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Liste der Naturdenkmäler im Kreis Recklinghausen

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Die Liste der Naturdenkmäler im Kreis Recklinghausen nennt die in und um den Städten und Gemeinden im Kreis Recklinghausen in Nordrhein-Westfalen gelegenen Naturdenkmäler.

Systematik: Außenbereich, Landschaftspläne und Innenbereichsverordnung

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Im Naturschutz liegt die Zuständigkeit in Nordrhein-Westfalen (NRW) bei den Kreisen und kreisfreien Städten (untere Naturschutzbehörde). Die Naturdenkmale werden in der Regel über die Landschaftspläne ausgewiesen, dies ist auch im Kreis Recklinghausen der Fall. Darüber hinaus hat der Kreis Recklinghausen, als freiwillige Leistung, im Innenbereich seiner Städte und Gemeinden weitere Naturdenkmale ausgewiesen. Für das Stadtgebiet Dorsten, für das der Landschaftsplan Dorsten-Marl derzeit aufgestellt wird, gilt weiterhin eine Verordnung der Bezirksregierung Münster. Da in allen Verordnungen und Satzungen chronologische Nummerierungen zwingend sind, ist die Nummerierung und Adressierung aller Naturdenkmale bei sieben rechtskräftigen Landschaftsplänen, einer Innenbereichsverordnung und einer Altverordnung der Bezirksregierung Münster nicht ganz einfach. Festzuhalten ist, dass alle Landschaftspläne die Altverordnungen der Bezirksregierung Münster in ihren Geltungsbereich automatisch ersetzen und aufheben. Nach Abschluss des Landschaftsplanverfahrens für den LP Dorsten Marl wird die Situation übersichtlich, da dann nur noch die Innenbereichverordnung des Kreises Recklinghausen und die Landschaftspläne des Kreises Recklinghausen rechtssetzend sind.

  • Landschaftsplan Haard: 18. Oktober 1991
  • Landschaftsplan Castroper Hügelland: 9. Juni 1999
  • Landschaftsplan Gladbeck: 8. März 2001
  • Landschaftsplan Emscherniederung: 3. Februar 2003
  • Verordnung für den Innenbereich: 3. Dezember 2003
  • Verordnung für den Außenbereich: 29. Juni 2012
  • Landschaftsplan Vestischer Höhenrücken: 20. November 2012
  • Landschaftsplan Haltern: 14. Juli 2016
  • Landschaftsplan Lippe: 19. Dezember 2018
  • Landschaftsplan Ost-Vest: 18. Mai 2020
  • Landschaftsplan Dorsten-Marl: aktuell (April 2022) im Verfahren

Der Außenbereich wurde in der amtlichen Denkmalliste nach alphabetisch geordneten Städten aufnummeriert, der Innenbereich ebenfalls städteweise gebündelt und durchgehend, allerdings in der Reihenfolge CAS-GLA-WAL-DAT-DOR-OER-HAL-MAR-HER-RE, wobei die einzelnen Landschaftspläne eigene Nummerierungen hatten.

Inzwischen gibt es übergreifende laufende Nummern, die mit den 40 Naturdenkmälern der Haard beginnen, welche ihre Nummern behielten. Es folgt 41–84, wieder alphabetisch nach Städten geordnet der Bestand des sonstigen Außenbereichs. Dabei wurde allerdings Gladbeck nach ganz hinten eingeordnet und einige Halterner Naturdenkmäler zwischen Castrop-Rauxel und Datteln (42) sowie in den Bereich Dorstens (55/56) einsortiert.

Die laufenden Nummern 85 bis 146 (gesichert) oder 147 (wahrscheinlicher)[1] wurden dann in der Reihenfolge CAS-GLA-WAL-DAT-DOR-OER-HAL-MAR-HER-RE in städteweisen Bündeln gelistet. Es fällt auf, dass der Findling an der Hülsstraße (Lfd 117) vor Erstellung des LP Vestischer Höhenrücken offenbar noch zum Innenbereich gezählt worden war.

