Landesparlament ist der Sammelbegriff für die Parlamente der Länder der Bundesrepublik Deutschland. Im Grundgesetz (Art. 28, Art. 54 Abs. 3 GG) werden die Landesparlamente allgemein als Volksvertretungen der Länder bezeichnet.

Weitere Informationen Gesamtanzahl der Abgeordneten in den deutschen Landesparlamenten (nach Parteizugehörigkeit, unabhängig von Fraktionszugehörigkeit) ...
Gesamtanzahl der Abgeordneten in den deutschen Landesparlamenten
(nach Parteizugehörigkeit, unabhängig von Fraktionszugehörigkeit)
CDU/CSU *
 
 
608 (16)
SPD
 
459 (16)
Grüne
 
291 (13)
AfD
 
275 (15)
Linke
 
79 0(7)
FDP
 
66 0(9)
BSW
 
47 0(6)
Freie Wähler
 
43 0(2)
Andere **
 
 
 
12 0(3)
Parteilose
 
13 0(7)
*) 
CDU 522 (15), CSU 85 (1).
**) 
BD 7 (1), SSW 4 (1), WU 1 (1).

Insgesamt 1893 Mandate, in Klammern Anzahl der Landesparlamente. Stand: 15. Januar 2025

Schließen
Gesamtstimmenanteile der Parteien bei den jeweils letzten Landtagswahlen
Stand: 22. September 2024
 %
40
30
20
10
0
30,6
19,6
15,8
13,2
5,1
4,4
3,9
1,7
5,7
Vorlage:Wahldiagramm/Wartung/Anmerkungen
Anmerkungen:
a CDU 24,1 %, CSU 6,5 %
f FW 4,3 %, BVB/FW 0,1 %
Vorlage:Wahldiagramm/Wartung/KEINFEHLER-Parameter angegeben

In den Flächenländern heißt das Landesparlament Landtag. Die Zusammensetzung der Landtage wird in Landtagswahlen festgelegt, die Wahlperiode liegt bei fünf Jahren (im Stadtstaat Bremen bei nur vier Jahren). In den Stadtstaaten existieren statt Landtag andere Bezeichnungen: Abgeordnetenhaus in Berlin und Bürgerschaft in Bremen und Hamburg. Der gewählte Abgeordnete eines Landesparlamentes wird als Mitglied des Landtages (MdL) bzw. Mitglied des Abgeordnetenhauses (MdA), der Bremischen Bürgerschaft (MdBB) oder der Hamburgischen Bürgerschaft (MdHB) bezeichnet.

Hierarchie und Aufgaben

Konstitutionell ist die Bundesrepublik Deutschland ein Bund der deutschen Länder, an den sie freiwillig Kompetenzen abgetreten haben. Die Landesparlamente sind daher Ausdruck des deutschen Föderalismus und bewahren die Tradition der regionalen Gesetzgebungskompetenz. Allerdings darf ein Landesparlament nicht in die Gesetzgebung des Bundes eingreifen.[1]

Hauptaufgaben des Landesparlaments sind die Kontrolle der Landesregierung, der Erlass von Landesgesetzen und die Gestaltung und Freigabe des Landeshaushaltes.[2]

Landesparlamente in Deutschland

Zusammenfassung
Kontext

Die Dauer einer Legislaturperiode beträgt in Bremen vier Jahre, in allen anderen Landesparlamenten fünf Jahre.

Wahlen

Zusammenfassung
Kontext

Wahlmodus

Der Wahlmodus hängt im Einzelnen vom jeweiligen Land ab. Alle Landeswahlgesetze sehen jedoch (im Wesentlichen) ein Verhältniswahlsystem vor.

Das Land Bremen ist in zwei Wahlbereiche (Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven) aufgeteilt, auf die die Fünf-Prozent-Hürde getrennt Anwendung findet und zwischen denen kein Verhältnisausgleich stattfindet. In Bayern bildet jeder Regierungsbezirk einen Wahlkreis, der seinerseits in Stimmkreise unterteilt ist; die Ergebnisse der Wahlkreise werden dabei nicht miteinander verrechnet, auch wenn die Fünf-Prozent-Hürde landesweit berechnet wird.

