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Liste der Baudenkmäler in Bruckmühl
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Auf dieser Seite sind die Baudenkmäler in dem oberbayerischen Markt Bruckmühl zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Baudenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1]


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Ensembles

Ensemble Ortskern Högling
Das Ensemble umfasst den im Nordteil des Dorfes gelegenen Anger mit seiner Bebauung. Es handelt sich um einen west-östlich gerichteten keilförmigen Platz abseits der Haupt- und Durchgangsstraße. An den drei Seiten des Angers reihen sich siebzehn alte Bauernanwesen, die Dorfschmiede und drei Wohnhausneubauten. Bei den Bauernhöfen handelt es sich um Einfirstanlagen des 18. und 19. Jahrhunderts; die Giebel der verputzten Wohnteile sind streng nach Osten gerichtet, die dem Anger zugewendeten Traufseiten der Anwesen schließen sich – besonders auf der Südseite – zu einer gestaffelten Platzwand zusammen. Im Osten bilden der freistehende Hof Lindenstraße 28 und die alte Dorflinde eine Begrenzung des Ensembles, am spitz zusammenlaufenden Westende schließt die eindrucksvolle Gruppe der Höfe Lindenstraße 4, 5, 8 das Platzbild ab. - Die Schmiede, ein Bau des 19. Jh. mit steilem Satteldach, setzt einen besonderen Akzent; die Neubauten Lindenstraße 17, 13, 11 fügen sich nur ungenügend in das Ensemble ein.
Aktennummer: E-1-87-122-1
Commons: Ensemble Ortskern Högling – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
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Baudenkmäler nach Ortsteilen
Zusammenfassung
Kontext
Bruckmühl
Ginsham
Götting
Högling
Kirchdorf am Haunpold
Weihenlinden
Weitere Ortsteile
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Ehemalige Baudenkmäler
In diesem Abschnitt sind Objekte aufgeführt, die noch existieren und früher einmal in der Denkmalliste eingetragen waren, jetzt aber dort nicht mehr aufgelistet sind.
Siehe auch
Anmerkungen
- Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.
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Einzelnachweise
Literatur
Weblinks
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