Top-Fragen
Zeitleiste
Chat
Kontext

Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen

Fachhochschule des Landes Baden-Württemberg in Schwetzingen Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Hochschule für Rechtspflege Schwetzingenmap
Remove ads

Die Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen ist eine staatliche Einrichtung des Landes Baden-Württemberg in Schwetzingen. Sie ist eine interne Fachhochschule, an der Rechtspflegeranwärter der Länder Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Saarland in einem dreijährigen Studiengang zu Diplom-Rechtspflegern (FH) ausgebildet werden.

Schnelle Fakten Gründung, Trägerschaft ...
Thumb
Hochschule für Rechtspflege

Seit dem 1. September 2016 werden an der Schwetzinger Hochschule erstmals auch Gerichtsvollzieheranwärter des Landes Baden-Württemberg in einem bundesweit einzigartigen dreijährigen Bachelorstudiengang zum Gerichtsvollzieher (LL.B.) ausgebildet.[3]

Remove ads

Geschichte

1953 eröffnete das Land Baden-Württemberg in Schwetzingen eine justizeigene Rechtspflegerschule, in der Justizbeamte des mittleren Dienstes zusammen mit Abiturienten zu Rechtspflegern ausgebildet wurden. 1979 wurde die Rechtspflegerschule in eine Fachhochschule des Landes Baden-Württemberg nach dem Fachhochschulgesetz übergeleitet. 1994 ist das Studium an der Fachhochschule hochschulorientiert reformiert worden.

Remove ads

Standort

Die Hochschule bzw. deren Vorgängereinrichtungen sind seit ihrer Gründung im südlichen Schlossflügel des Schwetzinger Schlosses untergebracht. Nach umfangreichen Renovierungs- und Modernisierungsmaßnahmen 2013 konnte der Lehrbetrieb nach vorübergehender Auslagerung der Hochschule wieder am gewohnten Standort aufgenommen werden.

Studium

Das fachwissenschaftliche Studium zum Diplom-Rechtspfleger erfolgt in zwei Studienabschnitten:

Fachwissenschaftliches Studium I

  • Dauer: 12 Monate
  • Zeitraum: September des ersten Ausbildungsjahres bis Juli des ersten Ausbildungsjahres

In diesem ersten Studienabschnitt an der Hochschule werden die für die Berufspraxis erforderlichen grundlegenden Rechtskenntnisse vermittelt.

Studienpraxis

  • Dauer: 12 Monate
  • Zeitraum: September des zweiten Ausbildungsjahres bis August des zweiten Ausbildungsjahres

Hierbei soll erlerntes Wissen aus dem fachwissenschaftlichen Studium I in der Praxis vertieft und dabei Arbeitsweisen erlernt werden. Diese Phase wird an Amtsgerichten und bei Staatsanwaltschaften durchgeführt.

Fachwissenschaftliches Studium II

  • Dauer: 12 Monate
  • Zeitraum: September des dritten Ausbildungsjahres bis August des dritten Ausbildungsjahres

Einzelnachweise

Loading related searches...

Wikiwand - on

Seamless Wikipedia browsing. On steroids.

Remove ads