Jedes Land ist in Wahlkreise (nicht identisch mit den Landkreisen) eingeteilt, und diese Wahlkreise wiederum in Stimmbezirke, die über jeweils ein Wahllokal verfügen.

Außer in Bremen, Hamburg und dem Saarland wird in jedem Wahlkreis ein Abgeordneter direkt in den Landtag gewählt. Daneben gibt es noch die Landesliste einer jeden Partei, von welcher Abgeordnete in den Landtag gelangen, wenn eine Partei mehr im prozentualen Gesamtergebnis beteiligt ist als durch ihre gewonnenen Direktmandate bereits reflektiert ist (siehe auch: Überhang- und Ausgleichsmandat). In Berlin kann jede Partei entscheiden, ob sie mit einer Landesliste oder mit Bezirkslisten antritt.

Bei den Landtagswahlen in Baden-Württemberg entschied sich der Wähler bis 2021 mit einer Stimme sowohl für einen Kandidaten als auch dessen Landesliste, wobei die Liste nach den Stimmergebnissen der Kandidaten in ihren Wahlkreisen gebildet wurde. Zur Landtagswahl 2026 wurde ein Zwei-Stimmen-Wahlrecht nach Vorbild des Bundestagswahlrechts eingeführt. Im Saarland gibt es eine reine Listenwahl. In den anderen Bundesländern gibt es wie bei der Bundestagswahl zwei separate Stimmen für Direktmandat und Landesliste, wobei in Bayern Erst- und Zweitstimmen für die Berechnung der Sitzverteilung zusammengezählt werden.

Ein Volksentscheid vom 14. Juni 2004 in Hamburg führte in der Hansestadt zur Ablösung der reinen Listenwahl durch ein neues Wahlsystem. Es wurde erstmals bei der Bürgerschaftswahl am 24. Februar 2008 verwendet, gibt den Wählern mehr Einfluss auf die personelle Zusammensetzung der Bürgerschaft und beinhaltet eingeschränkt offene Listen in Mehrmandatswahlkreisen.

Das Wahlrecht in Bremen sieht für die beiden Wahlbereiche Bremen und Bremerhaven jeweils die Möglichkeit vor, fünf Stimmen auf die Listen für den Wahlbereich oder konkrete Kandidierende zu verteilen.

Weitere Informationen Land, Wahl­periode in Jahren ...
Wahlmodi in den deutschen Ländern[3]
LandWahl­periode in JahrenWahl­alter
aktiv/
passiv
WahlsystemListenformStim­men­zahlMandate
(davon in Wahl­kreisen)
Sperr­klauselGrund­mandats­klauselAus­gleichs­mandateSitz­zuteilungs­verfahren
Baden-Württemberg Baden-Württemberg516/18Personalisierte Verhältniswahlgeschlossen02120 (70)landesweitneinjaSainte-Laguë
Bayern Bayern518/18Personalisierte Verhältniswahloffen02180 (91)landesweitneingetrennt nach Regierungs­bezirkenSainte-Laguë[4]
Berlin Berlin518/18Personalisierte Verhältniswahlgeschlossen02130 (78)landesweit inkl. ungültigeein MandatjaHare/Niemeyer
Brandenburg Brandenburg516/18Personalisierte Verhältniswahlgeschlossen02088 (44)landesweit; nicht für Sorbenein MandatjaHare/Niemeyer
Bremen Bremen416/18Verhältniswahl m. offenen Listenoffen05083 (0)getrennt in Bremen und BremerhavenSainte-Laguë
Hamburg Hamburg516/18Verhältniswahl m. offenen Listenoffen10121 (71)landesweitneinjaSainte-Laguë
Hessen Hessen518/18Personalisierte Verhältniswahlgeschlossen02110 (55)landesweitneinjaHare/Niemeyer
Mecklenburg-Vorpommern Mecklenburg-Vorpommern518/18Personalisierte Verhältniswahlgeschlossen02071 (36)landesweitneinjaHare/Niemeyer
Niedersachsen Niedersachsen518/18Personalisierte Verhältniswahlgeschlossen02135 (87)landesweitneinjad’Hondt
Nordrhein-Westfalen Nordrhein-Westfalen518/18Personalisierte Verhältniswahlgeschlossen02181 (128)landesweitneinjaSainte-Laguë
Rheinland-Pfalz Rheinland-Pfalz518/18Personalisierte Verhältniswahlgeschlossen02101 (51)landesweitneinjaSainte-Laguë
Saarland Saarland518/18Verhältniswahlgeschlossen01051 (0)landesweitd’Hondt
Sachsen Sachsen518/18Personalisierte Verhältniswahlgeschlossen02120 (60)landesweitzwei MandatejaSainte-Laguë[5]
Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt518/18Personalisierte Verhältniswahlgeschlossen02091 (45)landesweitneinjaHare/Niemeyer
Schleswig-Holstein Schleswig-Holstein516/18Personalisierte Verhältniswahlgeschlossen02069 (35)landesweit; nicht für SSWein MandatjaSainte-Laguë
Thüringen Thüringen518/18Personalisierte Verhältniswahlgeschlossen02088 (44)landesweitneinjaHare/Niemeyer
Schließen

