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Die Geschichte der Kreisbildung in Deutschland erfasst die Bildung bzw. Gründung der Kreise, also der kreisfreien Städte (Stadtkreise) und Kreise (Landkreise). Innerhalb der Länder sind die Verwaltungsbezirke in alphabetischer Reihenfolge angegeben anstatt der, historisch bedingt, bisweilen von dieser abweichenden offiziellen Reihenfolge (wie es etwa bei den preußischen Provinzen oder bayerischen Regierungsbezirken der Fall war bzw. ist).
Bereits seit 1810 bestanden in Baden Kreise als Mittelinstanzen der staatlichen Verwaltung. Die den preußischen Kreisen eher vergleichbaren Behörden waren die Bezirksämter, die bis 1864 teilweise auch als Oberamt, Amt, Stadtamt, Landamt oder Stabsamt bezeichnet wurden. Mit dem Gesetz über die Organisation der Inneren Verwaltung vom 5. Oktober 1863 wurden in Baden mit Wirkung vom 1. Oktober 1864 vier Landeskommissärbezirke eingerichtet, die in insgesamt 59 Bezirksämter untergliedert waren. Gleichzeitig wurden die Gemeinden zu insgesamt elf Kreisverbänden zusammengefasst.[1]
Es wurden zum 1. Mai 1872 die Bezirksämter Kenzingen und Walldürn aufgelöst und das Bezirksamt Kenzingen auf die Bezirksämter Emmendingen und Ettenheim, das Bezirksamt Walldürn auf die Bezirksämter Buchen, Tauberbischofsheim und Wertheim aufgeteilt, die Bezirksämter Boxberg wurde in das Bezirksamt Tauberbischofsheim, Gengenbach in das Bezirksamt Offenburg, Gernsbach in das Bezirksamt Rastatt, Jestetten in das Bezirksamt Waldshut und Radolfzell in das Bezirksamt Konstanz eingegliedert.
Am 1. Oktober 1898 wurde das Bezirksamt Boxberg aus Gemeinden des Bezirksamt Tauberbischofsheim wiedererrichtet.
Am 1. April 1924 wurden 13 Bezirksämter aufgelöst. Bei einer weiteren Reform wurde am 1. Oktober 1936 die Zahl der Bezirksämter um 10 verringert, am 1. April 1937 wurde das Bezirksamt Ettingen in das Bezirksamt Karlsruhe eingegliedert und am 1. April 1938 wurden das Bezirksamt Schopfheim in das Bezirksamt Lörrach, das Bezirksamt Wertheim in das Bezirksamt Tauberbischofsheim und das Bezirksamt Wiesloch in das Bezirksamt Heidelberg eingegliedert. Am 1. April 1939 wurden die Bezirksämter in Landkreise umbenannt und am 29. Juni 1939 wurden die Städte Baden-Baden, Freiburg im Breisgau, Heidelberg, Karlsruhe, Konstanz, Mannheim und Pforzheim aus ihren Landkreisen ausgegliedert und Stadtkreise.
Zum 1. Juli 1862 wurden im Königreich Bayern die Landgerichte bzw. Landkommissariate der Pfalz zur Trennung von Justiz und Verwaltung in Landgerichte für die Justiz (ab 1879: Amtsgerichte) und Bezirksämter für die Verwaltung umgewandelt. Die acht Regierungsbezirke waren nun in Bezirksämter und unmittelbare Städte unterteilt. Die Bezirksämter waren die Vorläufer der heutigen Landkreise. Die Bezeichnung Landkreis führte man erst 1939 ein. Aus den kreisunmittelbaren Städten wurden 1939 dementsprechend kreisfreie Städte.
Am 15. Juni 1817 wurden im Bremer Landgebiet neben der Stadt Bremen anstelle der vier Gohen zwei Landherr(n)schaften gebildet.
