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Liste der Stadtoberhäupter von Frankfurt am Main
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Das Amt des Frankfurter Oberbürgermeisters existiert erst seit 1868. Zuvor gab es zwei jeweils ein Jahr lang amtierende Stadtoberhäupter, älterer und jüngerer Bürgermeister genannt. Der letzte, Viktor Fellner, tötete sich 1866, als die Freie Stadt Frankfurt von Preußen annektiert wurde.
Entwicklung der Selbstverwaltung
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Anfänge: Der Vogt
Im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation war Frankfurt eine Freie Reichsstadt und somit einzig dem Kaiser unterstellt. Die Verwaltung lag anfangs, als die Bürgergemeinde dem Herrscher noch nicht als selbstständige Korporation gegenüber trat, ausschließlich in den Händen des Vogtes (advocatus). Diesem kam eine doppelte Aufgabe zu: Für die Stadtgemeinde war er Repräsentant und Schutzherr im Namen des Königs als dem Stadtherren gegenüber Dritten. Auch übte er die Blutgerichtsbarkeit aus. Zum anderen war er der erste unter den Dienstmannen an der Königspfalz Frankfurt.
Übergang zur Bürgergemeinde
Zwischen 1180 und 1200 fand eine Neuordnung dieser Aufgaben statt: Nach dem Tod des Vogtes Konrad (um 1180) wurde das Amt zunächst nicht neu besetzt und die Aufgaben im Zusammenhang mit der Stadtgemeinde auf Wolfram I. von Praunheim übertragen, der den Titel „sculterus imperii“, Reichsschultheiß, führte. Die Reichsschultheißen hatten ihren Amtssitz im Saalhof. 1219 wurde letztmals ein Vogt genannt, Rutger,[1] der aber offensichtlich nur noch repräsentative Aufgaben als erster der Dienstmannen an der Königspfalz wahrnahm. 1220 hob Kaiser Friedrich II. das Amt des Reichsvogtes in Frankfurt endgültig auf und übertrug Aufgaben und Einkünfte daraus dem damals amtierenden Reichsschultheißen Heinrich I. von Praunheim.[1]
Die Schultheißen stammten in der Folgezeit meist aus den Reihen der Reichsdienstmannen in der Wetterau. Einige der Frankfurter Schultheiße waren auch Burggrafen von Friedberg, zeitweise auch gleichzeitig. Nur wenige Familien stellten die Schultheiße, und öfter folgte der Sohn dem Vater. Während anfangs Ritter mit persönlichem Treueverhältnis zum staufischen König das Schultheißenamt innehatten, geriet es später in die Hände kapitalkräftiger Anleger, da der König es verpfändete.
Das Amt des Reichsschultheißen wurde in einer Zeit eingerichtet, als die Bürgergemeinde dem Herrscher als selbständige, eigenverfasste Korporation gegenüber trat. Der Reichsschultheiß vertrat nun die Interessen des Königs gegenüber der Stadtgemeinde. Die Reichsschultheißen zogen für den König eine Reihe von Abgaben ein, so die Zolleinnahmen an den Frankfurter Stadttoren, den „kleinen Zoll“, eine Abgabe auf Ausschank und Einzelhandel, und die Verpachtung der Mühlen und Mühlengewässer. Außerdem oblag ihnen der Schutz der Messe Frankfurt ebenso, wie die Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung im Allgemeinen – auch in Bezug auf die Juden in der Stadt.
Selbstverwaltung
Seit 1266 ist ein aus 42 Mitgliedern bestehender Rat bezeugt. Dessen erste Bank bestand aus 14 Schöffen, Vertretern der Patrizierfamilien, die sich nach dem Anciennitätsprinzip durch Kooptation ergänzten. Die 14 Mitglieder der zweiten Bank waren ebenfalls Patrizier der sogenannten Gemeinde, während die 14 Ratsherren der dritten Bank Handwerker der ratsfähigen Zünfte waren. Ab 1377 waren das die der Wollweber, Metzger, Kürschner, Bäcker, Schuhmacher, Lohgerber, Fischer, Schneider, Schiffer, Steindecker, Zimmerleute, Steinmetze, Bender, Gärtner und Schmiede.
