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Langsamfahrstelle

Gleisabschnitt einer Bahnstrecke zur Herabsetzung der Geschwindigkeit Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Langsamfahrstelle
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Eine Langsamfahrstelle ist ein Gleisabschnitt einer Bahnstrecke, der nicht mit der für diesen Streckenabschnitt zulässigen Höchstgeschwindigkeit befahren werden darf. Langsamfahrstellen werden in der Regel durch Langsamfahrsignale (Lf) angekündigt und begrenzt. Man unterscheidet vorübergehende und ständige Langsamfahrstellen, die betrieblich unterschiedlich behandelt und unterschiedlich signalisiert werden. Vorübergehend eingerichtete Langsamfahrstellen werden in der wöchentlich herausgegebenen Zusammenstellung der vorübergehenden Langsamfahrstellen und anderen Besonderheiten (La) nach einem besonderen Verteiler bekannt gegeben. Die ständigen Langsamfahrstellen sind bereits in die Fahrpläne mit den entsprechenden Geschwindigkeitsangaben eingearbeitet. Eingerichtet werden sie durch das Eisenbahninfrastrukturunternehmen.

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Signal Lf 6: Ankündigung einer ständigen Langsamfahrstelle (60 km/h), mit doppelter Pfeiftafel
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Vorübergehende Langsamfahrstelle

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Anfang (A) und Ende (E) einer kurzen vorübergehenden Langsamfahrstelle
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Eine aufgehobene vorübergehende 90-km/h-Langsamfahrstelle, gekennzeichnet mit ausgekreuztem Signal Lf 1 mit Kennziffer 9

Vorübergehende Langsamfahrstellen werden eingerichtet, wenn der Zustand der Strecke oder eines Bauwerkes eine Herabsetzung der Geschwindigkeit notwendig macht, zum Schutz oder im Nachlauf von Baustellen oder aus sonstigen betrieblichen Gründen. Dem Triebfahrzeugpersonal werden diese Stellen in der Regel durch Ankündigung in der La, der wöchentlich aktualisierten Zusammenstellung der vorübergehenden Langsamfahrstellen und anderen Besonderheiten, sowie durch Signalisierung vor Ort bekannt gemacht. Für letzteres dienen die Signale Lf 1 Langsamfahrscheibe, Lf 2 Anfangsscheibe und Lf 3 Endscheibe. Die Langsamfahrscheibe steht im Bremswegabstand vor der Anfangscheibe und trägt eine Kennziffer, die den zehnten Teil der ab der Anfangsscheibe bis zur Endscheibe nicht zu überschreitenden Geschwindigkeit in km/h angibt. Fehlt die Signalisierung, so erhält der Triebfahrzeugführer stattdessen einen schriftlichen Befehl. Wird eine vorübergehende Langsamfahrstelle vorzeitig wieder aufgehoben, so wird das Signal Lf 1 durchgekreuzt sowie die Signale Lf 2/3 abgebaut. Das Beispielbild zeigt ein solches Lf 1 mit Ungültigkeitskreuz.

Laut Angaben der Deutschen Bahn habe es von Januar 2013 bis Juli 2014 insgesamt 588 mängelbedingte Langsamfahrstellen gegeben. Zum 31. Juli 2014 hätten davon noch 80 bestanden. Aus dem Jahresfahrplan 2013 seien 14 Langsamfahrstellen in den Jahresfahrplan 2014 übernommen worden. Mängel-Langsamfahrstellen würden nach Angaben der Deutschen Bahn nur dann in den Jahresfahrplan übernommen, wenn eine unterjährige Beseitigung nicht möglich sei, beispielsweise bei Mängeln an einem Bauwerk.[1]

Laut eigenen Angaben existierten im Schienennetz der Deutschen Bahn am 1. Februar 2015 72 Langsamfahrstellen. Darin seien alle mängelbedingten und behördlich angeordneten Langsamfahrstellen enthalten, nicht jedoch vorübergehend baubedingte Langsamfahrstellen. Im Geschäftsjahr 2014 hätten sich die Verspätungen aufgrund vorübergehender Langsamfahrstellen (ohne baubedingte Langsamfahrstellen) auf 3712 Stunden summiert. Dies habe einem Wert von 13,2 Sekunden pro 1000 gefahrener Zugkilometer entsprochen.[2]

Vom 1. Januar bis 30. November 2018 gab es im Netz der Deutschen Bahn insgesamt 485 mängelbedingte oder angeordnete Langsamfahrstellen. Zwischen Einrichtung und Behebung einer Langsamfahrstelle vergingen dabei durchschnittlich 92 Tage.[3]

Kritiker bemängeln die Zahl der Langsamfahrstellen im Netz der Deutschen Bahn. So ergab eine 2005 von Netzwerk Privatbahnen durchgeführte Untersuchung eine Steigerung der Zahl der Langsamfahrstellen in Bayern und Baden-Württemberg im Jahresvergleich von 255 auf 352 (Gesamtlänge: 261 auf 387 km). Dies stehe im Widerspruch zu Aussagen der Deutschen Bahn, wonach die Zahl der Langsamfahrstellen insgesamt konstant gehalten werde. Kritiker vermuten ferner eine erhebliche Dunkelziffer von vorübergehenden Langsamfahrstellen, die im Laufe der Jahre in die regulären Fahrpläne eingearbeitet worden seien.[4] Eine ähnliche Untersuchung, die die Zahl der Langsamfahrstellen Mitte 2005 zu Mitte 2004 in Hessen und Rheinland-Pfalz untersuchte, ermittelte einen Rückgang um 11 Prozent, während die Länge um 14 Prozent zugenommen hatte.[5]

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Ständige Langsamfahrstelle

Ständige Langsamfahrstellen werden in der Hauptsache an Gefahrenpunkten, beispielsweise an Bahnübergängen mit schlechten Sichtverhältnissen, oder vor Bauwerken wie Gleiswaagen und beweglichen Brücken eingerichtet, die über einen längeren Zeitraum eine Verringerung der Geschwindigkeit erfordern. Diese Langsamfahrstellen sind in den Geschwindigkeitsheften (s. Buchfahrplan) eingearbeitet.