Landherrschaften: Landherrschaft am linken Weserufer, Landherrschaft am rechten Weserufer Selbstständige Stadt: Bremen
Am 18. Oktober 1851 wurde Bremerhaven aus der Landherrschaft am rechten Weserufer ausgegliedert und zur selbständigen Stadt. Am 1. Januar 1852 kam ein Teil der Gemeinde Vegesack zur Stadt und wurde innerhalb des Stadtstaates Freie Hansestadt Bremen eine selbständige Stadt. Am 9. Februar 1874 wurden die beiden Landherrschaften am linken Weserufer und am rechten Weserufer zum Landkreis Bremen zusammengeschlossen. Am 1. April 1938 wurde die selbständige Stadt Vegesack in den Landkreis Bremen eingegliedert. Am 1. November 1939 wurde die selbständige Stadt Bremerhaven aus dem Land Freie Hansestadt Bremen in die preußische Provinz Hannover in den Stadtkreis Wesermünde eingegliedert. Der Hafen Bremerhaven wurde in die Stadt Bremen eingegliedert. Gleichzeitig wurde die Stadt Bremen um Gemeinden der Landkreise Bremen (Bremen), Osterholz und Verden (Hannover) vergrößert. Am 1. Dezember 1945 wurde der Landkreis Bremen in die Stadt Bremen eingegliedert. Am 1. Januar 1947 wurde die kreisfreie Stadt Wesermünde in Bremerhaven umbenannt. Bremerhaven wurde von Niedersachsen an das Land Bremen umgegliedert.
Die Kreise Elsaß-Lothringens wurden 1872 unter Aufhebung der bisherigen französischen Arrondissements, auf Grundlage der Kantone neu gebildet.
Mit dem Waffenstillstand am Ende des Ersten Weltkrieges am 11. November 1918 wurde Elsass-Lothringen Frankreich eingegliedert. Im Friedensvertrag von Versailles vom 28. Juni 1919 in Kraft getreten am 10. Januar 1920 wurde die Abtretung Elsass-Lothringens an Frankreich bestätigt.
Nach der deutschen Besetzung Frankreichs im Westfeldzug 10. Mai bis 22. Juni 1940 wurde im Waffenstillstand von Compiègne vom 22. Juni 1940 Elsass-Lothringen vom Deutschen Reich am 1. Oktober 1940 annektiert.
Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs 1945 wurde Elsass-Lothringen wieder nach Frankreich zurückgegliedert.
Das Hamburger Landgebiet wurde seit dem 15. Jahrhundert in Landherrenschaften gegliedert, die man in etwa mit heutigen Landkreisen vergleichen kann:
Hinzu kamen umfangreiche Besitztümer der Hamburger Klöster und Hospitäler, die seit der Reformation ebenfalls vom Hamburger Senat bzw. dem Kollegium der Oberalten kontrolliert wurden. Nach Neugliederungen 1830 und 1874 gliederte sich das Landgebiet im Staate Hamburg in vier Landherrenschaften:
Die Stadt Hamburg bestand zunächst aus den heutigen Stadtteilen Alt- und Neustadt. Nach und nach wurden die Vorstädte aus den Landherrenschaften ausgegliedert. Am 22. Juni 1894 wurden die Vorstadt St. Pauli und die Vororte in die Hansestadt Hamburg eingemeindet. 1924 schieden auch Bergedorf, Cuxhaven und Geesthacht als weitere Städte aus dem Landgebiet aus. Daraufhin wurden die vier Landherrenschaften zu einer zusammengefasst, die ab 1937 als Landgebiet Hamburg bezeichnet wurde und 1938 bei der Bildung der Einheitsgemeinde aufgelöst wurde. Die durch das Groß-Hamburg-Gesetz 1937 in das Gebiet des Landes Hamburg eingegliederten kreisangehörigen preußischen Gemeinden aus den Kreisen Landkreis Harburg, Pinneberg, Stormarn und Stade wurden kurzzeitig zu einem Landkreis Hamburg zusammengefasst, der ebenfalls schon 1938 bei der Bildung der Einheitsgemeinde aufgelöst wurde. Am 1. April 1937 kamen die preußischen Stadtkreise Altona, Bergedorf, Harburg-Wilhelmsburg und Wandsbek als Selbständige Städte an das Land Freie und Hansestadt Hamburg. Die selbständige Stadt Cuxhaven wurde als Stadtkreis an die preußische Provinz Hannover und die Stadt Geesthacht wurde an den Kreis Herzogtum Lauenburg in der preußischen Provinz Schleswig-Holstein umgegliedert. Am 1. April 1938 wurden die selbständigen Städte Altona, Bergedorf, Harburg-Wilhelmsburg und Wandsbek und die Gemeinden des Landkreises Hamburg in die Stadt Hamburg eingemeindet. Der Landkreis Hamburg wurde aufgelöst.