Diese Ordnung bleibt auch durch Hinzufügung der Nummern 148 und 149 aus dem LP des Höhenrückens bestehen, da beide neu ausgewiesenen Naturdenkmäler in Recklinghausen stehen. Seit dem Hinzufügen von Nr. 150 in Datteln ist die Ordnung aber nicht mehr gewahrt.

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Städteweise Liste

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Da es für Baumliebhaber weniger entscheidend ist, ob eine alte Buche am Dorfrand oder 100 m entfernt in freier Flur steht, werden nachfolgend alle NDer städteweise gelistet; sie können über den Link auf einer gemeinsamen Karte entsprechend strukturiert betrachtet werden, einzelne Städte und Denkmäler können ein- und ausgeblendet werden. Lediglich die Haard als in sich geschlossener Naturraum mit einer sehr hohen Anzahl an NDern bleibtzusätzlich in einer gesonderten Liste.

Begonnen wird je Stadt mit dem Außenbereich („AB“), Naturdenkmäler des Innenbereichs wurden jeweils unten angefügt, ihre Nummern sind mit „IB“ gekennzeichnet. Diverse ehemalige NDer sind inzwischen gelöscht, besonders viele in Haltern. Sie bleiben aber bis auf Weiteres zum Zwecke der Dokumentation in der Liste – zumal viele von ihnen als (nicht mehr besonders geschützte) alte Baumriesen weiter existieren dürften. Jedenfalls steht nicht anzunehmen, dass alle 9 Buchen in der Nähe des Weilers Antrup (Außenbereich 14 sowie 25 bis 32 in Haltern) binnen weniger Jahre verstorben sind.

Die Objekte sind, sofern es sich um Bäume handelt, in der Tabelle nach Gattung sortierbar. Unter „Buche“, Buchstabe also B, werden etwa nacheinander Buche, Blutbuche (Bucheblut), Rotbuche (Bucherot), Süntelbuche (Buchesuntel) und Trauerbuche (Buchetrauer) einsortiert. Nicht unter B, sondern unter H, wird die Hainbuche eingeordnet, da es sich um eine eigene Gattung und keine Echte Buche handelt. Aus analogen Gründen werden Edelkastanie und Rosskastanie unter ihrem gewöhnlichen alphabetischen Namen einsortiert, da sie keiner gemeinsamen übergeordneten Gattung angehören.

Findlinge werden ganz unten, unter ZZ, einsortiert in der alphabetisch nach Gestein (soweit angegeben) geordneten Reihenfolge Findling, Findling Granit, Findling Quarzit. Das einzige Objekt, das wederr Baum noch Findling ist (Hagelkreuz bei Essel, VH 4a, Teil von Lfd 148) ist noch unter den Findlingen einsortiert (ZZZ).

Die Maße sind bei Bäumen sortierbar nach Stammumfang (bei Gruppen dem des dicksten) bzw. dem höchsten der drei Maße bei Findlingen (bei Gruppen wiederum des größten); unbekannte Stammumfänge und Findlingsmaße werden als „0“ einsortiert. Die dünnsten Bäume mit Angabe haben einen Stammumfang von 2 m, nur zwei Findlinge (Lfd 117 und 4) liegen mit 2,90 und 2,75 m darüber, weshalb in der Hauptsache Bäume und Findlinge getrennt sind.

Dickste Bäume im Kreisgebiet sind die Rotbuche am Flaesheimer Meilerweg (Lfd 11) mit 8,80 m am Wurzelansatz und die 1,2 km nördlich von Haus Haard (Lfd 23) mit 7,90 m Angabe, beide in der Haard. Nicht gesichert ist, wo die Zweitgenannte gemessen wurde – theoretisch könnte sie de facto dicker als die Erstgenannte sein. Bei den Eichen, Platanen und Linden findet sich keine mit Angabe über 5 m. Die Hainbuche mit jener Angabe (früher Lfd 77) wurde offenbar gelöscht

Weitere Informationen Bild, Lfd ...
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Ausgelagerte Einzelbeschreibungen

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Süntelbuchen in der Haard (LfD 17)

„Eine dieser Rotbuchen ist 4- stämmig, die anderen sind doppelstämmig ausgebildet.

