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Liste der Landammänner des Kantons Obwalden

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Liste der Landammänner des Kantons Obwalden
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Diese Liste zeigt die Landammänner des Kantons Obwalden. Die Liste ist ab ca. 1900 vollständig. Der Landammann ist der Präsident des Regierungsrats des Kantons Obwalden. Der Kantonsrat wählt ihn in der konstituierenden Sitzung in der letzten Juniwoche, zusammen mit dem Vizepräsidenten, dem Landstatthalter. Die Amtsdauer beträgt ein Jahr. Für die nächste Amtsperiode ist ein Landammann nicht wieder wählbar, kann aber insgesamt viermal das Amt des Landammanns bekleiden.

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Rathaus Sarnen

Bis zur Abschaffung der Landsgemeinde 1998 leitete der Landammann die Landsgemeinde und wurde jeweils von der Frühlingslandsgemeinde im Mai oder April durch offenes Handmehr durch das Volk gewählt. Die Amtszeit dauerte jeweils bis zur nächsten Frühlingslandsgemeinde.

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Landammänner

Weitere Informationen Amts­jahr, Name ...
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Siehe auch

Literatur

  • Ephrem Omlin: Die Landammänner des Standes Obwalden und ihre Wappen. In: Historisch-antiquarischer Verein Obwalden (Hrsg.): Obwaldner Geschichtsblätter. Nr. 9. Sarnen 1966, Die Obwaldner Landammänner nach ihren Amtsjahren, S. 215 ff.
  • Martin Kiem: Die Entwicklungsgeschichte und die Landammänner von Unterwalden ob dem Wald. In: Der Geschichtsfreund. Mittheilungen des historischen Vereins der fünf Orte. Band 28, 1873, Landammänner von Obwalden nach der Trennung des Landes Unterwalden, S. 208277 (e-periodica.ch).

    Anmerkungen

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