Die Provinzen Oberhessen und Starkenburg im Großherzogtum Hessen wurden 1821/22 in Landratsbezirke eingeteilt. Diese wurden 1832 neu in Kreise und Landratsbezirke eingeteilt. Die Provinz Rheinhessen wurde 1835 in Kreise eingeteilt. Am 31. Juli 1848 wurden die Provinzen, Kreise und Landratsbezirke zugunsten der Errichtung von elf Regierungsbezirken abgeschafft. Diese Reform wurde jedoch am 12. Mai 1852 rückgängig gemacht. Die frühere Gliederung in Provinzen wurde wiederhergestellt und es wurde eine nunmehr flächendeckende Einteilung in Kreise geschaffen.
Am 4. Februar 1867 wurden die Kreise Biedenkopf und Vöhl in die preußische Provinz Hessen-Nassau umgegliedert.
Am 1. Juli 1874 wurden 6 Kreise in Hessen-Darmstadt aufgelöst. Am 1. November 1938 wurden 3 Kreise aufgelöst. Die Städte Darmstadt, Gießen, Mainz, Offenbach am Main und Worms wurden aus den Kreisen ausgegliedert und kreisfreie Städte. Ab 1. April 1939 hießen die Kreise Landkreise.
Am 21. August 1821 wurde Kurhessen in 22 Kreise eingeteilt. Am 31. Oktober 1848 wurden die Kreise zugunsten der Errichtung von 21 Verwaltungsämtern in neun Bezirken abgeschafft. Diese Reform wurde jedoch am 15. September 1851 rückgängig gemacht. Die früheren Kreise wurden wiederhergestellt.
Nach dem Deutschen Krieg 1866 wurde Kurhessen vom Königreich Preußen annektiert und der preußischen Provinz Hessen-Nassau angegliedert.
Im Jahr 1816 war Lippe in elf Ämter, die nicht als Vorläufer der Landkreise gelten können, und acht selbstständige Städte gegliedert.
Ämter: Blomberg, Brake, Detmold mit den Vogteien Falkenberg, Heiden und Lage, Horn mit der Vogtei Schlangen, Lipperode, Oerlinghausen, Schieder, Schötmar, Schwalenberg, Sternberg-Barntrup und Varenholz mit den Vogteien Hohenhausen und Langenholzhausen Selbstständige Städte: Barntrup, Blomberg, Detmold, Horn, Lage, Lemgo, Lippstadt (Kondominium mit Preußen) und Salzuflen
Am 23. Juli 1879 wurden die inzwischen 13 Ämter aufgelöst und es wurden 5 Verwaltungsämter gebildet.
Verwaltungsämter: Detmold aus den Ämtern Detmold, Lage und Horn, Lipperode-Cappeln aus dem Amt Lipperode, Blomberg aus den Ämtern Blomberg, Schieder und Schwalenberg ohne den Flecken Schwalenberg, Brake aus den Ämtern Brake, Sternberg-Barntrup, Hohenhausen und Varenholz sowie Schötmar aus den Ämtern Schötmar und Oerlinghausen Selbständige Städte: Barntrup, Blomberg, Detmold, Horn, Lage, Lemgo, Salzuflen und Flecken Schwalenberg, seit 1906 Stadt
Am 1. November 1927 wurden die 5 Verwaltungsämter aufgelöst und es wurden 4 Landratsämter gebildet.
