datenbasis systematisch und weltweit aus.
Im Judentum hat die Genealogie eine besondere Rolle. Die Tora verwendet für ihre Genealogien den hebräischen Ausdruck toledot („Zeugungen, Generationen“).[16] Im Hebräischen beziehen sich Bezeichnungen wie yiḥus und yuḥasin auf die Legitimität oder die Geburt, im modernen Hebräisch שורשים shorashim („Wurzeln“) oder גנאלוגי genealogi. Bis heute erfahren die Nachkommen von Leviten und Kohanim sowie von verschiedenen Rabbinerfamilien eine besondere Anerkennung.[17][18][19]
Das Judentum ist eine Religionsgemeinschaft, bei der ebenso ein gemeinsamer ethnischer Hintergrund behauptet wird. Das Interesse an Genealogie rührt aus der schriftlichen Überlieferung der biblischen Stammlinien, wie es vor dem Hintergrund einer langen Verfolgungs- und Vertreibungsgeschichte zu sehen ist. Im 20. Jahrhundert führte der Holocaust zu einer verstärkten Rolle der jüdischen Genealogie, weil Überlebende versuchten, vermisste Familienmitglieder zu finden oder das Andenken der Verlorenen zu bewahren. Dazu wurden verschiedene genealogische Einrichtungen gegründet, darunter der Internationale Suchdienst (ITS) in Bad Arolsen, das Search Bureau for Missing Relatives in Jerusalem oder zuletzt die Erstellung der zentralen Datenbank der Namen der Holocaustopfer in der Gedenkstätte Yad Vashem.[17]
Im deutschen Sprachraum gibt es etwa 100, zumeist auf geographische Regionen spezialisierte, genealogische Vereine, von denen die Mehrzahl dem im Jahre 1949 gegründeten Dachverband Deutsche Arbeitsgemeinschaft genealogischer Verbände e. V. (DAGV) angehören, der in der Nachfolge der Arbeitsgemeinschaft deutscher familien- und wappenkundlicher Vereine steht, die 1924 gegründet worden war.
Für überregionale Interessen von allgemeiner Bedeutung und das Thema Computergenealogie im Besonderen ist der Verein für Computergenealogie (CompGen) mit über 4.000 Mitgliedern zuständig. Dieser Verein widmet sich schwerpunktmäßig der Veröffentlichung genealogischer Forschungsergebnisse im Internet. Neben vielen Datenbanken wird mit dem GenWiki ein Wiki betrieben, das sich ausschließlich mit Genealogie beschäftigt.
Die Genealogen treten oft Vereinen in den Regionen bei, aus denen ihre Vorfahren stammen. Wohnen sie selbst heute in einem anderen Gebiet, so sind sie häufig Mitglied im genealogischen Verein oder Heimatverein ihres Wohnortes und in dem Verein, der für die Heimat ihrer Vorfahren zuständig ist.
Zu den nach Mitgliederzahl oder bearbeiteter Gegend größten und aktivsten regionalen genealogischen Vereinen für den deutschsprachigen Raum zählen:
Die ehemaligen deutschen Siedlungsgebiete im Osten und Südosten Europas hat die Arbeitsgemeinschaft ostdeutscher Familienforscher e. V. (AGoFF, etwa 1000 Mitglieder) als Forschungsgebiet. Einzelne Teilgebiete werden von eigenen Vereinen bearbeitet, die zum Teil aus der AGoFF hervorgegangen sind oder mit ihr zusammenarbeiten:
Einige Vereine widmen sich den Nachkommen von Flüchtlingen, die wegen religiöser Verfolgungen nach Deutschland gekommen sind:
Es gibt auch einige Vereine im Ausland, deren Mitglieder nach ihren Vorfahren im deutschsprachigen Raum forschen:
Darüber hinaus gibt es auch Familienverbände und Vereine, in denen die Nachkommen einer bestimmten Person, die Träger eines Familiennamens oder zueinander in einer bestimmten Verwandtschaftsbeziehung stehende Personen organisiert sind:
Werkzeuge:
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