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Gerichte im Herzogtum Sachsen-Coburg und Gotha

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Diese Liste behandelt die Gerichte im Herzogtum Sachsen-Coburg und Gotha. Aufgrund der Identität der Gerichte behandelt sie auch die Gerichte der Freistaaten Coburg und Sachsen-Gotha.

Bis zur Reform von 1858

Zusammenfassung
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Das Herzogtum Sachsen-Coburg und Gotha entstand 1826 aus den ernestinischen Herzogtümern Sachsen-Coburg und Sachsen-Gotha.

Bis 1834 gehörte auch das Fürstentum Lichtenberg zum Herzogtum. Für die Gerichtsorganisation im Fürstentum Lichtenberg siehe Fürstentum Lichtenberg#Regierung, Verwaltung und Justizorganisation.

Die Deutsche Bundesakte regelte, dass jeder Staat ein Oberappellationsgericht einrichten musste. Die Kleinstaaten mussten gemeinsame Oberappellationsgerichte bilden. Die thüringischen Kleinstaaten, darunter Sachsen-Coburg und Gotha, schlossen sich daher zum Oberappellationsgericht Jena zusammen. Als Appellationsgerichte dienten die herzoglichen Justiz-Collegien in Coburg und Gotha. Das Justiz-Collegium Gotha war für das Fürstentum Gotha, das Justiz-Collegium Coburg für das Fürstentum Coburg zuständig. Als Eingangsgerichte dienten Landesherrliche und Städtische Gerichte sowie Patrimonialgerichte. Daneben hatten einige Behörden richterliche Funktion.

Landesherrliche Gerichte

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Städtische Gerichte

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Patrimonialgerichte im Fürstentum Gotha

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Patrimonialgerichte im Fürstentum Coburg

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Nach der Märzrevolution wurde die Patrimonialgerichtsbarkeit 1849 mit dem Gesetz, die Aufhebung der Patrimonialgerichte betreffend, vom 7. Februar 1849 aufgehoben.

Behörden mit Gerichtsfunktion

Das Obermarschall-Amt in Coburg war Eingangsgericht in Zivilsachen für die Hofdiener. Es bestanden Militärgerichte in Gotha und Coburg. Diese waren Eingangsgericht in Zivilsachen für die Militärpersonen und Ermittlungsinstanzen in Strafsachen. In Strafsachen wurde ein Kriegsgericht zur Aburteilung gebildet. An den Sitzen der Justizämter bestanden Forstämter, die in Wald- und Wildfrevelssachen entschieden. Für Urteile in bergrechtlichen Angelegenheiten waren die Bergämter in Henneberg und Liebenstein zuständig. Daneben bestanden eine Vielzahl geistlicher Untergerichte, die Eingangsgerichte für die Geistlichkeit und in Ehesachen waren.

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Die Justiz- und Verwaltungsreform 1858

Zusammenfassung
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1858 erfolgte die Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung. An der Spitze des Instanzenzuges stand weiterhin das Oberappellationsgericht Jena. Darunter stand das Appellationsgericht Gotha (ab 1863: Appellationsgericht Eisenach), dem zwei Kreisgerichte (Kreisgericht Coburg und Kreisgericht Gotha) und darunter Justizämter zugeordnet waren.

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Nach der Einführung der Reichsjustizgesetze 1879

Nach der Einführung der Reichsjustizgesetze 1879 entstand die Gerichtsstruktur, die bis zum Ende des Staates Bestand haben sollte. An der Spitze des Instanzenzugs stand nun das Reichsgericht, dem das Gemeinschaftliche Thüringische Oberlandesgericht Jena nachgeordnet war. Das Herzogtum Coburg gehörte zum Landgericht Meiningen, das Herzogtum Gotha zum Landgericht Gotha. Darunter befanden sich folgende Amtsgerichte:

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Andere Gerichtszweige

1899 wurde mit Gesetz und Ministerialbekanntmachung, betr. die Errichtung eines Verwaltungsgerichtshofes vom 14. November 1899 der Verwaltungsgerichtshof Gotha als Verwaltungsgericht geschaffen. 1912 wurde per Staatsvertrag das gemeinsame Thüringisches Oberverwaltungsgericht mit Sitz in Jena errichtet.

Ab 1904 wurden Kaufmannsgerichte eingerichtet.

Siehe auch

Literatur

  • Johann Friedrich Kratzsch: Tabellarische Übersicht des Justiz-Organismus der sämtlichen Deutschen Bundesstaaten, 1836, S. 34 ff., online
  • Staatshandbuch für die Herzogthümer Sachsen-Coburg und Gotha, 1865, S. 98 ff., online
  • Staatshandbuch für die Herzogthümer Sachsen-Coburg und Gotha, 1890, S. 98 ff., online
  • Gesetz, die Aufhebung der Patrimonialgerichte betreffend, vom 7. Februar 1849; Gesetzessammlung für das Herzogtum Coburg, Nr. 74, S. 123 ff.Digitalisat
  • Gesetz und Ministerialbekanntmachung, betr. die Errichtung eines Verwaltungsgerichtshofes vom 14. November 1899; Gesetzessammlung für das Herzogtum Coburg, Nr. 1301, S. 200, Digitalisat
  • Gesetz zur Ausführung des Staatsvertrags vom 15. Dezember 1910 und 1. April 1912 über die Errichtung eines gemeinschaftlichen obersten Verwaltungsgerichts. Vom 18. Februar 1913; Gesetzessammlung für das Herzogtum Coburg, Nr. 8, S. 93, Digitalisat
  • Verordnung zur Ausführung des Reichsgesetzes, betreffend Kaufmannsgerichte vom 6. Juli 1904. Vom 31. Oktober 1904. Digitalisat
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