Landratsämter: Detmold aus den Verwaltungsämtern Detmold und Lipperode-Cappeln, Blomberg aus dem Verwaltungsamt Blomberg, Brake aus dem Verwaltungsamt Brake und Schötmar aus dem Verwaltungsamt Schötmar Selbständige Städte: Barntrup, Blomberg, Detmold, Horn, Lage, Lemgo, Oerlinghausen (seit 1926), Bad Salzuflen und Schötmar (seit 1921)
Am 1. April 1932 wurden die Landratsämter aufgelöst und 2 Kreise gebildet.
Kreise: Detmold aus den Landratsämtern Detmold und Blomberg und den selbständigen Städten Lage, Horn, Blomberg und Schwalenberg, Lemgo aus den Landratsämtern Brake und Schötmar (ab 1933 auch der Stadt Schötmar nach Trennung von der Stadt Bad Salzuflen) und den selbständigen Städten Barntrup und Oerlinghausen kreisfreie Städte: Detmold (bis 1. April 1934), Lemgo (bis 1. April 1934) und Bad Salzuflen (bis 1. April 1934)
Am 1. April 1934 wurden die kreisfreien Städte Detmold in den Kreis Detmold und Lemgo und Bad Salzuflen in den Kreis Lemgo eingegliedert.
Das Gebiet des Landes Lübeck war zum Beginn des 19. Jahrhunderts in drei Verwaltungseinheiten gegliedert.
Landgebiet: Landgebiet außerhalb der Landwehr, Landgebiet innerhalb der Landwehr Selbstständige Stadt: Lübeck
Am 1. Januar 1852 wurde das Land Hansestadt Lübeck in das Stadtamt Lübeck, Landamt Lübeck und Amt Travemünde eingeteilt.
1871 wurden das Stadtamt und das Landamt Lübeck zum Stadt- und Landamt Lübeck zusammengelegt. 1879 wurde das Amt Travemünde in das Stadt- und Landamt Lübeck eingegliedert. 1913 wurde die Gemeinde Travemünde in die Stadt Lübeck eingemeindet.
Am 1. April 1937 wurde die Stadt Lübeck als Stadtkreis in die preußische Provinz Schleswig-Holstein eingegliedert. Es wurde der Kreis Eutin aus dem Oldenburger Landesteil Lübeck und Gemeinden des Landes Lübeck in der preußischen Provinz Schleswig-Holstein gebildet. Einige Gemeinden des Landes Lübeck kamen an den Kreis Herzogtum Lauenburg und an den Landkreis Schönberg in Mecklenburg.
Mecklenburg-Schwerin
1815 wurde das Land in Ämter und freie Städte eingeteilt.
Nach dem Ende der Monarchie im November 1918 wurden die Domanialämter zu Ämtern. Bei der Kreisreform am 1. April 1921 wurden 38 freie Städte in Ämter eingegliedert, 7 Ämter wurden aufgelöst, es blieben 4 freie Städte übrig, die zu selbständigen Stadtbezirken Güstrow, Rostock, Schwerin und Wismar wurden. Am 11. November 1925 wurde die Zahl der Ämter von 17 auf 10 verringert.
Mecklenburg-Strelitz
1815 wurde das Land in Ämter und freie Städte eingeteilt.
Fürstentum Ratzeburg
Das Fürstentum Ratzeburg wurde verwaltungsrechtlich nicht weiter unterteilt.
Im November 1918 bem Ende der Monarchie wurden die Domänenämter zu Ämtern. Am 1. Februar 1919 wurde die Stadt Schönberg aus dem Fürstentum Ratzeburg ausgegliedert und freie Stadt. Am 1. Oktober 1919 wurden die Städte Feldberg (Mecklenburg) und Mirow aus den Ämtern Feldberg und Mirow ausgegliedert und freie Städte. Am 16. Februar 1920 wurden die Ämter Feldberg und Mirow mit dem Amt Strelitz zusammengeschlossen. Fürstentum Ratzeburg wurde in Amt Schönberg umbenannt. Am 1. Oktober 1931 wurde die freie Stadt Strelitz in die freie Stadt Neustrelitz eingegliedert.
