Hauptsatzung
Satzung einer deutschen kommunalen Gebietskörperschaft Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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Die Hauptsatzung ist in Deutschland eine Satzung einer kommunalen Gebietskörperschaft. Sie enthält unter anderem Regelungen über die Verfassung oder die Organisation der Verwaltung.[1]
In allen deutschen Flächenländern, mit Ausnahme von Bayern, ist die Hauptsatzung eine Pflichtsatzung. Sie wird vom willensbildenden Organ der Körperschaft, also dem Gemeinderat bzw. Kreistag beschlossen.[2][3]
In der Hauptsatzung müssen bzw. können beispielsweise über folgende Dinge Regelungen getroffen werden:
Einige Gemeindeordnungen schreiben auch vor, dass weitere Details bereits in der Hauptsatzung zu regeln sind. So beispielsweise:
Die bayerische Gemeindeordnung kennt die Hauptsatzung als Pflichtsatzung zwar nicht, da sich das Gesetz strukturell auch von den anderen Gemeindeordnungen der Flächenländer unterscheidet. Gleichwohl ist dem Gesamttext zu entnehmen, dass auch diese Gemeindeordnung vorsieht, dass die ansonsten in einer Satzung, eben der Hauptsatzung, zu regelnden Angelegenheiten satzungsgemäß zu regeln sind: Sie können aber auf diese Weise auf verschiedene Einzelsatzungen aufgeteilt werden und bedürfen nicht einer übergeordneten Hauptsatzung.
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