Der Wuchs dieser Bäume ist süntelähnlich ausgebildet; Exemplare dieser Art kommen in diesem Gebiet selten vor.

Sie befinden sich innerhalb der forstlichen Festsetzung Nr. 19. Vergleiche Grundlagenkarte II b Nr. 14.“

Landschaftsplan Haard[5]

→ (zurück) zur Tabelle nebst Koordinaten und weiterer Daten

Hexenbuchen in der Hohen Mark (Lfd 63)

„Der Dreh- oder Krüppelwuchs dieser Varietät der Rotbuche [Fagus sylvatica var. Suentelensis Schelle (1903) syn. Fagus sylvatica var. Tortuosa Willkomm (1887)] hat schon immer die Fantasie der Menschen angeregt. Da sie von mehr ästhetischem, als holzwirtschaftlichem Wert ist, ist sie nur selten zu finden. Vor allem seit Mitte des 18. Jahrhunderts im Süntel in Niedersachsen ein Großteil von ihnen zum Zwecke der wirtschaftlich effektiveren Waldnutzung gefällt wurden, stellen die Süntelbuchen eine Rarität von kulturhistorischer Bedeutung dar.

Das urige Erscheinungsbild der Baumgruppe ist wertbestimmendes Merkmal für das Naturdenkmal Nr. 3. Krumm und knorrig, wie Hexenfinger erscheinen die Triebe der Bäume, weshalb sie auch „Hexenbuchen“ genannt werden.

Seitdem die Bäume 2005/2006 zu großen Teilen unter schwerer Schneelast zusammenbrachen, ist nur noch zum Teil zu erkennen, wie eindrücklich sie sich einst vom umgebenden Bestand der Wälder der Hohen Mark hervorhoben. Der Bereich darf auch heute noch aus Sicherheitsgründen nicht betreten werden. Sie sollen dennoch als Naturdenkmal erhalten werden, da sie ihre Ausstrahlung auch in diesem Stadium nicht verloren haben. Auch sollen die neu gepflanzten Exemplare das frühere Bild eines Tages ersetzen.“

Landschaftsplan Haltern[5]

→ (zurück) zur Tabelle nebst Koordinaten und weiterer Daten

Hagelkreuz bei Essel (Lfd 148)

„Das „Hilbringsche Hagelkreuz“ steht auf den östlichen Ausläufern des Höhenrückens östlich von Essel und südlich der Hohen Schlenke. Vor dem Hagelkreuz liegt ein ursprünglich aus der Haard stammender Findling und auf der kleinen Parzelle finden sich neben einer Weide zudem einige Orchideen (Geflecktes Knabenkraut)

Das Hagelkreuz war seit dem ausgehenden Mittelalter Wegmarke der Johannesprozessionen im Bereich Suderwich und Essel und markiert hier den Verlauf alter Wegeverbindungen über den Höhenrücken.

Das 1497 errichtete ursprüngliche Kreuz, hier an seinem zweiten Standort, wurde in den 1980er Jahren aus einem 800jährigen Eichenbalken gefertigt. Das Ensemble aus Kreuz, Weide und Findling steht auf einer kleinen freien Parzelle, inmitten intensiver agrarischer Nutzung, auf der sich ein Rest hier vorkommender seltener Pflanzenarten gehalten hat.“

Landschaftsplan Vestischer Höhenrücken[5]

→ (zurück) zur Tabelle nebst Koordinaten und weiterer Daten

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Landschaftspläne

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Im Folgenden werden kurz die Festlegungen und Geltungsbereiche der Landschaftspläne dargestellt.