    Wahlergebnisse

    Thumb
    Stärkste und zweitstärkste Parteien in den Landesparlamenten. Die Farbe des Landes entspricht jeweils der Farbe der stärksten Partei der letzten Wahl, die Farbe des Punktes der zweitstärksten (Stand September 2024).
  1. CDU
  2. CSU
  3. SPD
  4. Grüne
  5. FW
  6. AfD
  7. Letzte Landtagswahlergebnisse

    Die Tabelle listet die prozentualen Anteile an den gültigen Stimmen, die für die landesweite proportionale Verteilung der Mandate ausschlaggebend sind (z. B. Landesstimmen oder Zweitstimmen). Gelistet sind alle Ergebnisse, die 1 Prozent überschreiten, sowie alle Ergebnisse von Parteien, die im Bundesdurchschnitt mindestens 0,5 Prozent oder in mindestens vier Ländern 1 Prozent erreichten. Wahlergebnisse, die zum Überschreiten einer Sperrklausel führten, sind fettgedruckt.

    Weitere Informationen Bundesland, letzte Wahl ...
    Bundesland letzte
    Wahl
    Wahl­beteiligung CDU/
    CSU a
    SPD Grüne AfD FDP Freie
    Wähler
    /
    BVB/FW b
    Linke BSW Tier-
    schutz-
    partei
    PARTEI Basis ÖDP c weitere Parteien e Sonst.
    bad
    Baden-Württemberg
    2021 63,8 24,1 11,0 32,6 09,7 10,5 03,0 03,6 1,2 1,0 0,8 4,3
    bay
    Bayern
    2023 73,1 a37,0 a 08,4 14,4 14,6 03,0 15,8 01,5 0,5 0,5 0,9 1,8 1,6
    ber
    Berlin
    2023 62,9 28,2 18,4 18,4 09,1 04,6 00,3 12,2 2,4 1,4 0,5 0,1 4,3
    bra
    Brandenburg
    2024 * 72,9 12,1 30,9 04,1 29,2 00,8 0b2,6 b 03,0 13,5 2,0 c0,9 c 0,9
    Bremen
    Bremen
    2023 56,8 26,2 29,8 11,9 0 05,1 10,9 1,1 1,0 0,8 0,4 BIW 9,4; Volt 2,0 1,5
    ham
    Hamburg
    2020 63,2 11,2 39,2 24,2 05,3 05,0 00,6 09,1 0,7 1,4 0,7 Volt 1,3 2,1
    hes
    Hessen
    2023 66,0 34,6 15,1 14,8 18,4 05,0 03,5 03,1 1,5 0,8 0,5 0,2 4,0
    mev
    Mecklenburg-Vorpommern
    2021 70,8 13,3 39,6 06,3 16,7 05,8 01,1 09,9 1,7 0,8 1,7 0,1 3,1
    nie
    Niedersachsen
    2022 60,3 28,1 33,4 14,5 11,0 04,7 00,8 02,7 1,5 0,9 1,0 1,4
    nor
    Nordrhein-Westfalen
    2022 55,5 35,7 26,7 18,2 05,4 05,9 00,7 02,1 1,1 1,1 0,8 0,1 2,1
    rhe
    Rheinland-Pfalz