Nassau wurde am 1. Juli 1816 in 28 Ämter unterteilt.[2] Am 4. April 1849 wurden die Ämter zugunsten der Errichtung von zehn Kreisämtern abgeschafft. Diese Reform wurde jedoch am 1. Oktober 1854 rückgängig gemacht. Die früheren Ämter wurden wiederhergestellt.
1814 wurden die Verwaltungsstrukturen im Herzogtum Oldenburg grundlegend reformiert und das Land in Kreise und Ämter gegliedert. Die Kreise dienten als Gerichtsbezirke, während die Ämter für die allgemeine Verwaltung zuständig waren. Verwaltungstechnische Sonderformen bildeten anfänglich die Herrschaft Kniphausen (ab 1854 Amt Kniphausen) und die Herrlichkeit Dinklage (1826 zum Amt Steinfeld). 1824 bestand die folgende Verwaltungsgliederung:[3]
Die Einteilung in Kreise wurde 1858 aufgehoben. Städte I. Klasse aus den Ämtern ausgegliedert. Städte I. Klasse waren Oldenburg (Oldb) 15. Juli 1817 – 11. Aug. 1833, ab 1. Juli 1855, Varel 10. Dez. 1857 bis 26. Apr. 1933, Delmenhorst seit 24. Febr. 1903 Rüstringen (Stadt) 28. Mai 1919 bis 31. März 1937, Jever 1. Mai 1856 bis 26. Apr. 1933, Wilhelmshaven seit 1. Apr. 1937 bei Umgliederung von der preußischen Provinz Hannover zum Land Oldenburg. Die Anzahl der Ämter wurde schrittweise, zuletzt 1933, auf sechs reduziert.[4] Die Ämter Ammerland, Cloppenburg, Friesland, Oldenburg, Vechta und Wesermarsch wurden 1939 zu Landkreisen und die Städte I. Klasse zu Stadtkreisen.
Im 17.Jahrhundert wurden in der Mark Brandenburg Verwaltungseinheiten herausgebildet, die als Landrätliche Kreise bezeichnet wurden.[5] Räumlich orientierten sie sich an den bisherigen Bezirken der Landreiter. Sie dienten unter anderem dem in Selbstverwaltung erfolgenden Steuereinzug beim grundherrlichen Adel und der Bevölkerung des „platten Landes“. Der im Kreis ansässige Adel bildete den Kreistag, der das Präsentationsrecht für den Landtag hatte.[6] Dieses Modell wurde mit Modifikationen (so gab es in den 10 Kreisen Ostpreußens keine Kreistage) im 18. Jahrhundert auf die anderen Teile Preußens ausgeweitet. 1742 wurde 48 Kreise in Schlesien geschaffen, 1753 folgte die Bildung der Kreise Kleve, Wesel, Emmerich, Hamm, Hörde, Wetter und Altena für das Herzogtum Kleve und die Grafschaft Mark.[7]
Nach dem Wiener Kongress 1815 wurde der Staat Preußen mit der Verordnung wegen verbesserter Einrichtung der Provinzialbehörden vom 30. April 1815 in zehn Provinzen eingeteilt, die mit Ausnahme von Ostpreußen, Westpreußen und Posen als Verwaltungseinheiten Preußens zum Territorium des Deutschen Bundes zählten. Die Provinzen wurden in Regierungsbezirke und diese wiederum in Kreise und kreisfreie Städte eingeteilt.