Landschaftsplan Nr. 1 – Die Haard

Der Landschaftsplan ist bereits seit dem 18. Oktober 1991 rechtskräftig. Er umfasst nicht nur die Haard und ihre unmittelbare Nachbarschaft, sondern auch (Nr. 29, 39 und 40) einige Objekte, die wenig mit der Haard zu tun haben. Im Südosten enthält er halbinselartig den bauerschaftlich gebliebenen östlichen Rand Rapens (bzw. Oer-Erkenschwicks) bis zur Ewaldstraße, westlich davon reicht er bis zum Gelände der ehemaligen Zeche Ewald Fortsetzung (Schächte 1–3). Im mittleren Süden wird Sinsen südöstlich gerahmt bis an die Eisenbahntrasse, die durch 2 km Feld vom Wald der Haard getrennt wird. Nach Westen enthält er nicht nur die Halde Brinkfortsheide Erweiterung und die Bewaldung nordwestlich davon (und unmittelbar östlich von Marl-Hamm) – welche immerhin nur durch die A 43 vom Wald der Haard getrennt werden – sondern auch die Herner Feldfluren bis vor das Dorf Sickingmühle. Im Norden ist, abgesehen von geschlossenen Besiedelungen in Hamm-Bossendorf und Flaesheim, der Wesel-Datteln-Kanal Grenze, im Osten auf Dattelner Stadtgebiet die Recklinghäuser Straße, weiter südlich schließlich die östliche Stadtgrenze Oer-Erkenschwicks bis zur Dattelner Randsiedlung Im Winkel..

NDer, die außerhalb der eigentlichen Haard liegen, sind gesternt. Aktuell (April 2022) werden von den einst 40 NDern 2 nicht mehr geführt. Ein weiteres ist offenbar nicht mehr existent, wird aber noch geführt.

Weitere Informationen Bild, Lfd ...

Landschaftsplan Nr. 3 – Castroper Hügelland

Der Landschaftsplan ist rechtskräftig seit dem 9. Juni 1999. Er gilt für das unbesiedelte Gebiet Castrop-Rauxels, nach Westen allerdings nur bis zum Rhein-Herne-Kanal (also unter Ausschluss Pöppinghausens und kleiner Randteile von Bladenhorst und Habinghorst) und nach Norden und Nordosten bis zur A 2 bzw. bis zu den Siedlungen an der Autobahn, weshalb Henrichenburg und Ickern ausgespart sind (aber unter Einschluss der nordwestlichen Fortsetzung der Mengeder Heide im Südosten Ickerns und des teils im Süden Ickerns liegenden NSG Beerenbruch). . Naturräumlich liegt das Gebiet hauptsächlich im Bereich der Castroper Platte. Es ist in Castrop-Rauxel außerhalb der Siedlungsgebiete bzw. im Gebiet des LP nur ein ND ausgewiesen, nämlich die Blutbuche m Park des Hauses Dorloh (Lfd 41). Siehe #Castrop-Rauxel, dort auch Innenbereich!

Landschaftsplan Nr. 4 – Gladbeck

Der Landschaftsplan ist rechtskräftig seit dem 8. März 2001. Da Gladbeck durch das Gebiet der ehemaligen Stadt Buer, bereits 1912 kreisfrei und 1928 zu Gelsenkirchen, vom Rest-Kreisgebiet abgetrennt und nur durch einen 350 m breiten Streifen mit dem Restvest verbunden ist, entschied man sich hier ausnahmsweise für einen genau nach der Stadtgrenze eingerichteten Landschaftsplan.

Immerhin 8 aktive Naturdenkmäler, alles Bäume der Gattungen Eiche, Buche, Esche und Eibe, finden sich im Gebiet des LP bzw. im Außenbereich Gladbecks. Gelöscht wurden seit der LP-Erstellung offenbar die Hainbuche vor Haus Beck im äußersten Norden Zweckels (Lfd 77) und die beiden Linden im Nordwesten Rentfords (Lfd 77). Siehe #Gladbeck, dort auch Innenbereich.

Landschaftsplan Nr. 5 – Emscherniederung

Der Landschaftsplan ist rechtskräftig seitz dem 3. Februar 2003. Er hält sich nur sehr vage an den namensgebenden Naturraum Emscherniederung bzw. das übergeordnete Emschertal in dem auch die Südhälfte Gladbecks läge. Das nach Süden bis zur Stadt- und Kreisgrenze an der Emscher reichende Südstadtgebiet von Recklinghausen teilt das LP-Gebiet in zwei Hauptsegmente, von denen das westliche nochmal durch die Stadt Herten zweigeteilt wird. Letzteres ist aber nur der Fall, weil die Halde Hoheward als Siedlungsgebiet interpretiert wird – während die von ebender bis fast zur Emscher reichende Halde Hoppenbruch Teil des LP-Gebiets ist.