    2021 64,4 27,7 35,7 09,3 08,3 05,5 05,4 02,5 1,7 1,1 0,7 2,9
    saa
    Saarland
    2022 61,4 28,5 43,5 05,0 05,7 04,8 01,7 02,6 2,3 1,0 1,4 0,1 bunt.saar 1,4 1,8
    sac
    Sachsen
    2024 74,4 31,9 07,3 05,1 30,6 00,9 02,3 04,5 11,8 0,8 0,2 0,1 Freie Sachen 2,2; Tierschutz hier 1,0 1,4
    san
    Sachsen-Anhalt
    2021 60,3 37,1 08,4 05,9 20,8 06,4 03,1 11,0 1,4 0,7 1,5 0,1 3,6
    sch
    Schleswig-Holstein
    2022 60,3 43,4 16,0 18,3 04,4 06,4 00,6 01,7 0,7 0,7 1,1 SSW 5,7 0,9
    thu
    Thüringen
    2024 73,6 23,6 06,1 03,2 32,8 01,1 01,3 13,1 15,8 0,2 Tierschutz hier 1,0 2,2
    Gesamt d f30,6 f 19,6 15,8 13,2 05,1 0g4,4 g 03,9 01,7 0,9 0,9 0,7 h0,6 h 2,6
    Schließen
    * 
    Vorläufiges amtliches Endergebnis
    a 
    CSU nur in Bayern
    b 
    BVB/FW nur in Brandenburg
    c 
    Plus Brandenburg nur in Brandenburg
    d 
    Stand: 22. September 2024. Anteil in Prozent an erhaltenen Wählerstimmen von allen gültig abgegebenen Stimmen der letzten 16 Wahlen zu Landtagen, Bürgerschaften oder Abgeordnetenhäusern; bei Zwei-Stimmen-System wurde die Landes- bzw. Zweitstimme der Wählers gezählt; in Bayern werden beide Stimmen für die proportionale Sitzverteilung zusammengezählt, die Summe wurde durch zwei geteilt; in Bremen und Hamburg hat jeder Wähler fünf Stimmen für die Landesliste, hier wurde die Zahl der gültigen Wahlzettel proportional nach der Anzahl der Stimmen aufgeteilt.[6]
    e 
    Andere Parteien mit mindestens 1 % bei der Wahl.
    f 
    CDU 24,1 %, CSU 6,5 %
    g 
    Freie Wähler 4,3 %, BVB/FW 0,1 %
    h 
    ÖDP 0,5 %, Plus Brandenburg 0,0 %

    Wahltermine

    Die Wahltermine werden vom Landtag oder vom Landesinnenministerium festgelegt. Dafür gibt es bei regulären Neuwahlen ein vorgegebenes Zeitfenster. Für vorgezogene Neuwahlen wird ein Beschluss des Landtages, des Landtagspräsidenten oder des Ministerpräsidenten auf Auflösung des Landtages bzw. vorzeitige Beendigung der Wahlperiode benötigt. Gewählt wird regelmäßig an einem Sonntag; häufig sehen die Wahlgesetze auch allgemeine Feiertage als Möglichkeit vor.