Der Bürgergemeinde gelang es aufgrund ihrer ökonomischen Stärke, mehr und mehr Privilegien von König und Adel zu erwerben, die auf das Geld der Bürger angewiesen waren. Auf diese Weise brachten sie Regalien (das Recht des Königs auf Steuern und Zölle) und Rechte in ihren Besitz – letztendlich im Mai 1372 auch das Reichsschultheißenamt selbst, nachdem es zunächst an Ulrich III. von Hanau, dann ab 1363 an Siegfried zum Paradies verpfändet worden war. Damit „beaufsichtigte“ der Rat sich nun faktisch selbst. Der Reichsschultheiß war seitdem nur noch Vorsitzender des Frankfurter Reichsgerichtes als Vertreter des Königs und besaß ein Mitwirkungsrecht an der Ernennung der obersten Richter,[2] spielte aber keine eigenständige Rolle mehr in der städtischen Politik.
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Stadtoberhäupter bis 1806
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Königliche Vögte
Reichsschultheißen 1220 bis 1372
Ulrich III. von Hanau, der das Amt 1349–1366 als Pfand besaß, übte die Funktion nicht persönlich aus, sondern ließ sich dabei in den genannten Jahren durch folgende Adelige vertreten:[6]
- 1351: Gottfried von Stockheim
- 1353: Jakob von Rödelheim
- 1354–1355: Marquard von Rödelheim
- 1355: Gottfried von Stockheim
- 1356–1361: Winter von Rohrbach
- 1362–1366: Heinrich im Saale
Stadtschultheißen nach 1372
Zu Stadtschultheißen wurden nach Erlangung der Reichsunmittelbarkeit zunächst überwiegend auswärtige Adelige gewählt. Ab dem 16. Jahrhundert wurde das Amt ausschließlich an städtische Schöffen auf Lebenszeit vergeben. Sobald ein Amtsinhaber verstorben war, wählte der Rat der Stadt innerhalb von drei Tagen einen Nachfolger aus dem Kreis der 14 Schöffen der ersten Ratsbank. Jeder Ratsherr schrieb dazu drei Namen von Schöffen auf einen Zettel. Unter den drei am häufigsten genannten Schöffen wurde der neue Stadtschultheiß durch Kugelung gewählt. Der Stadtschultheiß führte den Vorsitz im Schöffengericht und in den Ratssitzungen.
Ältere Bürgermeister der Freien Reichsstadt
1311 erreichte die Stadt eine wichtige Stufe auf dem Weg zur Selbstverwaltung mit der Einrichtung eines Bürgermeisteramtes. Seitdem wählten die 42 Ratsherren für jeweils ein Jahr zwei Ratsmitglieder durch das Verfahren der Kugelung zu Bürgermeistern. Die Wiederwahl war möglich, aber nicht im unmittelbar darauffolgenden Jahr. Manche angesehenen und einflussreichen Ratsmitglieder wurden bis zu sechsmal zum Bürgermeister gewählt, so etwa der ehemalige Stadtschultheiß Siegfried zum Paradies viermal in den Jahren 1373, 1379, 1381 und 1385.
Stadtoberhaupt war der Ältere Bürgermeister, sein Vertreter der Jüngere Bürgermeister. Der Titel hatte nichts mit dem Lebens- oder Dienstalter des Amtsinhabers zu tun, sondern bezog sich auf die traditionelle Geschäftsverteilung der Ressorts. Der Ältere Bürgermeister entstammte immer der Schöffenbank. Er führte den Vorsitz im Rat und vertrat die Stadt nach außen, so dass er zu recht als eigentliches Stadtoberhaupt gilt.
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Großherzogtum Frankfurt
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Gemäß der Rheinbundakte vom 12. Juli 1806 fiel die Reichsstadt Frankfurt an den Fürstprimas des Rheinbundes, Karl Theodor von Dalberg, der es seinem Fürstentum Aschaffenburg zuschlug. Von 1810 bis 1813 bestand das Großherzogtum Frankfurt, dessen Oberhaupt der Großherzog war. Dalberg dankte am 28. Oktober 1813 zugunsten von Eugène de Beauharnais ab, doch zerfiel das Großherzogtum nach der Völkerschlacht bei Leipzig, ehe er sein Amt antreten konnte.
Die Verwaltung der Stadt lag in den Händen des von Dalberg ernannten Bürgermeisters, der auch den französischsprachigen Titel eines Maire führte. Das Territorium der ehemaligen Reichsstadt bildete das Departement Frankfurt des Großherzogtums. Präfekt des Departements war Freiherr Friedrich Maximilian von Günderrode.
Ende 1813, nach der provisorischen Wiederherstellung der Frankfurter Souveränität unter der Aufsicht des Vorsitzenden des Zentralverwaltungsrates für die Verwaltung aller durch die Truppen der Verbündeten besetzten Länder, des Freiherrn vom Stein, wurde das Amt des Älteren Bürgermeisters wiederhergestellt. Bis zum Inkrafttreten der Konstitutionsergänzungsakte 1816 versahen als Bürgermeister Adolph Carl von Humbracht und als Stadtschultheiß Friedrich Maximilian von Günderrode diese Ämter.
