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Gesetz- und Verordnungsblatt

Art der Verkündung von Gesetzesänderungen Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

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Die deutschen Länder verkünden ihre Gesetze und Verordnungen in Gesetz- und Verordnungsblättern, die meist zusätzlich den Namen des betreffenden Landes tragen.

Im Saarland wird die Funktion des Gesetz- und Verordnungsblattes vom Amtsblatt des Saarlandes erfüllt, das in zwei Teilen – Teil I für Gesetze und Verordnungen, Teil II für Beschlüsse, Bekanntmachungen und amtliche Bekanntmachungen – erscheint.

Die einzelnen Gesetz- und Verordnungsblätter der Länder sind:

Einige dieser Gesetz- und Verordnungsblätter sind mittlerweile als Leseausgaben im Internet verfügbar. So zum Beispiel das Amtsblatt des Saarlandes Teil I.[6]

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Siehe auch

Einzelnachweise

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