Das Ostsegment enthält vor allem die nur zu kleinen Anteilen geschützte Brandheide im Süden Suderwichs (Recklinghausen) und den ein großes NSG bildenden Pöppinghäuser Wald um Pöppinghausen (Castrop-Rauxel). Es enthält allerdings auch das Gebiet um das Industriegebiet Henrichenburg unmittelbar östlich des Suderwicher Südteils sowie, westlich des Suderwicher Südens, zwischen Castroper Straße und Bahntrasse einen grünen Pufferstreifen über den äußersten Norden Röllinghausens, die Südhälfte Berghausens und den Süden Hillens.

Der Mittelteil enthält die Hohenhorster Heide im Westen Hillerheides, den Nonnenbusch im Süden von bzw. südlich von Stuckenbusch, das NSG Brandhorster Heide und Teile des Katzenbuschs im Osten von Herten-Süd, die Katzenbusch-Fortsetzung Spanenkamp und die Holzheide im Osten von Herten-Mitte und den südöstlich an die Holzheide anschließenden Runtenbusch im Nordwesten von Stuckenbusch.

Der Westteil schließlich reicht von der Halde Hoppenbruch und dem NSG Hertener Emscherbruch im Westen der Hertener Mark über das NSG Hertener Schlosswald im Westen von Süd, den Schlosspark von Schloss Herten im Westen von Mitte und fast das komplette Gebiet der ehemaligen Bauerschaft Ebbelich, heute verteilt auf die Stadtteile Mitte und Paschenberg, bis zum Süden Westerholts nebst Park von Schloss Westerholt.

Spätestens ab dem Gebiet von Ebbelich hat der Westteil herzlich wenig mit dem Naturraum Emschertal/-niederung zu tun. Der Schlosspark Westerholt liegt auf der Kammlinie des Vestischen Höhenrückens an der Wasserscheide zwischen Emscher und Lippe, der am hiesigen Westerholter Sattel zwischen Recklinghauser Lößrücken (bis 114 m) und Buerschem Höhenrücken (bis 94 m) auf 71 m ü. NHN absinkt. Am Feldhang Ebbelicher Berg im Norden von Ebbelich und im Westen des Stadtteils Paschenberg werden randlich sogar über 90 m erreicht, zumindest bis gut 85 m gelangt ein schmaler Streifen, der im nordwestlichen Anschluss an diesen Hang über die kammnahe Westerholter Straße hinweg im Südwesten Langenbochums das Zewchengelände der Zeche Schlägel und Eisen, Schächte 3, 4 und 7, von Nordosten rahmt und bis zur Bahntrasse reicht.

Der ursprüngliche Landschaftsplan enthielt nur ein einziges ND bei Schloss Herten (nicht mehr verzeichnet), also emscherfern. Inzwischen wird ein ND (Findling, Lfd 126) im Schlosspark Westerholt geführt – also noch weiter entfernt von der Emscherniederung und unmittelbar auf Kamm und Wasserscheide. Naturdenkmäler im Bereich des Landschaftsplans finden sich ausschließlich unter #Herten!

Landschaftsplan Vestischer Höhenrücken

Der Landschaftsplan ist rechtskräftig seit dem 20. November 2011. Der Name Vestischer Höhenrücken ist für diesen Landschaftsplan bzw. vor allem für die ND-Liste grob irreführend. Lediglich das ND in Essel liegt randlich im eigentlichen Höhenrücken – wohl aber der Schlosspark Westerholt, welcher per LP der Emscherniederung zugeordnet wird. Gleichwohl werden die Marler Flachwellen, auf denen Bockholt, Löntrop und Hüls liegen, der Über-Einheit des Höhenrückens zugeordnet.