Ältere Bürgermeister der Freien Stadt Frankfurt (1816–1866)
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Die Freie Stadt Frankfurt war einer von vier Stadtstaaten im Deutschen Bund. Der Senat der Freien Stadt Frankfurt wählte jährlich durch Kugelung einen Älteren Bürgermeister aus der Schöffenbank des Senates und einen Jüngeren Bürgermeister aus der Senatorenbank. Beide Bürgermeister wurden jeweils für nur ein Jahr gewählt, konnten aber im übernächsten Jahr erneut gewählt werden. Die Amtsperiode dauerte jeweils vom 1. Januar bis zum 31. Dezember. Die Rollenverteilung beider Ämter entsprach der alten reichsstädtischen Verfassung von vor 1806: Der Ältere Bürgermeister führte den Vorsitz im Senat und war Chef der auswärtigen Beziehungen sowie des Militärwesens. Er war somit das amtierende Staatsoberhaupt. Der Jüngere Bürgermeister hatte die Leitung der Polizei, des Zunftwesens und der Bürgerrechtsangelegenheiten und war Vertreter seines Kollegen.
- Georg Friedrich von Guaita (1772–1851)
- Samuel Gottlieb Müller (1802–1880)
- Philipp Friedrich Gwinner (1796–1868)
- Karl Konstanz Viktor Fellner (1807–1866)
Am 16. Juli 1866 wurde die Freie Stadt Frankfurt durch preußische Truppen unter dem Kommando von Ernst Eduard Vogel von Falckenstein (1797–1885) besetzt. Der bisherige Senat blieb als Bevollmächtigter der Militärregierung im Amt. Nach dem Selbstmord des Bürgermeisters Fellner übernahm Senator Samuel Gottlieb Müller die Amtsgeschäfte des Bürgermeisters bis zur Konstituierung des ersten Magistrats am 27. Februar 1868. Sein Vorgesetzter war Guido von Madai, der zunächst als preußischer Zivilkommissar amtierte und ab 1. Oktober 1867 als preußischer Polizeipräsident und Landrat des Stadtkreises Frankfurt.
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Oberbürgermeister seit 1868
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Frankfurt war von 1867 bis 1946 kreisfreie Stadt in Preußen (Provinz Hessen-Nassau), seit 1946 im Land Hessen. Stadtoberhaupt ist der Oberbürgermeister, sein Vertreter heißt Bürgermeister.
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Siehe auch
Literatur
- Evelyn Brockhoff (Hrsg.): Frankfurter Stadtoberhäupter. Vom 14. Jahrhundert bis 1946. Societätsverlag, Frankfurt am Main 2012, ISBN 978-3-942921-66-4.
- Ludwig Heinrich Euler: Die Herren von Praunheim und Sachsenhausen. Ein genealogischer Versuch. In: Archiv für Frankfurts Geschichte und Kunst, 1854, 6, S. 38–113.
- Alfred Friese: Die Herren von Praunheim-Sachsenhausen, Erbschultheissen des Reiches in Frankfurt am Main: Besitz-, Sozial- und Kulturgeschichte einer reichsministerialen Familie des hohen und späten Mittelalters. Masch. Diss. 1952; DNB 480266522.
- Hilmar Hoffmann: Frankfurts Oberbürgermeister 1945-1995, Ein Beitrag zur Kulturgeschichte der Stadt. Societäts-Verlag, Frankfurt am Main 2012, ISBN 978-3-942921-89-3.
- Walter Möller: Die Siegel der ältesten Frankfurter Schultheißen und anderer Reichsbeamter. In: Quartalblätter des Historischen Vereins für das Großherzogtum Hessen. Neue Folge 6. Darmstadt 1922, S. 117–122.
- Walther Möller: Stammtafeln Westdeutscher Adels-Geschlechter im Mittelalter. Band 3, Selbstverlag, Darmstadt 1936. Nachdruck: Verlag für Kunstreproduktionen Schmidt, Neustadt an der Aisch 1996, ISBN 3-89557-041-9, S. 261. (Bibliothek Klassischer Werke der Genealogie, Band 2.3)
- Friedrich Schunder: Das Reichsschultheißenamt in Frankfurt am Main bis 1372. In: Archiv für Frankfurts Geschichte und Kunst, 1954, 42, Frankfurt am Main, S. 71 f.
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Weblinks
- Liste der Stadtoberhäupter. worldstatesmen.org
- Liste der Bürgermeister der reichsstädtischen Zeit. Seite zum Frankfurter Patriziat.
Einzelnachweise
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