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Küchenmeister (Amt)

historisches Amt; für die Verwaltung der Lebensmittel in Hofhaltungen zuständig Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Küchenmeister (Amt)
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Der Küchenmeister (veraltet Chuchenmaister, Kuchelmaister oder lateinisch coquinarius, culinarius, magister coquinae) war ein historisches Amt. Er war ursprünglich für die Verwaltung der Lebensmittel zuständig.[1] Er war der erste Verwaltungsbeamte der Hofhaltung[2] wurde aber auch mit anderen Verwaltungsaufgaben betreut und hatte für den Truchsess eine ähnliche Funktion wie die Vögte für den Kämmerer.[3] Der Küchenmeister war auch Stellvertreter des Truchsess'[4] und ihm untergeordnet.[5]

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Wappen der ersten Reichsküchenmeister – Herren von Rothenburg
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Karl Senst, letzter Küchenmeister der mecklenburgischen Landesklöster

Das Amt des Küchenmeisters wird bereits im Nibelungenlied erwähnt. Es wurde wahrscheinlich 1202 von König Philipp von Schwaben eingeführt.[6] Teilweise war das Amt ein Erbamt.[7] Erster im Amt war Heinrich I. von Rothenburg.[8] Die Herren von Rothenburg, beziehungsweise Linien von Nordenberg, von Seldeneck und weitere bekleideten das Erbamt des Reichsküchenmeister – magister coquinae imperia[9] über Generationen hinweg.[10]

Dem Küchenmeister untergeordnet war unter anderem der Küchenschreiber, der ihn in kleineren Hofhaltungen auch vertrat.

Das Amt des Küchenmeisters findet man noch heute in manchen Einrichtungen wie Klöstern.[11]

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Einzelnachweise

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