Mittlerweile werden Strecken in der Regel komplett durchsignalisiert, sodass fast jeder im Verzeichnis der zulässigen Geschwindigkeiten (VzG) enthaltene Geschwindigkeitswechsel örtlich signalisiert ist. Die Bezeichnung des Geschwindigkeitssignals (Signal Lf 7) als Langsamfahrsignal ist daher irreführend, da er auch an Stellen steht, an denen ab dem Signal eine höhere Geschwindigkeit als vorher zugelassen ist.

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Signale in Deutschland

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Weitere Informationen Bezeichnung, Signalbild ...

In Bahnhofsausfahrten, in denen Ausfahrten sowohl mit als auch ohne Geschwindigkeitseinschränkung signalisiert werden, können in Einzelfällen Geschwindigkeitsanzeiger (Zs 3) und Geschwindigkeitssignal (Lf 7) auch gemeinsam am gleichen Mast aufgestellt werden. Dabei dient der Geschwindigkeitsanzeiger der Geschwindigkeitserhöhung nach voriger Geschwindigkeitsbegrenzung und das Geschwindigkeitssignal zur Geschwindigkeitserhöhung, wenn am vorangehenden Hauptsignal keine Geschwindigkeitsbegrenzung signalisiert wurde.[6]

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Signale in Österreich

Die Signale für die Kennzeichnung von vorübergehenden Langsamfahrstellen bei den Eisenbahnen in Österreich entsprechen im Aussehen, bis auf kleine Unterschiede im Erscheinungsbild, den in Deutschland aufgestellten Langsamfahrsignalen.

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Signale in der Schweiz

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Die dauernden Langsamfahrstellen sind in der Regel bei Kurven eingerichtet, die nur mit verringerter Geschwindigkeit befahren werden dürfen. Sie werden mit Geschwindigkeitsschwellen in der Streckentabelle gekennzeichnet, welche in der LEA geladen ist. An der Strecke werden diese mit den entsprechenden Geschwindigkeitstafeln signalisiert. Diese Schilder werden nicht innerhalb der ersten und letzten Weiche eines Bahnhofs aufgestellt.

Vorübergehende Langsamfahrstellen, meistens wegen einer Baustelle, werden angeschlagen und können elektronisch eingesehen werden. Kann diese aber nicht mindestens 72 Stunden vorher angekündigt werden, ist dem Triebfahrzeugführer zusätzlich eine Meldung zu übergeben.

Weitere Informationen Bezeichnung, Signalbild ...

Wenn in einem Gleis mehrere verschiedene Langsamfahrstellen hintereinander signalisiert werden, ist bei einem Vorsignal, das eine höhere Geschwindigkeit anzeigt, folgendes zu beachten:

  • Das Vorsignal gilt als Endsignal für die vorangehende Langsamfahrstelle, die eine geringere Geschwindigkeit hat.
  • Das Vorsignal hat nur eine orange blinkende Lampe und gilt aus Anfangssignal für die zweite, mit höherer Geschwindigkeit zu befahrende Langsamfahrstelle.
  • Dieses Vorsignal ist nicht mit Zugsicherung ausgerüstet.

Wenn der normale Halteort der Züge in Bahnhöfen und Haltestellen nach dem Vor- oder Anfangssignal liegt und das Anfangs- oder das Endsignal vom normalen Halteort nicht sichtbar ist, wird ein Wiederholungssignal aufgestellt. Als Wiederholungssignal wird:

  • ein zweites Vorsignal (ohne Zugsicherung) verwendet, wenn dieses vor der Langsamfahrstelle steht; oder
  • ein zweites Anfangssignal aufgestellt, wenn dieses im Bereich der Langsamfahrstelle steht.

Signale für Zahnstangeneinfahrten

Bei der Einfahrt in eine Zahnstange gilt die am Vorsignal signalisierte Höchstgeschwindigkeit, bis der letzten Wagen des Zuges die Einfahrt passiert hat. Bei der Ausfahrt aus dem Zahnstangen- in einen Adhäsionsabschnitt muss die Geschwindigkeit nicht reduziert werden.

Siehe Abschnitt Zahnstangeneinfahrt im Artikel Zahnradbahn

Frühere Gefälls- und Geschwindigkeitstafeln der Seetalbahn

Bis zur Einführung des neuen Betriebskonzepts im Dezember 2002, bei dem teilweise nach Straßenbahnvorschriften gefahren wird, kamen auf der Seetalbahn besondere kombinierte Gefälls- und Geschwindigkeitstafeln zum Einsatz.

Siehe Abschnitt Frühere Gefällstafeln der Seetalbahn im Artikel Neigungszeiger

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Einzelnachweise

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