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Landkreis Ludwigslust (1933–1952)

Kreis von 1933 bis 1952 in Mecklenburg Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Landkreis Ludwigslust (1933–1952)
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Der Landkreis Ludwigslust bestand von 1933 bis 1952 in Mecklenburg. Der Kreissitz befand sich in Ludwigslust. Das ehemalige Kreisgebiet gehört heute zum Landkreis Ludwigslust-Parchim in Mecklenburg-Vorpommern.

Weitere Informationen Basisdaten, Karte von Mecklenburg ...
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Geschichte

Zusammenfassung
Kontext

1925 wurde in Mecklenburg-Schwerin aus den alten Ämtern Grabow und Ludwigslust das Amt Ludwigslust gebildet. 1933 wurde aus dem Amt Ludwigslust der Kreis Ludwigslust . Mecklenburg-Schwerin wurde mit Mecklenburg-Strelitz 1934 zu einem Land Mecklenburg vereinigt. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde die Bezeichnung des Kreises in Landkreis Ludwigslust geändert. Der Landkreis gehörte nun zum Land Mecklenburg-Vorpommern in der Sowjetischen Besatzungszone.

Durch die Einteilung der Besatzungszonen gab der Landkreis seine linkselbische Gemeinde Kaltenhof an den Landkreis Lüchow-Dannenberg in der Britischen Zone ab. Der Name des Landes wurde 1947 in Mecklenburg geändert. Seit 1949 gehörte es zur DDR.

Am 1. Juli 1950 wechselte die Gemeinde Stolpe aus dem Landkreis Parchim in den Landkreis Ludwigslust. Bei der Gebietsreform von 1952 wurde eine neue Kreisstruktur geschaffen:[2]

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Einwohnerentwicklung

Weitere Informationen Einwohner, 1925 (Amt) ...

Die Einwohnerzahlen der Städte des Landkreises im Jahre 1939:[1]

Dömitz 3.297
Grabow 6.083
Ludwigslust 9.107
Neustadt-Glewe 4.971

Politik

Landdroste

1926–9999: Karl von Bülow

Amtshauptmänner/Landräte

1926–1945: Arthur Staecker
1945: Erich Kops
1945: Hermann Schuldt (KPD)

Städte und Gemeinden

Im Jahre 1939 umfasste der Landkreis Ludwigslust vier Städte und 95 weitere Gemeinden:[1]

Die Gemeinde Kiez wurde 1936 in die Stadt Neustadt-Glewe eingemeindet. Die Gemeinde Rüterberg hieß bis 1938 Wendisch Wehningen.

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  • Kreis Ludwigslust Verwaltungsgeschichte und die Landräte auf der Website territorial.de (Rolf Jehke), Stand 6. Mai 2014.

Einzelnachweise

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