Regierungsbezirk Koblenz: Durch eine Verordnung der Regierung in Koblenz vom 14.Mai 1816 wurde der Regierungsbezirk mit Wirkung vom 20.Mai 1816 zunächst in 16 Kreise eingeteilt, wobei sowohl ein Stadt- als auch ein Landkreis Koblenz separat genannt wurden.[10] Für Stadt- und Landkreis wurde allerdings ein gemeinsamer kommissarischer Landrat eingesetzt, der 1817 zum amtlichen Landrat des nunmehr vereinigten Kreises Koblenz ernannt wurde.[11] Danach bestanden im Regierungsbezirk 15 Kreise. Kreise: Adenau, Ahrweiler, Altenkirchen, Braunfels, Koblenz, Cochem, Kreuznach, Linz, Mayen, Neuwied, Sankt Goar, Siegen, Simmern, Wetzlar und Zell
Nach der Annexion des Königreichs Hannover durch Preußen im Jahre 1866 blieb in der neugebildeten Provinz Hannover die historische Verwaltungsgliederung in Ämter und selbstständige Städte zunächst bestehen; neben diesen wurden jedoch mit Verordnung vom 12.September 1867 auch Kreise (auch Steuerkreise genannt) gebildet, die der Finanz- und Militärverwaltung dienten und zugleich die Bezirke der kreisständischen Vertretungen umschrieben.[12] Diese parallele Verwaltungsstruktur hatte bis 1885 Bestand. Mit der Kreisordnung vom 1. April 1885 wurden Stadt- und Landkreise wie im übrigen Preußen gebildet:[13]
Seit den preußischen Gebietsgewinnen im Rahmen der ersten Polnischen Teilung von 1772 wurde das historische Herzogtum Preußen zur Unterscheidung von Westpreußen als Ostpreußen bezeichnet. Der Kreis Marienwerder wurde von Ostpreußen an Westpreußen abgegeben, während das von Ostpreußen hinzugewonnene Ermland in die zwei Kreise Braunsberg und Heilsberg gegliedert wurde.[23] Im Rahmen der seit 1807 durchgeführten preußischen Verwaltungsreformen ergab sich mit der „Verordnung wegen verbesserter Einrichtung der Provinzialbehörden“ vom 30.April 1815 die Notwendigkeit einer umfassenden Kreisreform in den beiden Regierungsbezirken der Provinz Ostpreußen, da sich die im 18.Jahrhundert eingerichteten Kreise als unzweckmäßig und zu groß erwiesen hatten.[24]
Die Provinz Posen setzte sich zusammen aus einem großen Teil des Netzedistrikts, der 1772 durch die Erste Teilung Polens an Preußen gelangt war sowie aus Großpolen, das 1793 durch die Zweite Teilung Polens an Preußen gefallen war und seitdem zur Provinz Südpreußen gehörte. Sowohl der Netzedistrikt als auch Südpreußen wurden in landrätliche Kreise gegliedert, die aber nach den Maßstäben von 1815 in den meisten Fällen zu groß waren.
In Folge der Verordnung wegen verbesserter Einrichtung der Provinzial-Behörden vom 30. April 1815 wurde Schlesien neu abgegrenzt und in vier Regierungsbezirke eingeteilt, deren Regierungen aufgetragen wurde, die bestehende Kreiseinteilung den neu erlassenen Vorgaben bezüglich der Größe und des Zuschnitts der Kreise anzupassen.[35][36]
Die Provinz Schleswig-Holstein wurde mit Wirkung vom 22. September 1867 in 19 Kreise und einen Stadtkreis eingeteilt.[41] Zunächst wurden zwei Regierungsbezirke gebildet. Der Regierungsbezirk Holstein wurde bereits am 1. Oktober 1868 aufgelöst. Seine Kreise wurden in den allein verbliebenen Regierungsbezirk Schleswig umgegliedert.
Regierungsbezirk Münster: Das Erbfürstentum Münster, das einen großen Teil des späteren Regierungsbezirks umfasste, fiel 1802 an Preußen. Es wurde zum 1.Januar 1804 in die vier Kreise Münster, Warendorf, Beckum und Lüdinghausen gegliedert, wobei die beiden Städte Münster und Warendorf kreisfrei blieben.[48] Zum 1. Juni 1806 wurde der Kreis Lüdinghausen aufgelöst und zum überwiegenden Teil in den Kreis Münster eingegliedert. Aus dem Nordteil des Kreises Münster wurde der neue Kreis Bevergern gebildet.[49] Im November 1806 wurde das Erbfürstentum von den Franzosen besetzt und 1808 wurde es dem Großherzogtum Berg einverleibt. Die nach der Franzosenzeit von der Regierung in Münster durchgeführte neue Kreiseinteilung nahm keinen Bezug auf die Kreise von 1804. Durch die entsprechende Verordnung vom 10.August 1816 wurde der Regierungsbezirk in zehn Kreise eingeteilt. Die Stadt Münster, in der Verordnung als Immediatstadt bezeichnet, blieb kreisfrei.[50] Landkreis: Münster Kreise: Ahaus, Beckum, Borken, Coesfeld, Lüdinghausen, Recklinghausen, Steinfurt, Tecklenburg und Warendorf Immediatstadt (kreisfreie Stadt): Münster
Mit Wirkung vom 15. Oktober 1874 trat eine Verwaltungsreform in Sachsen in Kraft, bei der die volle Trennung zwischen der Justiz und der Verwaltung im Königreich erfolgte. Das Land wurde in vier Kreishauptmannschaften eingeteilt, denen Amtshauptmannschaften und ggf. bezirksfreie Städte zugeordnet wurden.
