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Liste der Baudenkmäler in Freising

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Liste der Baudenkmäler in Freising
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Auf dieser Seite sind die Baudenkmäler in der oberbayerischen Großen Kreisstadt Freising zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Baudenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde.[Anm. 1]

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Der Dom in Freising
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Ensemble Domberg und Altstadt Freising

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Aktennummer E-1-78-124-1

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Die Altstadt von Freising aus der Luft

Der Freisinger Domberg ist seit urgeschichtlicher Zeit besiedelt. Die ältesten Siedlungsspuren reichen bis in die Jungsteinzeit zurück. Besondere Bedeutung besaß der Domberg bereits in der Bronze und Urnenfelderzeit, als hier eine überregional wichtige Höhensiedlung bestand. Weitere Funde lassen eine Siedlungskontinuität bis zum Frühmittelalter vermuten, in der der Freisinger Domberg schließlich in das Licht der geschichtlichen Überlieferung trat.

Unter den agilolfingischen Herzögen gründete der hl. Korbinian 739 das Bistum und spätere Hochstift und richtete bei der herzoglichen Pfalzkapelle St. Marien die erste Bischofskirche ein, die seit 903 durch einen ersten Neubau, bis 1205 durch den jetzigen, in späteren Jahrhunderten ausgebauten Dom ersetzt wurde. Der Domberg war spätestens seit dem 10. Jh. befestigt und bildet eine eigenständige städtebauliche Gesamtanlage von landschaftsbeherrschender Wirkung. Auf dem Berg entfaltete sich ein Kranz von zum Teil abgegangenen Kirchen (ehemalige Peterskapelle, um 845; ehemalige Stiftskirche St. Andreas, nach 1062; ehemalige Martinskapelle, romanisch; Benediktuskirche, 1347; Stifts- und Taufkirche St. Johannes, 1321). Dieser wird umlagert von Residenzbauten, Domherrenhöfen und Wirtschaftsbauten, die vom hohen Mittelalter bis zum Barock und darüber hinaus ihre Gestalt mehrfach veränderten.

In der Folge der Säkularisation wurde als gravierendster Eingriff auf dem Domberg die Stiftskirche St. Andreas abgebrochen und nach der Mitte des 19. Jahrhunderts der stattliche Bau des erzbischöflichen Knabenseminars (jetzt Museum) errichtet. Der bisher von Bebauung freigehaltene, teilweise steil abfallende Hang trennt bis jetzt deutlich sowohl zur Umgebung als auch zur bürgerlichen Stadt. Zwei Tore führen in den ehemaligen Dombezirk beherrscht vom Dom und der ehemaligen Residenz in freier Anordnung mit den ehemaligen Bauten der Kirchenverwaltung besetzt.

Umgeben werden die Bauten von Freiflächen, verbunden u. a. mit Alleen. Schon für die agilolfingische Zeit ist eine teilweise Bebauung des Nordhanges sowie des nördlichen und westlichen Bergfußes anzunehmen, sogenanntes Suburbium, Ausgangspunkt der Stadtentwicklung. Im 10. Jahrhundert war der Domberg befestigt und vom Suburbium auf seiner Nordseite durch zwei Zugänge zu erreichen. Dieses Suburbium im Tal der Moosach gewann seit dem 10./11. Jahrhundert als Bürgerstadt Gestalt. Ab 1159 erhalten Domberg und Siedlung einen gemeinsamen Bering, der um 1480 durch die eigens errichtete Befestigung des Domberges wieder getrennt wurde.

Die Bürgerstadt entwickelt sich entlang der offenen Moosacharme. Entlang des ehemals offenen Verlaufs der Stadtmoosach und des sogenannten Nierenbachs bildete sich die Hauptverkehrsader, die Obere und Untere Hauptstraße, im Westen einst abgeschlossen durch das Veitstor, im Osten durch Gabelung des Straßenverlaufs zwei Tore, das Landshuter Tor (auch Murn- oder Judentor) und das Isartor (auch Erdinger Tor). Am Marienplatz führt der Straßenzug längs der südlichen Häuserzeile, die vom ehemaligen Lyzeum beherrscht wird, vorbei. Aus dem Zentrum des Platzes gerückt scheidet die Mariensäule den Straßenverlauf und den Platz. Parallel zur Unteren Hauptstraße entsteht am Hang des Domberges an einem Moosacharm die Fischergasse.

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Freising – Marienplatz mit Rathaus, Mariensäule und Stadtpfarrkirche St. Georg

Im Mittelpunkt der Bürgerstadt, doch vom Marktverkehr abgewendet, erhebt sich die spätgotische Stadtpfarrkirche. Um die Kirche, an Marienplatz und Hauptstraße, reihen sich die stattlichsten Bürgerhäuser der Stadt, meist des 17.–19. Jahrhunderts; rückwärtig waren die großen Parzellen noch bis ins 19. Jahrhundert mit Gärten durchsetzt; im 18. Jahrhundert treten auch einige Domherrenhäuser hinzu, die den Residenzstadt-Charakter auch im bürgerlichen Bereich sichtbar machen. Mit dem Neubau des Rathauses setzt die Stadt Anfang des 20. Jahrhunderts an zentraler Stelle am Marienplatz ein deutliches Zeichen städtischer Repräsentation.

Die spätmittelalterliche Stadtbefestigung ist im nördlichen und nordwestlichen Verlauf durch die ihr folgende Wohnhausbebauung des 18./19. Jahrhunderts gut erkennbar. Im Süden und Osten ergeben sich die Dombergbefestigung (bzw. der Domberg-Südhang) und die barocke Fürstendamm-Promenade längs eines Armes der Moosach als historische Begrenzungen der Stadt.

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Baudenkmäler nach Ortsteilen

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Freising

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Achering

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Altenhausen

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Attaching

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Dürnast

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Erlau

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Haindlfing

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Haxthausen

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Hohenbachern

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Itzling

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Kammermüllerhof

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Lageltshausen

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Neustift

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Pallhausen

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Pellhausen

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Pettenbrunn

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Schönleutnerhof

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Wies

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Ehemalige Baudenkmäler

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In diesem Abschnitt sind Objekte aufgeführt, die früher einmal in der Denkmalliste eingetragen waren, jetzt aber nicht mehr. Objekte, die in anderem Zusammenhang – also z. B. als Teil eines Baudenkmals – weiter eingetragen sind, sollen hier nicht aufgeführt werden. Aktennummern in diesem Abschnitt sind ehemalige, jetzt nicht mehr gültige Aktennummern.

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Abgegangene Baudenkmäler

In diesem Abschnitt sind Objekte aufgeführt, die früher einmal in der Denkmalliste eingetragen waren, jetzt aber nicht mehr existieren, z. B. weil sie abgebrochen wurden. Aktennummern in diesem Abschnitt sind ehemalige, jetzt nicht mehr gültige Aktennummern.

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Siehe auch

Anmerkungen

  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.
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Literatur

Einzelnachweise

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