Der Landschaftsplan enthält auch den unbesiedelten Westen des Erkenschwicker Tals, das selbst im weiteren Sinne nicht zum Höhenrücken gehört, mit dem NSG Die Burg und dem sich östlich anschließenden NSG des Silvertbachs sowie den Feldern Siepens und Alt-Oers westlich und südlich von Oer. Nach Osten reicht er mit dem Süden Erkenschwicks, dem kompletten Gebiet um das Kerndorf Essel und den Norden Suderwichs bis zur Stadtgrenze Dattelns (Siedlung Im Winkel und Horneburg). Im äußersten Osten enthält er das NSG Becklemer Busch östlich des alten Suderwich und, südöstlich anschließend, die bis zur A 2 reichenden Felder im Westen von Becklem, Stadtteil Henrichenburg von Castrop-Rauxel. Praktisch komplett enthalten sind die bauerschaftlichen Stadtteile Speckhorn/Bockholt im Norden Recklinghausens sowie Löntrop und Steinernkreuz im Südosten Marls, Letzterer aber nur bis zur Hertener Straße, also ohne Frentroper Feld. Im Süden des LP-Gebiets liegt die Nordhälfte von Berghausen, weiter westlich ragt eine Zunge mit drei kleinen NSGen bis vor Hochlar und Disteln. Als großes NSG innerhalb der Marler Flachwellen wäre Naturschutzgebiet Loemühlenbachtal am namensgebenden Bach im Westen von Löntrop (historisch genau an der Grenze zwischen Löntrop und Drewer) zu nennen.

Der eigentliche Höhenrücken ist fließgewässerfrei und besiedelt. Er zieht sich sichelförmig um die Recklinghäuser Innenstadt (Ostviertel, Nordviertel, Westviertel; dann Scherlebeck, Langenbochum und Westerholt auf Hertener Seite). Der Landschaftsplan beschreibt, grob zusammengefasst, die bauerschaftlich gebliebenen Landschaften östlich bis nordwestlich der Siedlungsgebiete von Recklinghausen − wobei der Findling an der Hülsstraße (Lfd 117) auf der Spitze einer schmal halbinselartigen bauerschaftlichen Zunge liegt, die ins dicht besiedelte Marl-Hüls ragt. Nah an der Kammlinie liegt das NSG Loh, dessen landschaftsprägende alte Süntelbuche im Süden, direkt am Lohweg, allerdings bislang kein nominelles Naturdenkmal ist.

Obgleich auch nennenswerte Teile des LP-Gebiets in Oer-Erkenschwick und Herten liegen, sehr kleine überdies in Castrop-Rauxel, finden sich alle derzeit vier Naturdenkmäler unter #Marl (Rotbuche in Löntrop, Lfd 68, und Findling in Hüls, Lfd 117) und #Recklinghausen (Hagelkreuz nebst Weide und Findling bei Essel, Lfd 148, und Winterlinde in Bockholt, 149).

Landschaftsplan Haltern

Der Landschaftsplan ist rechtskräftig seit dem 14. Juli 2016. Er enthält fast das komplette „Alt-Haltern“, also Haltern am See ohne die vestischen Dörfer Hamm-Bossendorf und Flaesheim, von Lippramsdorf jedoch nicht die zentralen Dörfer und die ehemalige Bauerschaft Kusenhorst, die zum Gebiet des LP Lippe gehören, sondern nur die frühere Bauerschaft Eppendorf nördlich der B 58. Zum LP Lippe gehören ferner die Gebiete nordwestlich bis östlich von Bergbossendorf, Stadtteil Holtwick, und der lippenahe Süden des Stadtteils Hullern südlich der Westruper Straße, an der die Weiler Westrup und Antrup liegen.

Von den ursprünglich 20 Naturdenkmälern im Außenbereich, davon allerdings eines (AB 25) im Gebiet des LP Lippe, blieben nur 5, und zwar zwei Stieleichen (Lfd 42 bei Eppendorf und 53 bei Holtwick), zwei Rotbuchen (Lfd 58 bei Lünzum und 59 bei Lavesum) und die nicht mehr ganz unversehrten Hexenbuchen (Süntelbuchen) inmitten der Hohen Mark (Lfd 63). Siehe #Haltern am See, dort auch Innenbereich.