    Kritik an Wahlterminen

    Vereinzelt wird Kritik an der Anzahl der Wahltermine in Deutschland und der Dauer der Wahlperioden laut, da der Bundesrat in einem hohen Maß auch an der Gestaltung der Bundespolitik beteiligt ist. Häufige Wahlen führen in den Augen der Kritiker zu einem Dauerwahlkampf, der die Politik lahmlege. Als Lösung wurde häufig gefordert, die Wahlperioden zu verlängern. Inzwischen gibt es in allen Bundesländern mit Ausnahme Bremens eine fünfjährige Wahlperiode, lediglich dort wird alle vier Jahre gewählt. Ein anderer Vorschlag ist die Gleichtaktung der Wahltermine aller deutschen Länder mit außerplanmäßigen Wahlterminen nur bei Koalitionsbrüchen. Dies würde zu verkürzten Wahlperioden in den betroffenen Ländern führen, die nur bis zum nächsten Takt reichen würden. Dazu müsste der verfassungsmäßige Status der Länder geändert werden. Man spricht hier von der horizontal simultanen Variante der Wahlterminierung innerhalb eines Mehrebenensystems, während derzeit auf beiden Ebenen konsekutiv gewählt wird.

    Derzeit wird in folgenden Ländern zumindest annähernd gleichzeitig gewählt:

    • Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt (März der durch fünf mit Rest eins teilbaren Jahre: 2021, 2026, …)
    • Berlin und Mecklenburg-Vorpommern (September der durch fünf mit Rest eins teilbaren Jahre: 2021, 2026, …)
    • Bayern und Hessen (September der durch fünf mit Rest drei teilbaren Jahre: 2023, 2028, …)
    • Brandenburg, Sachsen und Thüringen (August bzw. September der durch fünf mit Rest vier teilbaren Jahre: 2019, 2024, …)
    • Nordrhein-Westfalen, Saarland und Schleswig-Holstein (Frühjahr der durch fünf mit Rest zwei teilbaren Jahre: 2022, 2027, …)

    Statistiken deutscher Landesparlamente

    Zusammenfassung
    Kontext

    Aktuelle Sitzverteilungen

    Folgende Übersicht listet die Anzahl der Abgeordneten pro Fraktion bzw. Gruppe und die fraktionslosen Abgeordneten nach Partei auf.

    Weitere Informationen Parlament von, Wahl ...
    Parlament von Wahl Sitze gesamt
    (abs. Mehrheit)
    Regierungs­fraktionen CDU/
    CSU
    SPD Grüne AfD Linke FDP BSW Andere Fraktions­lose
    Sitze %
    bad
    Baden-Württemberg[7][8]
    2021 154 0(78) 100 64,94319571718
    bay
    Bayern[9][10]
    2023 203 (102) 122 60,1CSU
    85
    173232FW 37
    ber
    Berlin[11]
    2023 159 0(80) 087 54,75235341620 (FL) 2 (BSW 1, parteilos 1)
    bra
    Brandenburg[12]
    2024 088 0(45) 046 52,312323014
    Bremen
    Bremen[13][14]
    2023 087 0(44) 048 55,2242810 (FL)1005BD 73 (AfD 1, parteilos 2)
    ham
    Hamburg[15]
    2020 123 0(62) 085 69,11653320711 (FL) (FL)4 (FDP 1, BSW 1, parteilos 2)
    hes
    Hessen[16]
    2023 133 0(67) 075 56,452232225083 (parteilos)
    mev
    Mecklenburg-Vorpommern[17]
    2021 079 0(40) 043 54,41334051309041 (AfD)
    nie
    Niedersachsen[18]
    2022 146 0(74) 081 55,547572417 (FL)1 (WU)
    nor
    Nordrhein-Westfalen[19][20]
    2022 195 0(98) 115 59,07656391212
    rhe
    Rheinland-Pfalz[21]
    2021 101 0(51) 054 53,53139090606 (FL)FW 4 G6 (FW 2, BSW 1, parteilos 3)
    saa
    Saarland[22]
    2022 051 0(26) 029 56,9192903
    sac
    Sachsen[23]
    2024 120 0(61) 051 42,54110074006151 (parteilos)
    san
    Sachsen-Anhalt[24]
    2021 097 0(49) 056 57,74009062211072 (AfD 1, parteilos 1)
    sch
    Schleswig-Holstein[25]
    2022 069 0(35) 048 69,634121405SSW 4
    thu
    Thüringen[26]
    2024 088 0(45) 044 50,02306321215
    Gesamt1.893 608
    (523+85)
    459 291 272 79 65 44 52 23 +
    Gesamt einschließlich Fraktionslosen 608
    (523+85)
    459 291 275 79 66 47 55 * Parteilos
    13
    Anteil in %100,032,1 %24,2 %15,4 %14,5 %4,2 %3,5 %2,5 %2,9 %0,7 %
    Fraktionen (Gruppen) in Landesparlamenten15+11613147833
    Regierungsbeteiligungen8+11272221
    Ministerpräsidenten7+171
    Schließen

