Genugtuung

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Genugtuung bezeichnet:

  • ein Gefühl vollständiger Zufriedenheit
  • im Recht allgemein die Wiederherstellung eines verletzten Rechtsgutes, siehe Genugtuung (Recht)
    • im Schweizer Recht die Bezeichnung für Schmerzensgeld
    • in der Rechtsgeschichte und bei Studentenverbindungen die Wiedergutmachung einer Beleidigung, siehe Satisfaktion
  • in der Religion der Ausgleich für Sünden und ihre Folgen oder für Schuld

Siehe auch:

Wiktionary: Genugtuung – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

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