Landschaftsplan Lippe

Der Landschaftsplan, rechtskräftig seit dem 19. Dezember 2018, umfasst in der Hauptsache das NSG Lippeaue in Waltrop, Datteln (beide nur nordrandlich), Haltern am See, Marl (nordrandlich) und Dorsten sowie seine unmittelbare Umgebung inklusive der Südhälfte von (Haltern-)Lippramsdorf und des nördlich des Wesel-Datteln-Kanals gelegenen Teils von Marl-Lippe.

Die Rotbuchen in Marl-Lippe (AB 33) und südöstlich Haltern-Hullern-Westrups (AB 25) sind offenbar gelöscht, ebenso die Platane südlich Dorsten-Holsterhausens (AB 8). Die einzigen beiden aktiven NDer, das „Alt“-ND Rotbuche südlich des Dahler Holzes (Lfd 45) und die neu hinzu gekommene Stieleiche im Schauwinkel (Lfd 150), finden sich in #Datteln.

Landschaftsplan Ost-Vest

Der Landschaftsplan, rechtskräftig seit dem 18. Mai 2020, behandelt die bauerschaftlich gebliebenen Teile Dattelns (außer Haard, haardnahe Gebiete und Lippaaue), Waltrops (ohne Lippeaue) sowie den äußersten Norden Henrichenburgs (ohne Felder westlich Becklems) und den Norden und Südosten Ickerns (jeweils jenseits der A 2) in Castrop-Rauxel. Die beiden NDer, Stieleiche in Klostern (Lfd 46) und Linde westlich Hagems (Lfd 47), finden sich in #Datteln.

Landschaftsplan Dorsten-Marl

Der aktuell (April 2022) im Verfahren befindliche LP Dorsten-Marl enthält von Marl nur den West-Teil, westlich der Hertener Straße und im Norden inklusive des kleinen Grünstreifens zwischen Blumensiedlung (Drewer) und dem Nordosten Brasserts, der nach Osten bis zur Rappaportstraße reicht. Vor allem enthält er die bauerschaftlichen Stadtteile Lippe (aber nur südlich des Wesel-Datteln-Kanals), Frentrop (ohne Technologiepark Frentrop) und Polsum (ohne das eigentliche Dorf), überdies das Frentroper Feld im Westen von Steinernkreuz, auf dem die Rotbuche Lfd 66 steht.

In Dorsten enthält er einen großen Anteil des Stadtgebiets außerhalb der erweiterten Kernstadt mit Altstadt, Feldmark, Hardt, Hervest und Holsterhausen, die, gemeinsam mit der Lippeaue (LP Lippe), das Gebiet in zwei Hauptzusammenhangskomponenten aufteilt, deren südliche nach Osten in die Marler Anteile übergeht.

Beide Teile sind nur spärlich verstreut besiedelt. Im größeren Nordteil, das die Lembecker Herrlichkeit mit Lembeck, Rhade, Deuten und Wulfen umfasst, bildet lediglich Wulfen eine größere Siedlungsinsel. Im Süden sind die Siedlungsinseln von Östrich (zweie), beiden namentlichen Teildörfern von Altenburg-Ulfkotte plus Tönsholt sowie Polsum und Technologiepark Frentrop vergleichsweise klein – wobei Tönsholt und Dorf Polsum nur Halbinseln sind und der Technologiepark nur durch einen schmalen Grünstreifen vom Dorstener Teil des Industrieparks Dorsten/Marl in Feldmark getrennt ist.

Neben der Rotbuche auf dem Frentroper Feld (Lfd 66) sind nach Altbestand im Südteil keine weiteren NDer vorhanden, im Nordteil sind es bislang drei Rotbuchen nordwestlich von Rhade (Lfd 49, 55 und 56), eine beim Weiler Lasthausen (Lfd 48) im Süden des Lembecker Gebiets und eine unmittelbar westlich von Holsterhausen (Lfd 52) – siehe #Dorsten und #Marl.

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Siehe auch

Commons: Naturdenkmäler im Kreis Recklinghausen – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
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Einzelnachweise

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