Am 1. Januar 1907 wurden Plauen, am 1. Januar 1915 Bautzen, Freiberg, Meißen, Zittau aus ihren Amtshauptmannschaften ausgegliedert und exemte (bezirksfreie) Städte. Am 1. April 1924 wurden Döbeln, Freital, Glauchau, Meerane, Mittweida, Pirna, Reichenbach im Vogtland und Wurzen, am 30. Juni 1924 Aue, am 1. Juli 1924 Crimmitschau und Werdau und am 1. Oktober Riesa aus den Amtshauptmannschaften ausgegliedert und exemte (bezirksfreie) Städte. Am 1. Januar 1935 wurde die Stadt Radebeul aus der Amtshauptmannschaft Dresden ausgegliedert und zu einer exemten Stadt. Die Anzahl der Amtshauptmannschaften wurde verändert. Am 1. Juli 1932 wurden die Kreishauptmannschaften Dresden und Bautzen zur Kreishauptmannschaft Dresden-Bautzen zusammengelegt. 1939 wurde aus den Amtshauptmannschaften Landkreise, aus den exemten Städten Stadtkreise und aus dem Kreishauptmannschaften die Regierungsbezirke Dresden-Bautzen, Leipzig, Chemnitz und Zwickau.
Am 15. Januar 1816 existierten in Schaumburg-Lippe vier Ämter und zwei selbstständige Städte.
Ämter: Arensburg, Bückeburg, Hagenburg und Stadthagen Selbstständige Städte: Bückeburg und Stadthagen
Am 31. Dezember 1884 wurden aus den seit 1. Oktober 1879 existierenden Ämtern Bückeburg-Arensburg und Stadthagen-Hagenburg 2 Landratsamtsbezirke. Bückeburg und Stadthagen blieben selbständige Städte.
Landratsamtsbezirke: Bückeburg-Arensburg aus dem Amt Bückeburg-Arensburg, Stadthagen-Hagenburg aus dem Amt Stadthagen-Hagenburg Selbständige Städte: Bückeburg und Stadthagen
Am 25. März 1899 wurden die beiden Landratsamtsbezirke in Kreise und die beiden selbständigen Städte in die kreisfreien Städte Bückeburg und Stadthagen umbenannt.
Kreise: Bückeburg und Stadthagen kreisfreie Städte: Bückeburg und Stadthagen
Am 1. April 1934 wurden die beiden kreisfreien Städte Bückeburg und Kreis Bückeburg und Stadthagen in den Kreis Stadthagen eingegliedert.
Das Land Thüringen bestand bei seiner Gründung am 1. Mai 1920 aus den Verwaltungseinheiten, die die Vorgängerländer ins neue Land mit eingebracht haben.
Am 1. Oktober 1922 wurde in Thüringen eine Gebietsreform durchgeführt. Einige Immediatstädte, selbständige Städte und Stadtkreise wurden in Landkreise eingegliedert. Einige Landkreise wurden zusammengelegt. Es wurden neue Stadtkreise gebildet. Aus Landratsämtern, Verwaltungsbezirken, Bezirksverbänden und Kreisen wurden Landkreise. Aus einer Exklave des ehemaligen Landes Sachsen-Meiningen wurde die Kreisabteilung Camburg gebildet. Am 1. April 1939 wurde die Kreisabteilung Camburg aufgelöst und dem Landkreis Stadtroda angeschlossen.
