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Liste der Kulturdenkmale in der Verwaltungsgemeinschaft Nesseaue
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Die Liste der Kulturdenkmale in der Verwaltungsgemeinschaft Nesseaue (Landkreis Gotha) ist auf dem Stand vom 21. August 2006 und enthält gemäß dem Gesetz zur Pflege und zum Schutz der Kulturdenkmale im Land Thüringen (ThüDSchG) in der geltenden Fassung vom 24. Februar 2016 bzw. dem Ersten Gesetz zur Änderung des ThüDSchG vom 23. November 2005 die Kulturdenkmale der Verwaltungsgemeinschaft Nesseaue im thüringischen Landkreis Gotha.
Die Liste umfasst die Kulturdenkmale der Gemeinden Bienstädt, Eschenbergen, Friemar, Molschleben, Nottleben, Pferdingsleben, Tröchtelborn, Tüttleben und Zimmernsupra.
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Definitionen
Zusammenfassung
Kontext
Der Schutz der unbeweglichen Kulturdenkmale entsteht bereits durch das Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen des § 2 des Thüringer Denkmalschutzgesetzes und ist nicht von der Eintragung in die Denkmalliste des Landes oder der Gemeinden abhängig. Das bedeutet, dass auch Objekte, die nicht in einer Denkmalliste verzeichnet sind, durchaus Denkmale sein können.
Kulturdenkmale
Laut § 2 des Thüringer Denkmalschutzgesetzes sind Kulturdenkmale alle Sachen, Sachgesamtheiten oder Sachteile, die aus geschichtlichen, künstlerischen, technischen, wissenschaftlichen, volkskundlichen oder städtebaulichen Gründen sowie aus Gründen der historischen Dorfbildpflege ein öffentliches Interesse besteht. Zu den Kulturdenkmalen werden auch Denkmalensembles und Bodendenkmale gezählt.
Denkmalensemble
Um ein Denkmalensemble kann es sich handeln bei:
- baulichen Gesamtanlagen: Bauliche Gesamtanlagen sind insbesondere Gebäudegruppen, einheitlich gestaltete Quartiere und Siedlungen und historische Ortskerne einschließlich der mit ihnen verbundenen Pflanzen, Frei- und Wasserflächen.
- kennzeichnenden Straßen-, Platz- oder Ortsbildern: Ein kennzeichnendes Straßen-, Platz- oder Ortsbild ist insbesondere gegeben, wenn das Erscheinungsbild der Anlage für eine bestimmte Epoche oder Entwicklung oder für eine charakteristische Bauweise mit auch unterschiedlichen Stilarten kennzeichnend ist.
- kennzeichnende Ortsgrundrisse: Ein kennzeichnender Ortsgrundriss ist gegeben, wenn das Erscheinungsbild der Anlage für eine bestimmte Epoche oder Entwicklung charakteristisch ist, insbesondere im Hinblick auf Orts- und Siedlungsformen, Straßenführungen, Parzellenstrukturen und Festungsanlagen.
- historischen Park- und Gartenanlagen: Historische Park- und Gartenanlagen sind Werke der Gartenbaukunst, deren Lage sowie architektonische und pflanzliche Gestaltung von der Funktion der Anlage als Lebensraum und Selbstdarstellung früherer Gesellschaftsformen und der von ihr getragenen Kultur Zeugnis geben. Dazu zählen auch Tier- und botanische Gärten, soweit sie eine eigene historische und architektonische Gesamtgestaltung besitzen.
- historischen Produktionsstätten und -anlagen.
Nicht alle Teile eines Denkmalensembles müssen Kulturdenkmal sein, um als Kulturdenkmal zu gelten.
Bodendenkmal
Bewegliche oder unbewegliche Sachen, die im Boden oder unter Wasser verborgen waren oder sind und die Auskunft geben über tierisches oder pflanzliches Leben (paläontologische Denkmale) oder die Zeugnisse, Überreste oder Spuren der menschlichen Kultur (archäologische Denkmale) darstellen, sind Bodendenkmale.
Hinweis
Die Denkmalliste der VG Nesseaue macht die beschriebenen Unterscheidungen nicht.
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Geschichtlicher Hintergrund
Die Verwaltungsgemeinschaft wurde am 9. April 1992 gegründet. Sie liegt im Nordosten des Landkreises Gotha und grenzt im Norden an die Verwaltungsgemeinschaft Fahner Höhe, im Westen an die Verwaltungsgemeinschaft Mittleres Nessetal, im Südwesten an die Stadt Gotha und im Süden an die Gemeinden Drei Gleichen und Nesse-Apfelstädt. Durch das Gebiet schlängelt sich die Nesse, ein rechter Nebenfluss der Hörsel, in die sie im Osten von Eisenach mündet.
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Einzeldenkmale § 2 Abs. (1) Nr. ThürDSchG
Sakralbauten
Profanbauten (nach Orten)
Bienstädt
Eschenbergen
Friemar
Molschleben
Pferdingsleben
Tröchtelborn
Zimmernsupra
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Nicht aufgeführte Objekte
Verschiedene Objekte sind nicht aufgeführt. Die Gründe können sein:
- die Grundstücksbesitzer haben beantragt, das Objekt aus der Liste zu streichen
- das Objekt besteht nicht mehr
- das Objekt stand nicht zur Eintragung in die Liste zur Debatte
Einzeldenkmale
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Einzelnachweise
Literatur und Quellen
Weblinks
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