    Die Sitzanzahlen der Parteien mit den jeweils meisten Sitzen sind fett geschrieben. Parteien, die an der Landesregierung beteiligt sind, sind durch grauen Hintergrund hervorgehoben. Die Sitzanzahlen geschäftsführender Regierungsparteien sind kursiv geschrieben.

    (FL) 
    Nur fraktionslose Abgeordnete, siehe Spalte Fraktionslose.
    + 
    Davon parteilos 13, AfD 3, BSW 3, FW 2, FDP und Werteunion je 1
    * 
    FW 43, BD 7, SSW 4, Werteunion 1

    Frauenanteil

    Die folgende Liste zeigt die Anteile der weiblichen Landtagsabgeordneten in den einzelnen Landesparlamenten (vergleiche Entwicklung ab 2015):

    Weitere Informationen Land, Stand ...
    Land Stand Anteil siehe auch:
    Abschnitt im Hauptartikel des Parlaments
    Baden-Württemberg Baden-WürttembergMai 202329,9 %[27]
    Bayern BayernMai 202327,3 %[28]Frauenanteil im Bayerischen Landtag
    Berlin BerlinMai 202337,7 %[28]
    Brandenburg BrandenburgMai 202331,8 %[28]
    Bremen BremenJuli 202337,9 %[29]
    Hamburg HamburgMai 202343,9 %[28]
    Hessen HessenMai 202334,3 %[28]
    Mecklenburg-Vorpommern Mecklenburg-VorpommernMai 202336,7 %[28]
    Niedersachsen NiedersachsenMai 202334,2 %[28]
    Nordrhein-Westfalen Nordrhein-WestfalenMai 202333,8 %[30]Frauenanteil im Landtag Nordrhein-Westfalen
    Rheinland-Pfalz Rheinland-PfalzMai 202331,7 %[28]
    Saarland SaarlandMai 202337,3 %[28]
    Sachsen SachsenOkt. 202427,5 %[28]
    Sachsen-Anhalt Sachsen-AnhaltMai 202327,8 %[28]
    Schleswig-Holstein Schleswig-HolsteinMai 202337,7 %[28]
    Thüringen ThüringenOkt. 202431,8 %[28]
    Schließen

    Alterspräsident

    Der Alterspräsident ist der in der Regel an Lebensjahren älteste Teilnehmer einer Versammlung, insbesondere eines Parlaments. Seine hauptsächliche Funktion besteht darin, die erste Sitzung (Konstituierende Sitzung) des Gremiums so lange zu leiten, bis ein Vorsitzender oder Präsident gewählt worden ist. Abweichend vom lebensältesten Mitglied kann der Alterspräsident auch das dienstälteste Mitglied sein, also das Mitglied mit der längsten (ununterbrochenen) Mitgliedschaft; dies ist beispielsweise in den Landtagen von Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein.

    Siehe auch

    Literatur

     Wikinews: Deutsche Landtagswahl – in den Nachrichten

    Einzelnachweise

    Wikiwand in your browser!

    Seamless Wikipedia browsing. On steroids.

    Every time you click a link to Wikipedia, Wiktionary or Wikiquote in your browser's search results, it will show the modern Wikiwand interface.

    Wikiwand extension is a five stars, simple, with minimum permission required to keep your browsing private, safe and transparent.