Reuß älterer Linie
Im Rahmen der Rennung von Verwaltung und Justiz wurde am 1. Oktober 1868 ein Landratsamt in Greiz für das gesamte Fürstentum eingerichtet. In der Exklave Burgk übernahm das dortige Justizamt einen Teil der Befugnisse des Landratsamts.[52][53]
Am 1. Januar 1818 wurden die 1810 gebildeten zwölf Landvogteien durch vier Kreise ersetzt.[56] Es entstanden der Donaukreis mit Sitz in Ulm, der Jagstkreis mit Sitz in Ellwangen (Jagst), der Neckarkreis mit Sitz in Ludwigsburg und der Schwarzwaldkreis mit Sitz in Reutlingen. Insgesamt gab es 64 Oberämter, die sich 1819 wegen der Eingliederung des Oberamtes Albeck in das Oberamt Ulm auf 63 reduzierten.
Die Oberämter, die 1818 gebildet wurden und den späteren Landkreisen entsprachen, waren:
Am 1. April 1924 wurden die Kreise Donaukreis, Jagstkreis, Neckarkreis und Schwarzwaldkreis aufgelöst. Das Oberamt Cannstatt wurde am 1. Oktober 1924 aufgelöst und auf die Oberämter Eßlingen, Amtsoberamt Stuttgart und Waiblingen aufgeteilt. Das Oberamt Weinsberg wurde am 1. April 1926 aufgelöst und auf die Oberämter Hall, Heilbronn und Öhringen aufgeteilt. Am 1. Oktober 1938 wurden die Oberämter zu größeren Landkreisen zusammengelegt. Die Städte Heilbronn und Ulm wurden aus den Oberämtern ausgegliedert und Stadtkreise.
Conrad Bornhak: Geschichte des preußischen Verwaltungsrechts, Erster Band, Bis zum Regierungsantritt Friedrich Wilhelms I., 1884, S. 267 ff., Digitalisat
Walther Hubatsch (Hrsg.): Grundriß zur deutschen Verwaltungsgeschichte 1815–1945, Johann-Gottfried-Herder-Institut, Marburg/Lahn; Band 7: Provinz Rheinland, bearbeitet von Rüdiger Schütz, 1978, ISBN 3-87969-122-3
Amts-Blatt der Königlichen Regierung zu Düsseldorf 1816. Nr.2, 29.April 1816, Neue Kreiseinteilung des Regierungsbezirks, S.13ff. (uni-duesseldorf.de).
Max Toeppen:Historisch-comparative Geographie von Preussen. Nach den Quellen, Namentlich auch Archivalischen, dargestellt. Justus Perthes, Gotha 1858, S.260 (google.de[PDF]).
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Walther Hubatsch (Hrsg.): Grundriß zur deutschen Verwaltungsgeschichte 1815–1945. Johann-Gottfried-Herder-Institut, Marburg/Lahn; Band 2, Teil 1: Provinz Posen. bearbeitet von Dieter Stüttgen, 1975, ISBN 3-87969-109-6
Walther Hubatsch (Hrsg.): Grundriß zur deutschen Verwaltungsgeschichte 1815–1945, Johann-Gottfried-Herder-Institut, Marburg/Lahn; Band 6: Provinz Sachsen, bearbeitet von Thomas Klein, 1975, ISBN 3-87969-118-5
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Amtsblatt Königlichen Oppelnschen Regierung 1817, Nr. XLI. Bekanntmachung der neuen Kreis-Eintheilung des Oppelnschen Regierungs-Bezirks vom 1. Oktober 1817. Oppeln, S.523ff. (Digitalisat).
Walther Hubatsch (Hrsg.): Grundriß zur deutschen Verwaltungsgeschichte 1815–1945, Johann-Gottfried-Herder-Institut, Marburg/Lahn; Band 8: Provinz Westfalen, 1980, ISBN 3-87969-123-1
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Band 13: Mecklenburg, bearbeitet von Helge Bei der Wieden, 1976, ISBN 3-87969-128-2